Superman, 2025
Superman, 2025
Bildquelle: sora.chatgpt.com

Superman (2025): Abmahnwelle von Kanzlei Frommer Legal losgetreten

Das Web ist voller Warnungen, dass Anschlussinhaber dabei überführt wurden, den Film Superman aus dem Jahr 2025 illegal verbreitet zu haben.

Den angeschriebenen Anschlussinhabern wirft man vor, jemand mit ihrer IP-Adresse habe in einer P2P-Tauschbörse den aktuellen Kinofilm Superman (2025) illegal in Umlauf gebracht. Ob es sich dabei um die Nutzung eines BitTorrent-Clients handelt oder eine Streaming-Plattform die Zuschauer ungefragt in die Transfers eingebunden hat, ist bisher nicht bekannt. Derzeit tauchen sogar einige Abmahnungen in Form einer E-Mail auf. Doch die Kanzlei Frommer Legal verschickt ihre Abmahnungen immer nur in schriftlicher Form. Bei einer Abmahnung als E-Mail wird es sich aller Wahrscheinlichkeit um eine Fälschung handeln. Entweder jemand macht sich damit einen Spaß oder der Cyberkriminelle will den Empfänger dazu verleiten, ihm statt einer Kanzlei das Geld zu überweisen.

Im Film geht Superman neue Wege

David Corenswet in der Rolle des Helden ist im Gegensatz zu „Man of Steel“ kein düsterer Außenseiter mehr. Er ist vielmehr ein Mann, der versucht alles richtig zu machen. An seiner Seite steht Lois Lane, gespielt von Rachel Brosnahan, die kürzlich im Film „The Amateur“ und früher in der Netflix-Serie „House of Cards“ zu sehen war. Eine bemerkenswerte Hauptrolle spielte sie beispielsweise als Stand-up-Comedian in der TV-Serie „The Marvelous Mrs. Maisel„, die bei Amazon Prime zu sehen ist. In den USA startete Superman am 11. Juli 2025, in Deutschland am 10. Juli diesen Jahres. Die ersten illegalen Mitschnitte erschienen aber erst Mitte August im Internet. Zunächst als HDTV-Streifen und dann auch im Format Ultra HD.

Was verlangt man von den Abgemahnten?

Die Gesamtsumme einer jeden Abmahnung für Superman beläuft sich auf 948,80 €. 700 Euro entfallen davon auf den zu zahlenden Schadenersatz des Filmstudios. 248,80 Euro verlangt Frommer Legal insgesamt für die entstandenen Anwaltskosten. Zudem hat man dem Schreiben eine umfangreiche Unterlassungserklärung beigefügt, die man stark zum Nachteil des Abgemahnten formuliert hat. Diese sollte man ohne anwaltliche Hilfe keinesfalls unterzeichnen. Die Kanzlei Frommer Legal ist sehr aktiv. Man verfolgt derzeit die illegale Verbreitung von mehr als 120 verschiedenen TV-Serien und Kinofilmen.

Übrigens: Für die in der Abmahnung geforderte Summe könnte man über mehr als zwanzig Jahre lang ein VPN-Abonnement abschließen*, sollte der Preis stabil bleiben. Der VPN-Schutz von hide.me kostet derzeit pro Monat gerade einmal 3,20 Euro brutto. Damit ist er noch nicht einmal der günstigste Anbieter am Markt.

Schreiben erhalten – was tun?

Ganz einfach. Auch wenn dadurch zunächst weitere Kosten entstehen, sollte man unbedingt einen eigenen Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht einschalten, der sich um alles weitere kümmert. Dieser prüft die Ansprüche, formuliert eine eigene, modifizierte Unterlassungserklärung und versucht die Höhe der Forderung von Frommer Legal zu begrenzen. Viele Juristen bieten eine kostenlose Erstberatung oder pauschale Bearbeitungsgebühren an, die ihren Klienten vorab bekannt sind.

Donald Trump als Superman vor dem Weißen Haus
Nein, dieser „Superman“ ist gar nicht gemeint. ;-)

Greift die sekundäre Darlegungslast?

Der eigene Jurist kann einen auch dabei beraten, ob man die sekundäre Darlegungslast erfüllt hat. Dafür muss der Anschlussinhaber zuvor alle Nutzer seines Internetanschlusses ausführlich aufgeklärt und alle Sicherheitsmaßnahmen (Passwort und Verschlüsselung des Netzwerkes) eingerichtet haben. Zudem muss man plausibel darlegen, dass es trotz aller Sicherheitsmaßnahmen sein könnte, dass Dritte Zugriff auf den eigenen Anschluss hatten, um sich darüber ins P2P-Netzwerk einzuklinken. Um aus der Haftung zu kommen, muss man zudem alle Mitnutzer namentlich benennen und ihr Nutzungsverhalten darlegen. Zudem muss jede und jeder befragt werden, ob sie eventuell die Urheberrechtsverletzung begangen haben. Umso ausführlicher man das protokolliert, umso größer sind die Chancen, sich von der Abmahnung gänzlich zu befreien.

Die Abmahnung nicht wegwerfen!

Man sollte die Abmahnung keinesfalls einfach wegwerfen, weil man sie ignoriert. Das ist keine Lösung. Denn dies wird ganz bestimmt nicht das letzte Schreiben von Frommer Legal gewesen sein! Früher oder später landet der Fall vor Gericht, was noch teurer und unangenehmer werden dürfte. Lieber man schaltet direkt eine Fachfrau oder Fachmann für Medien- und Urheberrecht ein, um sich von Anfang an kompetent helfen zu lassen. Wer von uns einen Tipp für einen bezahlbaren Anwalt benötigt, kann uns dafür gerne jederzeit kontaktieren. Und keine Sorge: Wir erhalten auch im Erfolgsfall keine Provision!

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Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Früher brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert. In seiner Freizeit geht er am liebsten mit seinem Hund spazieren.