Symbolfoto zur Cybercrime-Ermittlung gegen Jugendliche: Zwei Polizisten in Uniform führen eine Hausdurchsuchung durch, während ein junger Mann an einem Tisch mit geöffnetem Laptop und sichergestellten Geräten sitzt. Das Foto dient als Symbolbild für Cybercrime-Ermittlungen gegen Jugendliche.
Droht fünf Jugendlichen eine Anklage wegen Cybersabotage? (Symbolbild)
Bildquelle: ChatGPT

Anklage wegen Cybersabotage: Jugendliche aus Deutschland unter Verdacht

Anklage wegen Cybersabotage? Fünf Jugendliche sollen durch sogenannte Dial-Out-Angriffe Polizeileitungen systematisch lahmgelegt haben.

Stell dir vor, eine Gruppe von Teenagern legt bundesweit Polizeidienststellen lahm – nicht mit Gewalt, sondern per Telefon. Genau das sollen fünf junge Männer im Alter von 16 bis 19 Jahren getan haben. Mithilfe einer sogenannten Dial-Out-Konferenz riefen sie gleichzeitig hunderte Polizeidienststellen an und blockierten deren Leitungen. Allein diese Vorstellung hat Sprengkraft und wirft eine Menge Fragen auf: War das bloß ein harmloser Streich oder schon kriminelle Cybersabotage?

Blockierte Polizeileitungen in Deutschland – eine seltene Form der digitalen Sabotage

Seit Anfang 2025 sind bundesweit mehr als 800 Polizeistellen Opfer einer bislang seltenen Form digitaler Sabotage geworden.

Dabei wurden Dienststellen durch automatisierte Telefonkonferenzen – sogenannte Dial-Out-Angriffe – gleichzeitig angerufen, sodass ihre Leitungen bei echten Notrufen besetzt waren. Die Gespräche dauerten meist weniger als eine Minute, doch durch die Wiederholung und Parallelität der Anrufe entstand eine erhebliche Beeinträchtigung der Erreichbarkeit. Werden blockierte Polizeileitungen in Deutschland zu einer neuen Form digitaler Sabotage?

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Im Rahmen der Ermittlungen kam es am Morgen des 25. Juni 2025 zu koordinierten Hausdurchsuchungen in vier Bundesländern: In Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bremen. Beteiligt waren spezialisierte Cybercrime-Einheiten der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück, die im Auftrag der Zentralstelle Internet- und Computerkriminalität (Cybercrime) der Staatsanwaltschaft Osnabrück agierten.

Bei den Razzien beschlagnahmten die Einsatzkräfte eine Vielzahl digitaler Geräte: Smartphones, Laptops, Netzwerktechnik und externe Speichermedien. Diese befinden sich derzeit in der Auswertung. Die Untersuchung dieser digitalen Spuren könnte entscheidend sein, um den Umfang und die genaue Organisation der mutmaßlichen Attacken zu rekonstruieren. Den Jugendlichen droht nun ein strafrechtliches Verfahren wegen Cybersabotage. Ob Call ID Spoofing (Manipulation der Rufnummer) zu Verschleierungszwecken eingesetzt wurde und wie man den Tatverdächtigen auf die Spur kam, ist leider nicht bekannt.

Kommt es zu einer Anklage wegen Cybersabotage?

Den fünf Beschuldigten wird vorgeworfen, gezielt polizeiliche Kommunikationsinfrastrukturen gestört zu haben. Sie setzten dabei keine klassischen Hacking-Methoden ein. Stattdessen nutzten sie bestehende Telefoniedienste auf kreative Weise, um Leitungen systematisch zu blockieren und so die Erreichbarkeit von Polizeidienststellen massiv zu stören.

Den Ermittlungen zufolge handelte es sich um ein gezielt koordiniertes Vorgehen, das darauf abzielte, die Einsatzfähigkeit der Polizei zeitweise auszuschalten. Ob jugendlicher Leichtsinn, politisches Kalkül oder reine Provokation hinter der Aktion stecken, bleibt vorerst offen.

Rechtlicher Hintergrund: § 303b StGB – Computersabotage

Laut § 303b des Strafgesetzbuchs macht sich strafbar, wer die Funktionsfähigkeit eines fremden Datenverarbeitungssystems durch Eingriffe in dessen Abläufe beeinträchtigt. Voraussetzung ist meist, dass eine automatisierte Datenverarbeitung gezielt gestört oder zerstört wird.

Problematisch: Bei massenhaften Anrufen über Dial-Out-Konferenzen ist strittig, ob dies unter „Computersabotage“ fällt, da keine klassische Datenverarbeitung angegriffen wurde. Die juristische Bewertung hängt davon ab, ob Telefonsysteme im konkreten Fall als „Datenverarbeitungssysteme“ im Sinne des Gesetzes gelten.

Aus juristischer Sicht ist der Vorwurf der „Computersabotage” nach § 303b StGB jedoch nicht wirklich haltbar. Denn dieser Paragraf setzt in der Regel Eingriffe in automatisierte Datenverarbeitungssysteme voraus. Ob ein massenhafter Telefonangriff per Dial-Out-Technik darunterfällt, ist rechtlich bislang ungeklärt und könnte juristisches Neuland markieren.

Trotz dieser Unsicherheiten deuten die bisherigen Ermittlungen und Maßnahmen der Staatsanwaltschaft Osnabrück darauf hin, dass eine Anklage wegen Cybersabotage ernsthaft in Betracht gezogen wird. Ausschlaggebend wird sein, ob die sichergestellten Beweismittel den Vorsatz und die technische Umsetzung klar genug belegen. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, wäre dies ein juristisches Novum mit Signalwirkung.

Die Grenze zwischen digitalem Unfug und handfester Straftat ist fließend

Eine offizielle Anklage wegen Cybersabotage steht bisher zwar noch aus. Aber dieser Fall zeigt bereits jetzt, wie schmal der Grat zwischen jugendlichem Unfug und einer ernstzunehmenden Straftat mittlerweile geworden ist.

Was früher als „harmloser Telefonstreich” durchging, kann heute schwerwiegende Folgen haben – insbesondere, wenn kritische Infrastrukturen betroffen sind, oder, wie in diesem Fall, die Polizei schlichtweg nicht mehr erreichbar war.

Die Justiz steht nun vor der Herausforderung, ein gerechtes Urteil zu fällen. Eines das einerseits abschreckt, aber andererseits dem jugendlichen Alter und der technischen Entwicklung Rechnung trägt. Wir dürfen gespannt sein, wie diese Geschichte für die fünf Jugendlichen ausgehen wird. Im Falle einer Verurteilung wird es wohl zu keinen blockierten Polizeileitungen mehr in Deutschland kommen.

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Sunny

Über

Sunny schreibt seit 2019 für die Tarnkappe. Er verfasst die wöchentlichen Lesetipps und berichtet am liebsten über Themen wie Datenschutz, Hacking und Netzpolitik. Aber auch in unserer monatlichen Glosse, in Interviews und in „Unter dem Radar“ - dem Podcast von Tarnkappe.info - ist er regelmäßig zu hören.