Vinyl-Boom ohne Lizenz: Bootleg-Platten zwischen Cornflakes und Kasse.
Vinyl-Boom ohne Lizenz: Bootleg-Platten zwischen Cornflakes und Kasse.
Bildquelle: ChatGPT

Illegale Vinyl-Bootlegs im Supermarkt: BREIN stoppt nicht lizenzierte Radio-LPs

Illegale Vinyl-Bootlegs landen in niederländischen Supermarktregalen. BREIN stoppt nicht lizenzierte Radio-LPs.

Vinyl ist weiterhin stark im Aufwärtstrend. Vertrieben werden die Platten dabei nicht nur im Szene-Laden, sondern bereits mitten im Massenmarkt. Dort, wo der Schallplatten-Boom endgültig im Mainstream angekommen ist, zieht die niederländische Anti-Piraterie-Organisation BREIN nun die Notbremse. In den Regalen einer bekannten Supermarktkette entdeckte BREIN illegale Vinyl-Bootlegs, die als vermeintlich reguläre Veröffentlichungen verkauft wurden. Der Fall zeigt, wie Teile der Bootleg-Industrie vom Retro-Trend profitieren und wie schnell Sammler und Gelegenheitskäufer unwissentlich zu Besitzern illegaler Tonträger werden.

Bootleg-Vinyls zwischen Mythos und Rechtsbruch

Bootlegs bewegen sich zwischen Reiz und Rechtsverletzung und bedienen das Bedürfnis nach dem Unentdeckten, nach Musik jenseits offizieller Kataloge. Als „grau“ gelten sie vor allem dann, wenn es sich um nicht autorisierte Aufnahmen handelt wie Konzertmitschnitte, Studio-Outtakes oder Demos, die nie offiziell veröffentlicht wurden. In der Szene sind solche grauen Bootlegs oft als Sammlerobjekte oder als kultureller Gegenentwurf zur durchkommerzialisierten Streaming-Welt begehrt. Juristisch bleibt diese Grauzone jedoch trügerisch.

Auch wenn Bootlegs nicht zwangsläufig klassische Raubkopien offizieller Alben darstellen, verletzen Hersteller und Händler in der Regel Urheber- und Leistungsschutzrechte, weil sie die Aufnahmen ohne Zustimmung der Rechteinhaber vervielfältigen und verbreiten. Besonders eindeutig wird die Lage, sobald es um den Handel geht. Händler, die solche Pressungen verkaufen, gewerblich anbieten oder massenhaft verbreiten, handeln rechtswidrig, unabhängig davon, ob sie die Tonträger als „Fan-Edition“, „Radio Broadcast“ oder Sammlerpressung vermarkten.

Der Kölner Medienanwalt Prof. Christian Solmecke LL.M. bringt diese Abgrenzung auf den Punkt. Er weist darauf hin, dass urheberrechtliche Schranken zwar eine private Nutzung erlauben können, nicht jedoch den Weiterverkauf:

„Urheberrechtliche Einschränkungen ermöglichen die private Nutzung von Bootlegs, z.B. das Anhören bereits erworbener CDs, aber nicht den Weiterverkauf, da dieser eine geschützte Nutzungshandlung darstellt und ohne Zustimmung des Urhebers illegal ist.“

Man unterscheidet grob vier Typen, nämlich heimlich mitgeschnittene Live-Konzerte, unveröffentlichte Studio-Outtakes, illegale Kopien offizieller Alben sowie Mashups oder Neu-Mixe. Als problematisch gelten die grauen Bootlegs, die sich äußerlich legal geben, aber ebenfalls ohne jede Lizenz produziert werden. Der Begriff „Bootleg“ stammt aus der US-Prohibitionszeit, als Alkohol heimlich im Stiefelschaft geschmuggelt wurde, eine erstaunlich treffende Metapher.

Illegale Live-Radio-Bootlegs entdeckt: Vinyl im Supermarkt, Lizenz im Nirgendwo

Im Juni 2025 stieß BREIN gemäß eigener Pressemitteilung bei einer Kontrolle auf Schallplatten, die ohne jede Genehmigung auf Vinyl gepresst worden waren. Es handelte sich um Aufnahmen von Live-Konzerten, die ursprünglich Radiosender ausstrahlten und später ohne Zustimmung der Rechteinhaber als Vinylplatten in den Handel gelangten. Diese nicht lizenzierten Radio-LPs wirkten zunächst seriös, professionell gestaltet und markttauglich. Damit täuschen sie Legalität vor, wo eigentlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.

