Frommer Legal mahnt wegen „Sinners (Blood & Sinners)“ ab. Ein Student soll den Film 15 Sekunden öffentlich zugänglich gemacht haben – teuer!
Frommer Legal verschickt auch 2026 unbeirrt weiter Abmahnungen. Aktuell geraten angebliche Filesharer des Vampir-Horrorfilms „Sinners (Blood & Sinners)“ ins Visier der Münchner Kanzlei. Die Frommer Legal Abmahnung Sinners dreht sich erneut um BitTorrent, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und eine Forderung von fast 1.000 Euro. Betroffen ist unter anderem ein Student, dem vorgeworfen wird, den Film über das Filesharing-Protokoll BitTorrent für lediglich 15 Sekunden öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Die Abmahnwelle von Frommer Legal ebbt auch im Jahr 2026 nicht ab. Wie Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs aktuell auf Anwalt.de berichtet, wirft die Kanzlei im Auftrag von Warner Bros. Anschlussinhabern vor, den Film über eine Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Wie üblich fordert Frommer Legal die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem steht die Zahlung eines pauschalen Betrags von 948,80 Euro im Raum, bestehend aus 700 Euro Schadensersatz und 248,80 Euro Rechtsverfolgungskosten. Wie so oft gilt auch hier, die Abmahnung sollte ernst genommen werden, Panik ist jedoch fehl am Platz.
„Sinners“: Ein Film, viele Abmahnungen
Der Film erschien in Deutschland am 17. April 2025. Er trägt im Original den Titel „Sinners“ und wurde für den internationalen, insbesondere den deutschen Markt unter dem erweiterten Titel „Blood & Sinners“ veröffentlicht. Es handelt sich um einen Vampir-Horrorfilm von Ryan Coogler aus dem Jahr 2025. Die Handlung spielt im Mississippi der 1930er Jahre und verbindet Südstaaten-Atmosphäre, Musik und übernatürliche Elemente. In den Hauptrollen sind Michael B. Jordan in einer Doppelrolle, Hailee Steinfeld und Miles Caton zu sehen. Produziert wurde der Film von Warner Bros., die auch die weltweiten Verwertungsrechte halten.
Aktuelle und medial stark präsente Filme tauchen erfahrungsgemäß besonders schnell in Filesharing-Netzwerken auf. Die Aufmerksamkeit für „Sinners“ speist sich dabei zunächst aus dem außergewöhnlichen Erfolg des Films selbst. Der Vampirfilm kommt auf 16 Oscar-Nominierungen und stellt hier einen Rekord auf. Damit liegt „Sinners“ zwei Nominierungen über Klassikern wie „Alles über Eva“ (1950), „Titanic“ (1998) und „La La Land“ (2017), die jeweils 14 Nominierungen erreichten.
Genau diese Kombination aus Aktualität, Popularität und medialer Sichtbarkeit macht solche Titel für Rechteinhaber und beauftragte Kanzleien besonders attraktiv. Sie versprechen eine hohe Reichweite und entsprechend auch eine große Zahl potenzieller Abmahnungen. „Sinners“ passt damit perfekt in das bekannte Abmahnschema.
Student soll „Sinners“ nur 15 Sekunden öffentlich zugänglich gemacht haben
Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke LL.M. greift auf Anwalt.de einen konkreten Fall aus der Praxis auf. In einer der zahlreichen Abmahnungen, die derzeit zum Film kursieren, wird auch einem Studenten vorgeworfen, den Film Ende Juni 2025 über das Filesharing-Protokoll BitTorrent für lediglich 15 Sekunden öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Eben dieser kurze Zeitraum wird in der Abmahnung als ausreichend dargestellt, um eine vollständige Urheberrechtsverletzung zu begründen.
Rund vier Wochen nach dem angeblichen Vorfall ging dem Betroffenen das Abmahnschreiben zu. Der 25-Jährige lebt mit zwei weiteren Personen in einer klassischen Studenten-WG in Köln. Das WLAN wird gemeinschaftlich genutzt, zum legalen Streamen ebenso, wie zum Surfen und für das Studium. Zudem sind regelmäßig Freunde zu Besuch, die sich ebenfalls mit dem Netzwerk verbinden.
