Abmahnung wegen Allplan Cad-Crack: Frommer Legal fordert Schadensersatz, es drohen Hausdurchsuchungen und fünfstellige Kosten.
Ein Klick auf den Crack für die CAD-Software Allplan könnte für Nutzer gleich eine ganze Lawine ins Rollen bringen. Statt gesparter Lizenzkosten drohen neben Malware-Infektionen Abmahnungen im fünfstelligen Bereich, Hausdurchsuchungen und beschlagnahmte Rechner. Wer Nemetschek Allplan, eine der führenden Softwarelösungen für Architektur, Ingenieurbau und Bauausführung, illegal nutzt, riskiert nicht nur eine teure Abmahnung, sondern auch strafrechtliche Ermittlungen. Die Allplan Deutschland GmbH setzt dabei auf die Kanzlei Frommer Legal, die dafür bekannt ist, Urheberrechtsverstöße besonders rigoros zu verfolgen. Im schlimmsten Fall stehen Polizei und Staatsanwaltschaft mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür. Wir beleuchten die rechtlichen Risiken, die Strategien der Abmahner und warum der Griff zum Crack für viele zum finanziellen und juristischen Bumerang wird.
Allplan gilt im Architektur- und Ingenieurbau längst als Standardsoftware und wird in unterschiedlichen Lizenzmodellen angeboten. Kein Wunder also, dass die Allplan Deutschland GmbH mit Sitz in München bei unlizenzierter Nutzung konsequent durch Frommer Legal nachsetzt. Wer zu einem Allplan CAD-Crack greift, setzt auf manipulierte Installationsdateien, Keygens oder Patches, um den Kopierschutz zu umgehen. Juristisch gilt das gleich als doppeltes Eigentor. Wie Rechtsanwalt Tobias Kläner auf Anwalt.de unterrichtet, gilt die Nutzung zum einen als klarer Verstoß gegen das Urheberrecht (§ 69c UrhG), zum anderen verletzt sie das Umgehungsverbot technischer Schutzmaßnahmen (§ 95a UrhG).
Allplan-Cad-Cracks als juristischer und finanzieller Bumerang
Wer glaubt, mit einem Allplan-Crack clever Lizenzkosten sparen zu können, spielt real mit dem Feuer. Zivilrechtlich drohen empfindliche Schadensersatzforderungen, die nach der sogenannten Lizenzanalogie berechnet werden, ergänzt um saftige Anwaltskosten, die schnell in die Tausende gehen. Hinzu kommt der Imageschaden. Architekturbüros und Ingenieurbüros laufen Gefahr, bei Auftraggebern das Vertrauen zu verlieren, sobald bekannt wird, dass mit illegaler Software gearbeitet wurde. Für viele kleinere Unternehmen und Freelancer kann allein das schon existenzbedrohend sein. Zwar mag der Crack auf den ersten Blick ein Schnäppchen sein, im Nachgang schlägt er jedoch möglicherweise als teurer Bumerang zurück.

Cad auf Crack: Risiken und Folgen im Überblick
Schon die bloße Nutzung unlizenzierter Software kann eine Abmahnung nach sich ziehen, der Einsatz eines Cracks wiegt jedoch deutlich schwerer. Die gezielte Umgehung von Kopierschutzsystemen wird rechtlich fast immer als vorsätzliches Handeln gewertet und führt entsprechend zu deutlich höheren Schadensersatzforderungen. Besonders riskant ist der Einsatz im Unternehmensumfeld. Wer Allplan im gewerblichen Bereich ohne gültige Lizenz nutzt, macht sich nach § 106 UrhG strafbar. Hier drohen nicht nur zivilrechtliche Konsequenzen wie Lizenzschaden und Anwaltskosten, sondern zusätzlich strafrechtliche Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft. In der Praxis summieren sich die Forderungen schnell auf fünfstellige Beträge, bestehend aus fiktiven Lizenzkosten, zusätzlichen Vertragsstrafen und den üppigen Anwaltsgebühren von Frommer Legal.
MAC-Adresse und IP: Digitale Fußfessel für Crack-Nutzer
Besonders heikel ist die Technik hinter den Ermittlungen. Allplan soll eine interne Analysesoftware einsetzen, die nicht lizenzierte Installationen automatisch aufspürt. Diese Tools übermitteln nicht nur die IP-Adresse, sondern teilweise auch gerätespezifische Merkmale, vor allem die MAC-Adresse. Während eine IP-Adresse lediglich den Internetanschluss verrät, ermöglicht die MAC-Adresse eine eindeutige Identifizierung des verwendeten Rechners.
