Filesharing bleibt riskant: Frommer Legal verschickt 2025 erneut massenhaft Abmahnungen für aktuelle Filme, Serien und Musik.
John Wick zieht wieder los – nicht nur auf der Leinwand, sondern auch im Briefkasten. Wer 2025 aktuelle Hollywood-Blockbuster oder Serienkracher wie The Last of Us über BitTorrent & Co. bezieht, könnte schneller Post von Frommer Legal bekommen, als ihm lieb ist. Die berüchtigte Abmahnkanzlei meldet sich mit einer neuen Abmahnwelle zurück. Dabei setzt sie auf altbewährte Methoden: hohe Forderungen, kurze Fristen und viel juristischen Druck. Tarnkappe.info hat recherchiert, welche Werke aktuell besonders oft betroffen sind – und was Betroffene jetzt tun sollten.
Abmahnwelle 2.0 – Filesharing bleibt gefährlich: Was Frommer Legal 2025 abmahnt
John Wick, Rick & Morty und der Mahnbrief – die Kanzlei Frommer Legal macht auch 2025 wieder von sich reden. Wer aktuelle Filme oder Serien via BitTorrent oder anderen Filesharing-Diensten teilt, läuft weiterhin Gefahr, eine kostenintensive Abmahnung zu kassieren. Auch im Jahr 2025 warnen Anwälte weiterhin häufig vor Filesharing-Abmahnungen durch die Kanzlei Frommer Legal, die im Auftrag verschiedener Rechteinhaber agiert. Besonders betroffen sind Werke aus den Bereichen Filme, Serien und Musik. Laut aktueller Berichterstattung und Beobachtungen auf einschlägigen Anwaltsseiten betrifft die aktuelle Abmahnwelle vor allem große Hollywood-Produktionen und beliebte Serien. Die am häufigsten genannten Werke in den Abmahnschreiben lauten:
Häufig abgemahnte Werke (2025)
🎬 Filme:
John Wick: Kapitel 4
Fast & Furious 10 (Fast X)
Evil Dead Rise
Equalizer 3
The Expendables 4
📺 Serien:
The Walking Dead: Daryl Dixon
The Last of Us
House of the Dragon
Yellowstone
Rick and Morty
🎵 Musik (seltener, aber weiterhin relevant):
Chart-Hits aus den USA und Deutschland
Werke großer Labels wie Sony Music, Universal Music
Keine Panik! Lass das besser die Fachleute erledigen!
Das oben stehende Formular* führt zur Kölner Medienkanzlei WBS.LEGAL.
Die Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) mit Sitz in München ist auf das Urheberrecht spezialisiert und zählt zu den bekanntesten Versendern von Filesharing-Abmahnungen in Deutschland. Im Auftrag großer Rechteinhaber – etwa Warner Bros., Leonine, Tele München Gruppe (TMG), Universal Music oder Sony Music – verfolgt sie die illegale Verbreitung geschützter Inhalte im Internet. Deren Ziel ist es, Urheberrechtsverstöße eindämmen, Unterlassungserklärungen durchsetzen und finanzielle Ausgleichszahlungen zu verlangen. Die Abmahnungen beinhalten in der Regel eine Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags (häufig zwischen 700–1.200 €).

Eine Filesharing-Abmahnung ist dabei die rechtliche Aufforderung, bestimmte Handlungen (z. B. das illegale Verbreiten urheberrechtlich geschützter Werke) zu unterlassen, meist verbunden mit einer Zahlungsforderung. Kanzleien wie Frommer Legal verschicken Abmahnungen an Internetnutzer, die z. B. Filme, Serien oder Musik über P2P-Netzwerke (wie BitTorrent) geteilt haben sollen.
Frommer Legal 2025: So läuft eine typische Abmahnung ab
Die Schreiben von Frommer Legal enthalten in der Regel:
- Den Vorwurf des illegalen Anbietens eines urheberrechtlich geschützten Werks
- Technische Details zur IP-Ermittlung (Zeitpunkt, Hash-Wert, Datei)
- Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Die Aufforderung zur Zahlung eines Vergleichsbetrags (häufig zwischen 700 und 1.200 Euro)
- Zudem wird eine kurze Frist von meist sieben bis zehn Tagen gesetzt, um den Druck auf die Betroffenen zu erhöhen.
Wie sollten Abgemahnte reagieren?
Beim Erhalt einer Abmahnung sollte man weder gleich in Panik verfallen noch die Abmahnung ignorieren. Zudem sollte man nicht voreilig zahlen oder unterschreiben. Die beigelegte Unterlassungserklärung ist oft zu weit gefasst und kann erhebliche Folgen haben. Ratsam wäre, eine anwaltliche Prüfung einzuholen, am besten bei einem Fachanwalt für Urheberrecht. Die Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung erfolgt dann in einer überarbeiteten, juristisch sicheren Form.

Aber auch die Zahlungsforderung sollte man prüfen lassen. Oft lässt sich die Summe senken oder ein Vergleich erzielen. Vorgegebene Fristen sind dabei einzuhalten, ggf. kann man sie auch verlängern lassen. Viele Kanzleien zeigen sich hier verhandlungsbereit.
Rechtlicher Hintergrund
Frommer Legal stützt sich auf das Urheberrecht nach §§ 97 ff. UrhG. Besonders relevant ist die sogenannte Störerhaftung. Der Anschlussinhaber haftet, wenn er im Zuge der sekundären Darlegungslast nicht nachweisen kann, dass andere Personen (z. B. Familienmitglieder) den Verstoß begangen haben.
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u. a. im „BearShare“-Urteil) hat die Position der Rechteinhaber in den letzten Jahren gestärkt. Dennoch sind pauschale Schuldeingeständnisse ohne Prüfung problematisch.
Fazit: Die Abmahnung ist (noch) lange nicht tot
Filesharing mag in Zeiten von Netflix, Spotify und Co. aus der Mode geraten sein – die Abmahnungen sind es allerdings nicht. Wer weiterhin P2P-Netzwerke nutzt, riskiert hohe Forderungen. Besonders perfide: Auch kleine Ausschnitte oder frühzeitig abgebrochene Downloads können abgemahnt werden, wenn dabei Uploads erfolgen.
VPN-Dienste, Aufklärung und rechtliche Beratung sind darum wichtiger denn je. Und wer einen Brief von Frommer Legal im Briefkasten findet, sollte wissen: Es gibt Wege, sich zu wehren – aber nicht ohne juristischen Beistand.
Abgemahnt? Dort kann man sich unterstützen lassen:
Das oben stehende Formular* führt zur Kölner Medienkanzlei WBS.LEGAL.
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