IPPC Law verschickt 2025 erneut Massenabmahnungen wegen Filesharing von Erotikfilmen – ein lukratives Geschäft mit der Angst.
IPPC Law verschickt 2025 erneut Massenabmahnungen wegen Filesharing von Erotikfilmen – ein lukratives Geschäft mit der Angst.
Bildquelle: Sora

IPPC Law-Abmahnungen 2025: Porno-Tausch im Abmahn-Rausch

IPPC Law mahnt auch 2025 wieder massenhaft ab – diesmal wegen Pornos. Was Betroffene tun sollten & was dahintersteckt lesen Sie hier.

Die Kanzlei IPPC Law ist auch 2025 wieder aktiv unterwegs – diesmal unter anderem im Auftrag eines Rechteinhabers aus Zypern. Betroffene sollen ca. 1.300 Euro zahlen – für angeblich illegalen Anbietens von Pornos in Internet-Tauschbörsen. Was hinter der neuen Abmahnwelle steckt und wie man sich wehren kann, lest ihr exklusiv bei Tarnkappe.info.

Wer 2025 glaubt, Filesharing-Abmahnungen seien ein Relikt aus dem letzten Jahrzehnt, irrt gewaltig. Besonders im Erotikbereich* klingeln die Kassen der Abmahnanwälte weiterhin kräftig – allen voran bei der Berliner Kanzlei IPPC Law. Mit altbekannter Taktik und neuen Filmtiteln flattert wieder vermehrt Post ins Haus, die nichts Gutes verheißt. Tarnkappe.info hat sich die aktuelle Masche genauer angesehen – und klärt auf, was Betroffene jetzt wissen müssen.

IPPC Law: Alte Masche, neue Welle

Die Berliner Kanzlei IPPC Law, unter der Leitung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian, ist kein unbeschriebenes Blatt, wenn es um Filesharing-Abmahnungen geht. Schon seit Jahren ist sie eine der aktivsten Akteurinnen im Abmahngeschäft. Jetzt scheint es eine neue Abmahnwelle zu geben – mit altbekannter Methodik.

Der aktuelle Auftraggeber ist die Firma Aylo Premium Ltd. – ehemals MG Premium Ltd. bzw. Froytal Services Ltd. – mit Sitz in Zypern. Es handelt sich dabei um einen Rechteinhaber für pornografische Videoinhalte. Gemeinsam mit IPPC Law geht das Unternehmen gegen angebliche Urheberrechtsverletzungen über P2P-Netzwerke wie BitTorrent vor. Besonders im Visier stehen Nutzer, denen vorgeworfen wird, solche Inhalte über Peer-to-Peer-Netzwerke wie BitTorrent öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Im Fokus der neuen Abmahnwelle stehen – wenig überraschend – pornografische Filmtitel*.

Lassen Sie sich die Abmahnung nicht gefallen!

Das obige Formular* führt zur Kölner Medienkanzlei WBS.LAW.

Porno als Abmahnfalle: Diese Titel können für Post von IPPC Law sorgen

Im Jahr 2025 konzentrieren sich die Abmahnungen von IPPC Law hauptsächlich auf den Vorwurf, dass über den Internetanschluss des Abgemahnten pornografische Filme in Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht wurden. Beispielhaft von Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote auf Anwalt.de genannte Titel sind u.a.:

  • „Lookalike Besties Swap, Suck & Fuck“,
  • „Best of ZZ – Abella Danger“,
  • „My Boyfriend Won’t Give Me Anal“,
  • „Hiding Her Bikini“

Es handelt sich dabei um Produktionen aus dem Premium-Segment großer Pornoplattformen, die über Torrents Verbreitung finden.

IPPC Law-Abmahnungen 2025: Porno-Tausch im Abmahn-Rausch
IPPC Law-Abmahnungen 2025: Porno-Tausch im Abmahn-Rausch

1.302,62 € für ein paar Minuten Film? Willkommen in der Abmahnrealität

Die Forderungen aus den Abmahnschreiben sind kein Pappenstiel: 1.302,62 Euro soll man pauschal für Schadenersatz und Anwaltskosten zahlen. Gleichzeitig wird eine vorformulierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert – eine rechtlich weitreichende Verpflichtung. Was viele nicht wissen: Diese Beträge sind nicht bindend. In vielen Fällen lassen sie sich juristisch angreifen oder reduzieren.

So arbeiten die Rechtejäger – und so reagieren Betroffene

Die Ermittlung der IP-Adressen erfolgt durch spezialisierte Anti-Piracy-Dienstleister wie im Fall von IPPC Law durch die Berliner SKB UG (haftungsbeschränkt). Solche Unternehmen dokumentieren den Vorgang und geben die IP an die Rechteinhaber weiter. Durch einen Gerichtsbeschluss wird vom Provider die Identität des Anschlussinhabers herausverlangt – die Basis für die Abmahnung.

Ob die Ermittlungsmethode zuverlässig oder gerichtlich haltbar ist, bleibt oft fraglich. Viele Betroffene geraten dennoch in Panik und zahlen – aus Scham oder Unwissenheit die geforderten Beträge, ohne die Rechtmäßigkeit der Forderung zu hinterfragen. Ein Fehler, den es zu vermeiden gilt.

Filesharing 2025: Abmahnungen sind keine Auslaufmodelle

Trotz Streamingdiensten, VPN* und Co: Filesharing ist nicht tot – und Abmahnanwälte haben sich angepasst. Die Porno-Branche scheint sich besonders gut für schnelle Erfolge zu eignen, weil die Hemmschwelle zur Verteidigung hoch ist. Das macht Betroffene zu leichten Zielen – und Rechteinhaber zu Profiteuren.

Behalten Sie die Kontrolle über alle Kosten!

Das Formular* leitet zur Kölner Medienkanzlei WBS.LAW, die Ihnen bei Abmahnungen helfen kann.

Was tun bei Abmahnung? Tipps gegen Panik und teure Fehler

  1. Den Brief nicht ignorieren: Auch wenn die Schreiben standardisiert wirken – Fristen beachten!
  2. Keine voreiligen Zahlungen: Nicht zahlen, bevor der Jurist Ihrer Wahl den Fall für Sie geprüft hat.
  3. Keine Original-Unterlassungserklärung unterschreiben: Die ist meist viel zu weitreichend. Einmal unterschrieben und verschickt, hat man zahlreiche Rechte freiwillig aufgegeben!
  4. Fachanwalt konsultieren: Eine modifizierte Erklärung kann helfen, Kosten zu sparen.
  5. Ruhe bewahren: Viele Abmahnungen sind angreifbar. In vielen Fällen kann Ihr Anwalt die Höhe der Forderung der Gegenseite reduzieren.

Abmahnpraxis IPPC Law: Fazit

Die Abmahnpraxis von IPPC Law zeigt, dass Filesharing weiterhin ein rechtliches Risiko darstellt, insbesondere im Bereich pornografischer Inhalte. Betroffene sollten sich nicht einschüchtern lassen und die Abmahnung kritisch prüfen lassen. Mit der richtigen rechtlichen Unterstützung können unberechtigte Forderungen abgewehrt oder zumindest reduziert werden.​

Unter Juristen ist zudem strittig, ob man bei der Produktion von Erotikfilmen überhaupt von einer „geistigen Schöpfung“ sprechen kann. Werke, die z.B. mangels Handlung die Schöpfungshöhe nicht erreichen, wären auch nicht urheberrechtlich geschützt. Leider haben diese Ansicht diverse Richter an den Gerichten nicht geteilt.

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Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.