Die Berliner Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte mahnt derzeit vermehrt die illegale Verbreitung von Star Trek: Voyager - Across the Unknown" ab.
Mitte Februar veröffentlichte die Szene-Gruppe rune den Steam-Crack des neuen Spieles „Star Trek: Voyager – Across the Unknown“. Hersteller ist die Firma Daedalic Entertainment. Im April erschien das Update aus der gleichen Quelle. Nun verschickt die Berliner Firma Nimrod Rechtsanwälte im Auftrag des Rechteinhabers jede Menge Abmahnungen an die Anschlussinhaber. Sie tun dies, sollte jemand dieses Werk via P2P verbreitet haben.
Teure Abmahnungen für Star Trek: Voyager – Across the Unknown
Im Schreiben fordert die Kanzlei Nimrod die Zahlung von 850 Euro nebst der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Medienkanzleien mit der Fachrichtung Urheberrecht raten davon aber ab, weil man bei der Unterschrift unter diesen Vertrag sehr viele Rechte freiwillig aufgeben würde. In der Abmahnung wirft Nimrod dem Empfänger vor, das Spiel „Star Trek: Voyager – Across the Unknown“ über eine P2P-Tauschbörse verbreitet zu haben.
P2P-Tauschbörsen als Gelddruckmaschine für die Juristen
Auch wenn Sharehoster-Abmahnungen theoretisch möglich wären, werden diese in der Praxis in den seltensten Fällen durchgeführt. Denn beim P2P-Transfer hat man das Werk nicht nur heruntergeladen, sondern im gleichen Zeitraum zahlreichen Tauschpartnern öffentlich verfügbar gemacht. Dementsprechend hoch fallen die zivilrechtlichen Ansprüche auf Unterlassung, der Schadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus.
Da als Gegenstandswert beim Sharehoster nur der Verkaufspreis des Spieles benutzt werden kann, würden die Rechtsanwaltskosten etc. deutlich niedriger ausfallen. Selbst bei ihren simplen Copy-and-Paste-Schreiben „lohnt“ sich der Stundenlohn für die Abmahnanwälte nicht. Dazu kommt, dass die Offshore-Hoster der Szene bei Anfragen gar keine Informationen über die Downloader preisgeben würden.
Forderung nicht ungeprüft überweisen
Die geforderten 850 € der Abmahnung sollte man nicht einfach bezahlen. Einerseits sollte ein Fachanwalt für Medienrecht prüfen, ob der abgemahnte Anschlussinhaber haftbar gemacht werden kann. Andererseits kann der eigene Jurist auch feststellen, ob die angesetzten Kosten der Gegenseite nicht viel zu hoch sind.

Abmahnung erhalten? Was sollte man jetzt am besten tun?
Ruhe bewahren und innerhalb der Wohngemeinschaft oder Familie klären, wer zum fraglichen Zeitpunkt Zugriff auf den Internetanschluss hatte. Das können Familienmitglieder, deren Gäste, Mitbewohner oder Personen sein, an die man die Wohnung zeitweise untervermietet hat. Zu klären wer alles Zugriff hatte und ob man alle Personen auf die Risiken der Nutzung von Tauschbörsen hingewiesen hat, ist bezüglich des weiteren Verlaufs von zentraler Bedeutung.
Anschließend sollte man unbedingt einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht einschalten. Auch wenn dieser nicht umsonst arbeitet, wird sich der Einsatz oftmals lohnen. Womöglich hat man sogar die sekundäre Darlegungslast erfüllt, was allerdings nicht einfach ist. In dem Fall käme man nämlich ganz um die Bezahlung der Abmahnung herum. Doch ob das der Fall ist, kann man als Laie schlecht bis gar nicht beurteilen.
Wer Tipps bei der Auswahl eines günstigen und gleichzeitig guten Anwalts braucht, kann sich gerne bei uns melden. Das gilt natürlich nicht nur bei Abmahnungen wegen Star Trek: Voyager – Across the Unknown, sondern ganz grundsätzlich.
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