Nach eigenen Angaben achtet der Student trotz des regen Betriebs darauf, dass über den Anschluss keine illegalen Inhalte genutzt oder heruntergeladen werden. Er habe seine Mitbewohner und Gäste mehrfach ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Filesharing-Programme tabu seien. Den Film „Sinners (Blood & Sinners)“ kenne er nach eigener Aussage überhaupt nicht, ebenso wenig nutze er Tauschbörsen oder entsprechende Software. Bekannt sei ihm lediglich die grundsätzliche Problematik von Filesharing-Abmahnungen gewesen, da er sich zuvor allgemein über entsprechende Risiken informiert habe.
Trotz dieser Umstände richtet sich die Frommer Legal Abmahnung Sinners ausschließlich gegen ihn als Anschlussinhaber. Ein Vorgehen, das in Filesharing-Fällen typisch ist und regelmäßig zu Streit über die tatsächliche Verantwortlichkeit führt.
P2P-Verfahren: die Crux der sekundären Darlegungslast
Gerade Fälle wie der des Studenten zeigen, warum die sogenannte sekundäre Darlegungslast im Filesharing-Recht eine zentrale Rolle spielt. Zwar reicht die Ermittlung einer IP-Adresse zunächst aus, um eine Abmahnung auszusprechen. Damit ist jedoch noch nicht abschließend geklärt, wer die behauptete Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen hat. Hier kommt die sekundäre Darlegungslast ins Spiel.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Anschlussinhaber nicht automatisch Täter. Er muss jedoch im Rahmen des Zumutbaren darlegen, ob und welche anderen Personen selbstständigen Zugang zum Internetanschluss hatten und als Verursacher in Betracht kommen. In Wohngemeinschaften, Familien oder bei regelmäßigem Besucherverkehr kann dies entscheidend sein. Eine Pflicht zur lückenlosen Überwachung oder zur Denunziation anderer Nutzer besteht dabei ausdrücklich nicht.
Im Fall des Studenten ist eben dieser Punkt relevant. Nutzt mehr als eine Person den Anschluss, kann die Haftung des Anschlussinhabers entfallen oder zumindest erheblich eingeschränkt sein, vorausgesetzt, er kommt seiner sekundären Darlegungslast nach. Die pauschale Behauptung der Gegenseite, allein der Anschlussinhaber müsse haften, greift in solchen Konstellationen rechtlich zu kurz. Kommt der Anschlussinhaber seiner sekundären Darlegungslast nach, liegt es anschließend wieder beim Rechteinhaber, konkret darzulegen, wer als Verursacher der behaupteten Urheberrechtsverletzung überhaupt in Betracht kommt.
Frommer Legal Abmahnung Sinners: Das wird gefordert
Grundlage der Abmahnung ist eine technische Ermittlung. Frommer Legal lässt mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen durch das spezialisierte Ermittlungsunternehmen Digital Forensics GmbH überwachen. Dabei werden Zeitpunkte, IP-Adressen und Hashwerte dokumentiert, die anschließend Grundlage für ein gerichtliches Auskunftsverfahren gegen den Internetprovider bilden.
Die Frommer Legal Abmahnung zu „Sinners“ folgt danach dem bekannten Dreiklang. Zunächst wird der Vorwurf erhoben, der Film sei über BitTorrent öffentlich zugänglich gemacht worden. Anschließend fordert die Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zusätzlich verlangt Frommer Legal die Zahlung von insgesamt 948,80 Euro. Die Höhe dieser Forderung ist das Ergebnis einer pauschalen Berechnung.
Warum vorschnelles Unterschreiben riskant ist, zeigt sich besonders bei der von Frommer Legal beigefügten Unterlassungserklärung. Diese Erklärung ist zeitlich unbegrenzt wirksam und kann bei künftigen Verstößen empfindliche Vertragsstrafen auslösen. Problematisch ist zudem, dass die vorformulierten Erklärungen häufig sehr weit gefasst sind und mehr untersagen, als rechtlich zwingend erforderlich wäre.
