Ist Megakino legal? Wir klären, ob dort das Streaming erlaubt ist und welche Folgen Nutzern zivilrechtlich und strafrechtlich drohen können.
Warum ist Megakino nicht erreichbar?
Im Frühjahr letzten Jahres erfolgte die Empfehlung der CUII (Clearingstelle Urheberrecht im Internet) an die großen Internet-Anbieter Deutschlands, megakino.co zu sperren. Die Betreiber von Megakino wechselten in der Folge zu megakino.fi. Doch weil mittlerweile auch diese Domain gesperrt ist, funktioniert vorübergehend nur die neue Domain megakino.how. Doch bis sich die CUII auch darum „gekümmert hat“ und das Streaming nicht mehr geht, dürfte wohl nur eine Frage der Zeit sein.
Böse gesagt können die Online-Piraten von Mega Kino froh sein, dass die CUII so langsam arbeitet. In anderen Ländern wie beispielsweise in Italien aktualisiert man die Websperren sehr viel schneller. Dort sind auch neu angemeldete Ausweich- und weitere Mirror-Domains innerhalb kürzester Zeit von den DNS-Sperren betroffen. Das geht hier noch nicht so schnell.
Wer oder was ist Megakino überhaupt?
Megakino.how ist eine Webseite, die den Zugang zu Tausenden Dokumentationen, Kinofilmen, Fernsehserien und ganzen Filmsammlungen ermöglicht. Der Zugang zu den Streams ist kostenlos und ohne Anmeldung. Die Betreiber tun fast so, als ob die Produktion der Werke gar nichts kosten würde. Man könnte meinen, dass die Streams auch sonst überall kostenlos erhältlich wären. Doch das ist natürlich nicht der Fall. Einige der angebotenen Filme sind so neu, dass sie als Blu-Ray* oder DVD* noch gar nicht erhältlich sind. Auch laufen sie noch bei keiner legalen Streaming-Plattform, zu sehen sind sie nur im Kino. Was man im Internet konsumiert, haben Unbekannte von der Leinwand abgefilmt oder jemand aus der Produktionsfirma oder vom Vertrieb hat eine hochwertige Kopie geleakt (= weitergegeben).
Die Filmsammlungen bei Megakino sollen zum Verweilen einladen
Für viele Surferinnen und Surfer wirkt das alles wie ein harmloser Streaming-Tipp, den man mal eben nutzen kann. Insbesondere die Filmsammlungen lassen das Angebot noch attraktiver erscheinen. So gibt es bei Megakino chronologisch sortiert, alle Batman-Spielfilme, alles aus dem Marvel Universum, die besten Weihnachtsfilme, alle Harry Potter-Verfilmungen, sämtliche Star Wars-Teile und die komplette Chronologie von Fast & Furious. Herz, was willst du mehr?
Wer allen Ernstes glaubt, das Ganze wäre legal, täuscht sich natürlich. Bei genauerer Betrachtung handelt es sich dabei um ein klassisches Beispiel für ein illegales Streaming-Portal, das werbebasiert arbeitet und urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Lizenz verbreitet.
Ist der Konsum der Streams legal?
Nein, die Nutzung solcher Angebote ist in Deutschland mittlerweile rechtswidrig. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. April 2017 (C-527/15 – „Filmspeler“) ist klar: Auch das reine Ansehen eines Streams von offensichtlich rechtswidrigen Quellen stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Die Anwälte der niederländischen Anti-Piracyorganisation BREIN haben dieses Urteil angestrengt. Seitdem ist jegliches Online-Streaming juristisch betrachtet keine Grauzone mehr, sondern es ist ganz eindeutig illegal und somit auch strafbar.
Die Richter betonten im Urteil, dass alle Nutzer prüfen müssen, ob die Quelle, von der gestreamt wird, legal ist. Wenn – wie bei megakino.how – aktuelle Filme online kostenlos angeboten werden, obwohl diese exklusiv im Kino laufen oder nur bei kostenpflichtigen Diensten verfügbar sind, ist die Rechtswidrigkeit für jeden klar erkennbar. Dabei spielt es keine Rolle, wie professionell die Webseite aussieht.
Zivilrechtliche Konsequenzen: Abmahnung & Schadensersatz?
Im Gegensatz zum klassischen P2P-Filesharing (BitTorrent) findet beim reinen Streaming im Regelfall keine Verbreitung der Inhalte an andere Nutzer statt. Daher war es in der Vergangenheit technisch schwer, IP-Adressen von Zuschauern zu ermitteln. Dafür müssten die Strafermittler Zugriff auf die Webserver von Megakino oder eines der Streaming-Hoster haben, die oftmals im Ausland beheimatet sind. Rein theoretisch könnte es zu kostenpflichtigen Abmahnungen und Schadenersatzforderungen kommen. Doch da in den meisten Fällen keine Verbreitung stattfindet, würde sich das für die Abmahnkanzleien nicht lohnen. Der Gegenstandswert der Abmahnung wäre dann nämlich nur die Kinokarte oder bei älteren Werken, der Wert der Blu-Ray oder DVD.
