Frommer Legal verschickt auch 2025 wieder massenhaft Filesharing-Abmahnungen, aktuell wegen „The White Lotus“.
Die Kanzlei Frommer Legal startet 2025 im Auftrag von Warner Bros. mit Folgen aus „The White Lotus“ die nächsten Abmahnungen. Betroffene sollen dabei nicht nur eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, sondern auch 1.148,80 € zahlen. Wie solide sind die Vorwürfe? Wir zeigen, warum vorschnelles Zahlen riskant ist, wo die Beweise wackeln und welche Schritte jetzt zählen.
„The White Lotus“ als Kostenfalle für Serienfans
Die HBO-Serie „The White Lotus“ mit dem Rechteinhaber Warner Bros. ist bekannt für ihre wechselnden, hochkarätigen Besetzungen. Konkret geht es bei den Abmahnungen um die Folgen „Denials“ und „Amor Fati“. Während sich „Denials“ mit verdrängten Konflikten der Figuren beschäftigt, stehen in „Amor Fati“ die Akteure vor der Herausforderung, ihr unvermeidbares Schicksal zu akzeptieren. Mit der dritten Staffel folgt die bissige Satireserie neuen Gästen und einer alten Bekannten in ein Luxusresort in Thailand.
Aktuell liefert die Serie jedoch zudem den Stoff für Abmahnschreiben. Frommer Legal wirft den Betroffenen vor, Episoden über Peer-to-Peer-Netzwerke wie BitTorrent verbreitet zu haben. Als Grundlage dafür dienen angeblich „eindeutig“ ermittelte IP-Adressen.
Frommer Legal Abmahnungen 2025: Forderungen im Detail
Die Abmahnung, die Warner Bros. über Frommer Legal verschickt, enthält mehrere Punkte:
- Sofortiges Unterlassen der Verbreitung der Serie
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung von 900,00 € Schadensersatz
- Übernahme der Anwaltskosten von 248,80 €
Die Gesamtforderung beläuft sich damit auf 1.148,80 Euro. Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs warnt jedoch auf Anwalt.de, wer hier vorschnell unterschreibt, gibt unter Umständen viel mehr Rechte aus der Hand, als nötig.
Die Log-Lotterie: Anschlussinhaber könnten auch irrtümlich ins Visier geraten
Frommer Legal verlässt sich bei Abmahnungen nicht auf eigene Technik, sondern beauftragt externe Dienstleister mit der Ermittlung von IP-Adressen und Hashwerten. Allerdings liegt genau darin die Schwachstelle. Schon kleinste Messungenauigkeiten bei der Datenerfassung können dazu führen, dass völlig Unbeteiligte ins Fadenkreuz geraten. Viele dieser Ermittler arbeiten noch immer mit dem längst überholten Standard SHA-1. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik stufte diesen Algorithmus als unsicher ein (BSI, TR-02102-2). Unterschiedliche Dateien können dabei denselben Hashwert erzeugen. BSI-Richtlinien empfehlen die Migration weg von SHA-1, da praktische Kollisionen bereits nachgewiesen wurden. Dies macht die angeblich „eindeutigen“ Beweise juristisch angreifbar.
Abmahnung erhalten – und jetzt?
Wer eine Abmahnung von Frommer Legal im Briefkasten findet, sollte keinesfalls übereilt handeln. Die kurze Frist von oft nur zehn Tagen drängt viele dazu, den geforderten Betrag überstürzt zu überweisen und die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Genau das kann allerdings fatale Folgen haben, weil man sich damit langfristig bindet und unnötig hohe Kosten riskiert.
Mit der Unterschrift unter die vorformulierte Erklärung verpflichtet man sich nämlich nicht nur, die beanstandeten Folgen von „The White Lotus“ künftig nicht mehr über Filesharing-Netzwerke zu verbreiten. Vielmehr bindet man sich lebenslang an ein Vertragsverhältnis mit Frommer Legal und dem Rechteinhaber. Jeder noch so kleine Verstoß, selbst wenn er unabsichtlich geschieht oder über ein offenes WLAN im Haushalt passiert, kann dann eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro nach sich ziehen. Statt ein Problem zu lösen, schaffen Betroffene damit ein dauerhaftes finanzielles Risiko. Deshalb warnen Experten eindringlich davor, die Unterlassungserklärung in der vorgelegten Form zu unterschreiben. Ein spezialisierter Anwalt kann das Dokument so abändern, dass es die rechtlichen Anforderungen erfüllt, ohne den Betroffenen in diese Falle zu locken.
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs rät darüber hinaus, die illegale Verbreitung sofort unterbinden (P2P-Client beenden/deinstallieren, Dateien entfernen) ohne dabei Beweise zu manipulieren. Ebenso wichtig ist es, herauszufinden, wer außer einem selbst Zugriff auf den Internetanschluss hatte und für das Filesharing verantwortlich sein könnte. Auch Mitbewohner, Familienmitglieder oder Gäste könnten den Stein ins Rollen gebracht haben.
Sekundäre Darlegungslast – Schlüssel zur Verteidigung
Hier greift die sogenannte sekundäre Darlegungslast (BGH, I ZR 169/12). Anschlussinhaber sind in diesem Rahmen verpflichtet darzulegen, wer theoretisch noch als Täter infrage kommt. Das bedeutet konkret, nachvollziehbar aufzuzeigen, wer Zugang zum Internetanschluss hatte, welche Personen ihn genutzt haben und wie Router- oder WLAN-Einstellungen konfiguriert waren. Wer das glaubhaft darstellt, kann die eigene Haftung deutlich entschärfen. Genau an diesem Punkt setzen spezialisierte Anwälte an, die die Argumentation präzise aufbauen und die Abmahnung in vielen Fällen erfolgreich abwehren.
Ein komplettes Ignorieren der Abmahnung ist jedoch auch keine Lösung. Damit wäre der Weg in ein teures Gerichtsverfahren praktisch vorprogrammiert. Entscheidend ist es, frühzeitig einen spezialisierten Anwalt einzuschalten, der den Fall prüft und eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickelt. Viele Kanzleien bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an. Nicht selten gelingt es, die Forderungen von Frommer Legal erheblich zu reduzieren oder komplett abzuwehren.
Frommer Legal auf Serienjagd
Gerade bei Serien wie „The White Lotus“ droht ein mehrfaches Risiko, denn in den wenigsten Fällen wird nur eine einzige Episode heruntergeladen. Meist landen gleich mehrere Folgen der Staffel auf der Festplatte. Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs weist darauf hin, dass jede einzelne davon rechtlich als eigenständiger Urheberrechtsverstoß gewertet wird. Das bedeutet, dass für jeden zusätzlich als Download angebotenen Teil eine neue Abmahnung ins Haus flattern kann.
Rechtsdurchsetzung vs. Abmahnzirkus
Frommer Legal fährt auch 2025 unbeirrt fort, Filesharer mit standardisierten Abmahnungen zu überziehen. Hinter dem großen Namen Warner Bros. steht dabei vor allem ein Geschäftsmodell, das auf Abschreckung durch kurze Fristsetzungen und hohe Summen setzt. Doch Lücken in der Beweisführung und die Unsicherheit der Hashwerte machen solche Schreiben durchaus angreifbar.