Gerade in Konstellationen wie Wohngemeinschaften, Familienanschlüssen oder offenen WLANs ist die Haftungsfrage komplex. Allein die Zuordnung einer IP-Adresse reicht nicht automatisch aus, um die persönliche Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers zu begründen. Hier setzen spezialisierte Anwälte an, um die Forderungen zu prüfen und gegebenenfalls abzuwehren oder zu reduzieren.
Technische Zweifel an der Beweisführung
Bei der rechtlichen Prüfung einer Frommer-Legal-Abmahnung spielt auch die technische Seite eine zentrale Rolle. So weist Rechtsanwalt Christian Solmecke darauf hin, dass insbesondere die Ermittlung und Zuordnung der IP-Adresse kritisch zu hinterfragen sei. Die Praxis zeige, dass die Rückverfolgung von IP-Adressen ein fehleranfälliger Prozess ist – gerade in Massenverfahren wie Filesharing-Abmahnungen. Gerichte haben wiederholt festgestellt, dass falsch ermittelte oder falsch zugewiesene IP-Adressen keine Ausnahme darstellen.
Hinzu kommt die technische Identifikation der angeblich geteilten Datei. Diese erfolgt in der Regel über sogenannte Hash-Werte. Dabei kommen teils Verfahren wie SHA-1 zum Einsatz, die als veraltet gelten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stuft solche Verfahren als nicht kollisionssicher ein. Das bedeutet: Unterschiedliche Dateien können theoretisch denselben Hashwert erzeugen. Die daraus resultierenden Unsicherheiten gehen jedoch nicht zulasten der abgemahnten Nutzer. Die Beweislast für eine konkrete Urheberrechtsverletzung liegt vollständig bei der abmahnenden Partei.
Richtig reagieren bei der Frommer Legal Abmahnung Sinners
Wer eine Frommer Legal Abmahnung Sinners erhält, sollte besonnen reagieren, aber keinesfalls untätig bleiben. Ignorieren ist keine Option, denn unbeantwortete Abmahnungen können zu gerichtlichen Schritten und erheblichen Mehrkosten führen. Gleichzeitig ist es ebenso riskant, vorschnell zu zahlen oder die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben.
Stattdessen empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen. Zunächst sollten Betroffene keine telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme mit der Kanzlei vornehmen, ohne sich zuvor rechtlich beraten zu lassen. Spontane Stellungnahmen können später gegen den Anschlussinhaber verwendet werden. Auch die Zahlung des geforderten Betrags sollte nicht reflexartig erfolgen, da die Höhe der Forderung und die Haftungsfrage im Einzelfall oft angreifbar sind.
Wichtig ist zudem, den eigenen Sachverhalt nüchtern zu prüfen. Wer hatte Zugriff auf den Internetanschluss? Handelt es sich um eine Wohngemeinschaft oder einen Familienanschluss? Wurde das WLAN ausreichend gesichert? Diese Fragen sind zentral, insbesondere im Zusammenhang mit der sekundären Darlegungslast. Kommt der Anschlussinhaber dieser nach, liegt es wieder beim Rechteinhaber, darzulegen, wer als Verursacher der Urheberrechtsverletzung konkret in Betracht kommt.
In vielen Fällen ist es sinnvoll, einen auf Filesharing-Abmahnungen spezialisierten Anwalt einzuschalten. Dieser kann prüfen, ob die Abmahnung formale oder inhaltliche Schwächen aufweist, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung in Betracht kommt oder ob die Forderung insgesamt zurückgewiesen oder reduziert werden kann.
15 Sekunden können teuer werden – müssen es aber nicht
Die Frommer Legal Abmahnung Sinners mit einer Forderung von 948,80 € zeigt einmal mehr, wie schnell man selbst bei extrem kurzen Uploadzeiten und ungeklärter Täterschaft ins Visier einer Filesharing-Abmahnung geraten kann. Wer besonnen reagiert und rechtlichen Rat einholt, hat gute Chancen, den Schaden zu begrenzen oder die Forderung erfolgreich anzugreifen.


