Vorsicht: Streaming-Abmahnungen sind wieder in Mode!
Die einzige Ausnahme stellen die kürzlich aufgetauchten Streaming-Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal dar. Doch in dem Fall hat ein Streaming-Hoster die Endgeräte der Zuschauerinnen und Zuschauer ohne ihr Zutun oder Wissen zu einem P2P-Transfer verleitet. Sie haben also mit ihrem Browser beim Anschauen klassisches P2P-Filesharing betrieben, ohne dass sie es gemerkt haben. Doch Unwissenheit oder die Hinterfotzigkeit mancher Online-Piraten schützt bekanntlich vor Strafe nicht!
Über ein ähnliches Vorgehen berichteten wir vor fünf Jahren beim Streaming-Hoster netu.ac, der früher für KinoX.to tätig war. Auch dabei schob man den Konsumenten heimlich P2P-Transfers unter, was in Abmahnungen mündete. Trotzdem sind solche Schreiben wirklich eher die Ausnahme. Die meisten Webhoster, wo die Kopien der Filme lagern, arbeiten sauber und lassen sich zur Verbreitung der Filme nicht von den Geräten der Zuschauer unterstützen.
Juristisch gesehen besteht der entscheidende Unterschied nämlich darin, ob beim illegalen Konsum nur ein Download oder auch ein Upload und somit eine Verbreitung der Dokumentation, Serien-Episode oder des Kinoblockbusters stattfindet. Ohne Upload erfolgt keine Abmahnung, weil es sich für die Ersteller der Copy & Paste-Abmahnungen nicht rechnet. Dabei können sie nicht genug verdienen.
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Strafrechtliche Konsequenzen bedrohen aktuell vor allem die Betreiber illegaler Portale
Begeht man eine Straftat? Ja, auch strafrechtlich ist das Verhalten potenziell relevant. Nach § 106 UrhG (Urheberrechtsgesetz) ist die vorsätzliche unerlaubte Nutzung geschützter Werke eine strafbare Handlung. In der Praxis müsste der Staatsanwalt den Tatverdächtigen jedoch ein vorsätzliches Handeln nachweisen. Außerdem ist der reine Besuch von Megakino & Co. ohne eine aktive Streaming-Nutzung legal. Es findet erst in dem Moment eine Urheberrechtsverletzung statt, wenn der illegale Stream losläuft. Problematisch ist, wie gesagt, mangels IP-Adresse auch der behördliche Nachweis der rechtswidrigen Streaming-Nutzung.
Außerdem haben die Staatsanwaltschaften auch so schon mehr als genug zu tun, um die finanziellen Nutznießer (Werbevermarkter, Admins der Streaming-Hoster) und Betreiber der illegalen Streaming-Portale zu verfolgen. Von daher sind Strafanzeigen gegen Zuschauer bisher nicht bekannt geworden. Rein theoretisch sind sie aber möglich. Man wird sehen, ob das auf lange Sicht so bleibt, wahrscheinlich schon.
Wie kann ich mich beim Streaming legal verhalten?
Die Änderung des DNS ermöglicht zwar den Zugang zu gesperrten Webseiten. Doch das ändert nichts an der begangenen Straftat. Egal ob man einen alternativen DNS-Resolver mittels Firefox, Brave/Chrome oder Windows 11 einrichtet, so hinterlässt man dennoch seine IP-Adresse. Wer das nicht will, kann zu seinem Schutz ein VPN nutzen.* Allerdings macht man sich auch bei einem aktivem Virtual Private Network genauso strafbar, wie ohne.
Was würde den Betreibern von Megakino bei einer Aufdeckung drohen?
Für Betreiber von Plattformen wie megakino.how ist die Rechtslage deutlich klarer. Sie begehen eine Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß (§ 108a UrhG) nebst der Beihilfe zur Verbreitung illegaler Inhalte (§ 27 StGB). Der dafür angesetzte Strafrahmen beläuft sich auf maximal 5 Jahre Freiheitsstrafe. Das konkrete Strafmaß ist dann von weiteren Faktoren abhängig.
Fazit: megakino.how ist so riskant wie attraktiv!
Auch wenn das Angebot noch so verlockend ist. Wer auf megakino.how Filme streamt, bewegt sich eindeutig außerhalb des legalen Rahmens. Auch die Zuschauer riskieren finanzielle (Abmahnung) wie strafrechtliche Konsequenzen – auch wenn die Verfolgung aktuell selten ist. Die Plattform selbst verstößt massiv gegen das Urheberrecht und steht vermutlich bereits im Fokus von international tätigen Antipiracy-Organisationen und Ermittlungsbehörden.
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