Hausdurchsuchung wegen Allplan-CAD? Wer die Software ohne Lizenz nutzt, riskiert Strafanzeige, Beschlagnahmung & mehr.
Die Warnungen werden lauter – und greifbarer. Immer mehr Architekturbüros und Bauplaner bekamen eine überraschende Hausdurchsuchung wegen Allplan-CAD. Beschlagnahmte Hardware und Ermittlungen wegen der angeblich unautorisierten Nutzung von Allplan-CAD-Software inclusive. Was steckt hinter dieser massiven Welle an Durchsuchungen? Wie kommt es dazu? Was dürfen Behörden? Und wie wehrt man sich, wenn der eigene Rechner plötzlich als Beweismittel dient und wie gläsern sind Architekturbüros wirklich? Wir haben uns die rechtliche Lage, die eingesetzten Überwachungstechniken und die Risiken im Detail angesehen.
Wenn Software-Cracks zur Hausdurchsuchung führen: Allplan und Frommer Legal auf Jagd
Allplan Deutschland GmbH mit Sitz in München gilt als einer der Big Player im CAD-Markt für Architektur und Bauplanung. Ob Hochhaus oder Brückenpfeiler – wer in der Bauplanung digital zeichnet, landet schnell bei Allplan. Die Software ist Branchenstandard für 2D- und 3D-Konstruktionen und fest in Architekturbüros wie Baukonzernen verankert. Doch die Toleranz gegenüber Schwarznutzung ihrer Software scheint aufgebraucht. Wie Rechtsanwalt Oliver Eiben auf Anwalt.de berichtete, beauftragte der Münchner Softwareentwickler mit der Jagd auf Lizenz Sünder niemand Geringeres als die Kanzlei Frommer Legal – berüchtigt für ihre harte Linie im Abmahnwesen.
Die Taktik ist klar: Wer Allplan-Software ohne Lizenz nutzt, bekommt Post. Zunächst mahnt Frommer Legal zivilrechtlich ab – mit Forderungen nach Unterlassung, Lizenznachzahlung und Kostenerstattung. Doch damit nicht genug: Bei gewerbsmäßiger Nutzung schaltet sich die Staatsanwaltschaft ein. Hausdurchsuchung inklusive.
Der Vorwurf: Nutzung gecrackter Versionen der Allplan CAD-Software – konkret etwa der Versionen Allplan 2021, Precast 2023/2024 oder der spezialisierten Bridge-Module 2021–2024.
Rechtslage: §106 UrhG und der lange Arm des Gesetzes
Frommer Legal bezieht sich auf angebliche Verstöße gegen §§ 69c Nr. 1, Nr. 2, 16 UrhG – und droht neben zivilrechtlicher Konsequenz auch mit Strafverfolgung nach § 106 UrhG. Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz (§ 106 UrhG) ist die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Software strafbar. Zwar handelt es sich grundsätzlich um ein Antragsdelikt, doch kann der Rechteinhaber – also Allplan selbst – einen Strafantrag stellen, wenn die Nutzung ohne Lizenz erfolgt.
Kommt dann noch gewerbsmäßige Nutzung ins Spiel, sieht das Gesetz laut §108a Abs. 1 UrhG eine deutlich härtere Strafandrohung vor. Und hier wird’s richtig ernst: Freiheitsstrafen, Vorstrafenregister, Durchsuchungen und – aus Sicht der Betroffenen – ein massiver Imageschaden.
Frommer Legal und Allplan: Abmahnwelle mit voller juristischer Breitseite
Die Vorgehensweise ist systematisch:
- Abmahnung mit Lizenz-, Unterlassungs- und Auskunftsforderung
- Kostenersatz der anwaltlichen Vertretung
- Strafanzeige bei gewerbsmäßiger Nutzung
- Ermittlungsverfahren bis hin zur Hausdurchsuchung
- Beschlagnahmung der betroffenen Rechner
- Forensische Analyse der installierten Software
Dass dieses Vorgehen nicht nur auf dem Papier existiert, zeigen aktuelle Fälle: In mindestens einem wurde ein Ermittlungsverfahren nach Durchsuchung eingeleitet – konnte aber nach anwaltlicher Intervention eingestellt werden.
