Pink Floyd Abmahnung trifft auf Realität im Gerichtssaal
Pink Floyd Abmahnung trifft auf Realität im Gerichtssaal
Bildquelle: ChatGPT

Pink Floyd Abmahnung: Gericht zerlegt Rechteinhaber – Klage gescheitert

Pink Floyd Abmahnung im Fokus: Das Landgericht (LG) Berlin weist eine Klage ab, weil Rechte nicht nachgewiesen wurden.

Der Verkauf eines Konzertmitschnitts von Pink Floyd kann rechtliche Folgen haben, wenn eine Abmahnung erfolgt. Ein aktueller Fall vor dem Landgericht Berlin zeigt jedoch, dass die Rechtslage oftmals weniger eindeutig ist. Die Entscheidung stellt zentrale Annahmen vieler Abmahnungen infrage.

Pink Floyd Abmahnung: Neue Fälle treffen private Verkäufer

Wie Rechtsanwalt Robin Tafel auf Anwalt.de berichtet, kursieren derzeit vermehrt Pink Floyd Abmahnungen wegen angeblich illegaler Tonträger. Diese treffen erneut vor allem Privatpersonen. Wer alte CDs, Vinyl oder Live-Mitschnitte über eBay oder Kleinanzeigen verkauft, kann sich mit juristischen Forderungen konfrontiert sehen.

Tafel verweist dabei auf einen Fall, in dem ein Landgericht im Wege einer einstweiligen Verfügung gegen einen Anbieter vorging und ihm untersagte, einen entsprechenden Tonträger mit Darbietungen von Pink Floyd anzubieten oder öffentlich zum Verkauf bereitzuhalten. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro in Aussicht gestellt, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Bei wiederholten Verstößen kann sich die Haftdauer auf insgesamt bis zu zwei Jahre summieren. Der Streitwert wurde mit 15.000 Euro angegeben.

Typische Vorwürfe betreffen den Verkauf sogenannter Bootlegs, also inoffizieller Tonträger, sowie die angebliche Verletzung von Urheberrechten und Leistungsschutzrechten. In diesem Zusammenhang werden regelmäßig Unterlassung, Schadensersatz und die Erstattung von Abmahnkosten gefordert, da der Verkauf solcher Tonträger als grundsätzlich unzulässig dargestellt wird.

Stapel alter Schallplatten als Beispiel für Bootlegs bei Pink Floyd Abmahnung
Pink Floyd Abmahnung, Bootlegs geraten zunehmend ins Visier

Gericht kippt zentrale Pink Floyd Abmahnung

Auch Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen berichtet auf Anwalt.de von einem vergleichbaren Verfahren. Demnach stand ein Fall vor dem Landgericht Berlin im Raum, bei dem es um den Verkauf eines Konzertmitschnitts von Pink Floyd über eBay ging. Konkret soll der Beklagte eine Live-Aufnahme des Albums The Wall angeboten haben, die nicht offiziell veröffentlicht worden war.

Die Klägerin, die Pink Floyd Music Ltd., sah darin eine Verletzung ihrer Urheber und Leistungsschutzrechte und ließ den Anbieter abmahnen. Gefordert wurden unter anderem Unterlassung, Schadensersatz sowie die Erstattung von Abmahnkosten. Der Vorwurf lautete, der Beklagte habe durch das Angebot des Tonträgers unberechtigt in Verwertungsrechte eingegriffen.

Nach Darstellung des Berichts soll die Klage abgewiesen worden sein.

Schwachstellen der Pink Floyd Abmahnung

Als entscheidender Punkt wird die fehlende Darlegung der Rechteinhaberschaft genannt. Demnach konnte die Klägerin nicht ausreichend belegen, dass ihr die entsprechenden Verwertungsrechte tatsächlich zustehen. Es fehlte an einer nachvollziehbaren Rechtekette sowie an belastbaren Nachweisen für eine wirksame Übertragung der Rechte. In dem Zusammenhang wird ausgeführt:

„Im vorliegenden Fall fehlt es am Beweis der Rechteinhaberschaft der Klägerin. Sie hat trotz Bestreiten der Beklagten weder die Unterlagen, aus denen sich die Übertragung der Rechte ergeben soll, vorgelegt, noch Zeugen für die Behauptung angeboten.“

Ohne einen solchen Nachweis bestehen keine urheberrechtlichen Ansprüche. In der Folge sollen weder Unterlassung noch Schadensersatz oder Kostenerstattung zugesprochen worden sein.

Ähnliche Verfahren – gleiches Ergebnis

Auch in anderen Verfahren kam es zu ähnlichen Entscheidungen. So hatte bereits das Amtsgericht Erfurt in einem Verfahren aus dem Jahr 2024 (Aktenzeichen: 2 C 1100122) Zweifel an der Aktivlegitimation der Klägerin geäußert. Auch dort konnte die erforderliche Rechteinhaberschaft an einer Konzertaufnahme nicht ausreichend dargelegt werden.

Nach den Ausführungen des Gerichts fehlte es an einer lückenlosen und nachvollziehbaren Rechtekette. Insbesondere sei nicht schlüssig dargelegt worden, dass Rechte von der Künstlergruppe Pink Floyd auf die Pink Floyd Music Ltd. übertragen wurden. Zudem habe die Klägerseite selbst angegeben, dass kein direkter Vertrag mit den Musikern bestehe. Auch widersprüchliche Angaben in den Schriftsätzen wurden als problematisch gewertet. In der Folge wurde die Klage abgewiesen.

Diese Entscheidungen deuten darauf hin, dass die rechtliche Grundlage entsprechender Abmahnungen in einzelnen Fällen angreifbar sein kann. Viele Betroffene lassen sich dennoch von solchen Schreiben einschüchtern. Dabei wird häufig übersehen, dass es sich zunächst um einseitige Forderungen ohne gerichtliche Prüfung handelt. Erst im Verfahren muss die Klägerseite ihre Ansprüche vollständig belegen, insbesondere durch den Nachweis einer lückenlosen Rechtekette.

Bootlegs, Urheberrecht und Grauzonen

Die Diskussion um Bootlegs ist nicht neu. Gerade in der Musikszene gelten inoffizielle Aufnahmen seit Jahrzehnten als Teil der Kultur. Rechtlich bleibt die Lage jedoch komplex. Nicht jede Aufnahme ist automatisch geschützt, nicht jede Partei ist berechtigt, entsprechende Rechte durchzusetzen, und nicht jede Pink-Floyd-Abmahnung ist tatsächlich begründet.

Wie die dargestellten Fälle zeigen, ist eine solche Abmahnung kein Schuldspruch. Wer ein entsprechendes Schreiben erhält, sollte die behauptete Rechteinhaberschaft genau prüfen. Besondere Vorsicht ist bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung geboten. Betroffene sollten genau überlegen, ob sie eine solche Verpflichtung eingehen, da sie langfristig bindend ist. Das gilt auch dann, wenn sich später herausstellt, dass die behauptete Rechtekette nicht nachweisbar ist. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, den Sachverhalt vorab juristisch prüfen zu lassen.

Pink Floyd Abmahnung verliert an Durchschlagskraft

Die aktuelle Entwicklung stellt die Praxis rund um die Pink Floyd Abmahnung zunehmend infrage. Während weiterhin entsprechende Schreiben wegen angeblicher Bootlegs verschickt werden, zeigt sich vor Gericht ein differenzierteres Bild. Entscheidend ist letztlich nicht das anwaltliche Schreiben, sondern ob die geltend gemachten Rechte auch tatsächlich nachgewiesen werden können.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.