Nach Angaben von Rechtsanwalt Oliver Eiben liest die Software von Allplan solche Daten lokal aus und übermittelt sie im Rahmen von Lizenzprüfungen an den Anbieter. Das bedeutet, wer eine gecrackte Version online nutzt, stellt seinen Rechner quasi selbst auf den Präsentierteller – mit Standort, Zeitstempel und installierter Software. Die Hardware wird so zum Beweismittel und bildet im Zweifel die Grundlage für richterlich angeordnete Hausdurchsuchungen. Für forensische IT-Auswerter ist das ein gefundenes Fressen. Mit diesen Daten kann Allplan gezielt Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft stellen.
Abmahnungen im Akkord – Frommer Legal im Allplan-Einsatz
Die Abmahnungen rund um Allplan folgen dem Muster von Serienbriefen. Sie sind routiniert, austauschbar und mit klarer Drohkulisse. Frommer Legal setzt dabei auf ein immer gleiches Muster. Zunächst wirft die Kanzlei vor, die Software sei ohne gültige Lizenz oder über einen Crack genutzt worden. Darauf aufbauend folgt die Forderung nach einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Betroffene langfristig bindet und bei Verstößen hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen kann. Zum Schluss wird der Schadensersatz beziffert, ergänzt um Anwaltskosten, die sich schnell auf mehrere tausend Euro summieren. Alles getaktet unter knappen Fristen, die vor allem maximalen Druck und Panik bei den Abgemahnten bewirken sollen.
Hausdurchsuchung und Beschlagnahme: Wenn’s richtig ernst wird
Noch eine Nummer härter wird es, wenn die Staatsanwaltschaft aktiv wird. Rechtsanwalt Oliver Eiben schildert Fälle auf Anwalt.de, in denen nicht nur abgemahnt, sondern auch Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden. Dabei können Computer beschlagnahmt und MAC-Adressen ausgelesen werden, um die unlizenzierte Nutzung eindeutig einem Gerät und Nutzer zuzuordnen. Für Betroffene bedeutet das einen massiver Eingriff in die Privatsphäre und den Super-GAU im Büroalltag.
So entkommst du der Abmahnfalle
Die Abmahnung ist da, wie geht es weiter? Wer nicht kopflos handelt, kann Schaden begrenzen und Forderungen abwehren:
- Keine Panik, keine Schnellschüsse: Die beigefügte Unterlassungserklärung nicht blind unterschreiben.
- Rechtsbeistand holen: Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann Verpflichtungen begrenzen.
- Beweise prüfen: Nicht jede Logdatei oder IP-Adresse ist wasserdicht.
- Forderungen anfechten: Überhöhte Summen oder verjährte Ansprüche lassen sich oft abwehren.
Fazit: Allplan Cad-Crack ist ein teures Eigentor
Der vermeintlich schnelle „Hack“ entpuppt sich in der Realität oft als Kostenfalle mit ruinösen Folgen: Abmahnungen, hohe Schadensersatzforderungen und im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Ermittlungen. Wer Allplan Cad-Crack nutzt, schadet nicht nur der Softwarefirma, sondern riskiert, sich selbst wirtschaftlich und juristisch zu ruinieren. Besonders kleinere Büros und Freelancer sind gefährdet, weil sie ihre Lizenzsituation nicht immer im Blick haben und manchmal auf „Testversionen“ setzen, die nie ordnungsgemäß lizenziert wurden. Doch wer hier spart, spart eindeutig am falschen Ende.
Wobei die im Raum stehende Geldforderung zumeist nur die Spitze des Problems ist. Eine Abmahnung kann zur Unterlassungsverpflichtung, zur Klage und schließlich zur Zwangsvollstreckung führen. Parallel können strafrechtliche Ermittlungen, Hausdurchsuchungen und die Beschlagnahme von Arbeitsgeräten den Geschäftsbetrieb lahmlegen. Hinzu kommen Anwalts- und Gerichtskosten sowie der oft unterschätzte Reputationsschaden, der Aufträge und Umsatz kosten kann. Für kleine Büros und Freelancer kann diese Kaskade schnell existenzbedrohend werden. Somit geht es nicht nur um Schadensersatz, es geht um die Spirale, die daraus entsteht.