Nach dem Hinweis von BREIN entfernte die Supermarktkette die Platten umgehend aus dem Sortiment. Im Zuge der Ermittlungen rückte dann der Produzent und ein Lieferant in den Fokus. Beide waren für BREIN keine Unbekannten. Bereits in der Vergangenheit waren sie mit ähnlichen Veröffentlichungen aufgefallen.

Zwischen Cornflakes und Kasse: BREIN stößt auf illegale Vinyl-Bootlegs im Supermarkt.
Zwischen Cornflakes und Kasse: BREIN stößt auf illegale Vinyl-Bootlegs im Supermarkt.

Graue Bootlegs und juristische Ausreden

Der rechtliche Schlagabtausch ließ nicht lange auf sich warten. Die von den Verantwortlichen beauftragten Anwälte versuchten, die Zuständigkeit von BREIN infrage zu stellen. Man argumentierte, die vorgelegten Vollmachten seien unwirksam, US-Rechteinhaber könnten ihre Ansprüche in Europa nicht durchsetzen, und überhaupt liege keine relevante Urheberrechtsverletzung vor. Diese Verteidigung hielt jedoch dem Druck nicht stand. Unter der Drohung eines gerichtlichen Verfahrens lenkten Produzent und Lieferant schließlich ein und schlossen eine Vereinbarung mit BREIN.

Beide verpflichteten sich, künftig keine Schallplatten der betroffenen Künstler mehr ohne ausdrückliche Genehmigung herzustellen oder zu vertreiben. Zusätzlich wurde eine Geldzahlung fällig. BREIN konnte damit erneut demonstrieren, dass sich Urheberrechte auch im Bereich physischer Tonträger durchsetzen lassen, selbst dann, wenn diese nicht mehr nur über spezialisierte Händler, sondern über den klassischen Einzelhandel vertrieben werden.

Vinyl-Trend trifft Urheberrecht

Bei diesem Fall handelt sich nicht um klassische Bootlegs im Sinne heimlich aufgezeichneter Konzerte, sondern um Live-Radio-Pressungen, die gezielt auf Vinyl gepresst und als Sammlerware vermarktet wurden. Häufig sind solche Platten technisch minderwertig produziert, mit einfacher Hülle, fragwürdiger Tonqualität und ohne transparente Angaben zu Herkunft oder Lizenzstatus. Der Käufer geht dennoch davon aus, ein legales Produkt zu erwerben. Schließlich liegt es im Supermarktregal und nicht unter dem Tisch eines Flohmarkts.

Für Künstler ist diese Praxis ein direkter Eingriff in ihre Rechte und Einnahmen. Die illegalen Vinyl-Bootlegs konkurrieren direkt mit offiziellen Veröffentlichungen, bringen aber keinen Cent in die Kassen der Rechteinhaber. Stattdessen profitieren allein die Produzenten und Händler, die den Vinyl-Boom für sich ausnutzen. BREIN verdeutlicht, dass mit der steigenden Popularität von Schallplatten auch die Zahl rechtswidriger Pressungen zunimmt und damit der Handlungsdruck.

Zwischen Cornflakes und Kasse besteht kein rechtsfreier Raum

Vinyl ist wieder angesagt, aber nicht jeder bunte Press-Run ist legal. Illegale Vinyl-Bootlegs haben den Underground verlassen und sind inzwischen im Massenmarkt angekommen. BREIN zeigt, dass auch Supermarktregale keinen Schutz vor dem Urheberrecht bieten und dass der Vinyl-Boom nicht über dem Gesetz steht.

Die Grenze zwischen Sammlerleidenschaft und Urheberrechtsverletzung verläuft nicht im flauschigen Vinyl-Sound, sondern im Line-Item der Lizenzvereinbarung. Der Versuch, mit illegalen Live-Radio-Platten oder grauen Bootlegs schnelles Geld zu erzielen, führt unter Umständen direkt ins Visier von Rechteinhabern. Wer mit Bootlegs handelt, egal ob online, auf Börsen oder sogar über den Einzelhandel, riskiert Abmahnungen, hohe Kosten und die vollständige Beschlagnahmung seiner Ware.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.