MAC-Adresse und IP als Beweismittel: technische Spionage-Tools als neue Waffe gegen Lizenzsünder
Besonders brisant ist die Technik hinter den Ermittlungen. Allplan selbst soll eine interne Analysesoftware einsetzen, um nicht lizensierte Installationen aufzuspüren. Diese Software übermittelt nicht nur die IP-Adresse, sondern teils auch gerätespezifische Merkmale – z. B. die MAC-Adresse. Während IP-Adressen nur auf den Internetanschluss verweisen, liefert die MAC-Adresse eine konkrete Identifikation des verwendeten Endgeräts – also des Laptops oder PCs, auf dem die Software läuft. Und viele Programme, darunter gemäß Rechtsanwalt Oliver Eiben offenbar auch die von Allplan, lesen diese MAC-Adressen lokal aus und übermitteln sie bei Lizenz-Checks an den Anbieter.
Das bedeutet: Wer eine gecrackte Allplan-Version nutzt und dabei online geht, könnte seinen Rechner auf dem Präsentierteller servieren – inklusive Standort, Zeitpunkt und installierter Software. So wird die Hardware selbst zum Beweismittel – und damit Grundlage für richterlich angeordnete Hausdurchsuchungen. Ein gefundenes Fressen für forensische IT-Auswerter. Die Analyse dieser Daten ermöglicht es dann Allplan, gezielt Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft zu stellen.
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Hausdurchsuchung: Was tun, wenn die Polizei klingelt?
Wird ein Rechner identifiziert, der mutmaßlich gegen das Urheberrecht verstößt, kann die Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung anordnen – meist zur Sicherung von Beweismitteln. Beschlagnahmt wird, was mit der Software in Verbindung stehen könnte: Festplatten, Notebooks, Server. Dabei gilt: Verhältnismäßigkeit ist Pflicht, doch in der Praxis sehen sich Betroffene häufig überrumpelt und wehrlos. Erste Hilfe im Ernstfall:
- Ruhe bewahren: Keine Aussagen ohne anwaltlichen Beistand.
- Keine Passwörter herausgeben, auch wenn Druck gemacht wird.
- Fachanwalt einschalten, idealerweise mit Schwerpunkt IT- oder Urheberrecht.
- Keine Schnellschüsse oder Erklärungen gegenüber den Ermittlungsbehörden.
Zwischen Lizenzrecht und digitaler Verfolgung: Eine neue Eskalationsstufe
Dass Softwareanbieter gegen Piraterie vorgehen, ist keine Neuigkeit. Doch das Vorgehen von Allplan hebt die Verfolgung auf eine neue Stufe. Es geht nicht mehr nur um Geld – es geht um potenzielle Strafverfahren, forensische Auswertungen und das Aufbrechen vermeintlich sicherer digitaler Räume.
Gerade kleinere Büros und Freelancer sind häufig nicht hinreichend über ihre Lizenzsituation informiert – oder setzen auf „Testversionen“, die nie zur Vollversion wurden. Wer hier spart, spart am falschen Ende.
Fazit: Zwischen illegaler Nutzung und Hausdurchsuchung – Vorsicht bei CAD-Software!
Die aktuelle Abmahnwelle zeigt: Hausdurchsuchung wegen Allplan-CAD ist kein Szenario mehr für Extremfälle – sondern Realität. Die Zeiten, in denen Softwarepiraterie ein Kavaliersdelikt war, sind vorbei. Im CAD-Bereich setzt Allplan mit seiner Zero-Tolerance-Strategie ein klares Zeichen. Wer ohne Lizenz arbeitet, riskiert mehr als nur eine Rechnung – im schlimmsten Fall drohen Hausdurchsuchung, Strafbefehl und Imageschaden.
Ob MAC-Adresse, Lizenzprüfung oder forensische Spurensicherung – die Überwachung ist real. Und der nächste Vollstreckungsbeamte steht vielleicht schon vor der Tür.
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