Abgemahnt und ratlos: Die Serienabmahnungen von Image Law bringen selbst erfahrene Webseitenbetreiber ins Schwitzen.
Abgemahnt und ratlos: Die Serienabmahnungen von Image Law bringen selbst erfahrene Webseitenbetreiber ins Schwitzen.
Bildquelle: ChatGPT

Image Law verschickt Serienabmahnungen: Bildagenturen im Angriffsmodus

Image Law verschickt Serienabmahnungen für Redux Pictures, Reuters, AP & AFP. Was steckt hinter der neuen Abmahnwelle 2025?

Die Schlagzeile klingt vertraut – und doch hat sie neuen Zündstoff: Image Law verschickt Serienabmahnungen, und das massenhaft. Im Auftrag von Bildagenturen wie Redux Pictures, Associated Press (AP) und Agence France-Presse (AFP) sowie Reuters landen derzeit vermehrt Schreiben in deutschen Briefkästen. Absender: die auf Urheberrecht spezialisierte Kanzlei Image Law. Der Vorwurf: Angeblich die unerlaubte Nutzung geschützter Pressefotos auf Webseiten und Blogs. Was auf den ersten Blick nach legitimer Rechtewahrung aussieht, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als systematisches Vorgehen. Die Kanzlei verschickt ihre Schreiben im „grossen Stil„, schreibt der Schweizer Jurist Martin Steiger.

Image Law verschickt Serienabmahnungen 2025 – Die Rückkehr der Rechtejäger

In den Abmahnschreiben wird die Nutzung von Bildern beanstandet. Durch die Veröffentlichung geschützter Fotografien ohne Erlaubnis hätten die Betroffenen eine Urheberrechtsverletzung begangen. Die Rechte, so behauptet Image Law, liegen exklusiv bei den vertretenen Agenturen. Laut der Anwaltskanzlei Steiger Legal verlangt die Kanzlei hohe vierstellige Beträge. Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla präzisiert:

„Erst heute (14.05.2025) hat uns wieder ein aktuelles Abmahnschreiben von einem Betroffenen erreicht. Das aktuelle Abmahnschreiben (mit dem fast 8.000.- € gefordert werden !) datiert vom 06.05.2025 mit Fristsetzung zur Zahlung bis zum 28. Mai 2025.“

Image Law als Speerspitze einer neuen Abmahnwelle?

Nicht nur Redux Pictures tritt als Rechteinhaber auf. Auch AP, AFP und sogar Reuters tauchen laut Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla und den Münsteraner Rechtsanwälten Dr. Wallscheid & Drouven in den aktuellen Serienabmahnungen auf. Das Muster ist stets gleich: standardisierte Anschreiben, professionelle Drohkulisse, eine „großzügige“ Vergleichszahlung – und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die meist binnen weniger Tage gefordert wird. Juristische Einschätzungen wie die der Münsteraner Rechtsanwälte warnen davor, vorschnell zu zahlen.

Image Law verschickt Serienabmahnungen: Bildagenturen im Angriffsmodus
Image Law verschickt Serienabmahnungen: Bildagenturen im Angriffsmodus

Serienabmahnungen von Image Law mit System: Was Betroffene beachten müssen

Was tun, wenn ein solches Schreiben eintrifft? Viele reagieren panisch – zahlen vorschnell oder unterschreiben die beigelegte Unterlassungserklärung. Dabei raten Experten dazu, keinesfalls unüberlegt zu reagieren. Oft sei unklar, ob überhaupt ein Urheberrechtsverstoß vorliegt, ob der Bildnachweis korrekt geführt wurde – oder ob die Verjährung bereits greift. Wer als Betreiber einer Webseite oder eines Blogs ein solches Abmahnschreiben von Image Law erhält, sollte:

  1. Ruhe bewahren
    Auch wenn eine Abmahnung unangenehm ist: Panik hilft nicht weiter. Nehmen Sie das Schreiben ernst, aber bleiben Sie besonnen.
  2. Juristische Prüfung einholen
    Lassen Sie die Abmahnung umgehend von einem spezialisierten Anwalt für Urheberrecht (Medienrecht) überprüfen. Dieser kann beurteilen, ob die Vorwürfe berechtigt sind und ob die geforderten Maßnahmen und Kosten angemessen sind.
  3. Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben
    Verwenden Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung der Gegenseite. In vielen Fällen ist es sinnvoll, in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Anwalt eine angepasste Erklärung abzugeben, die Ihre rechtlichen Interessen besser schützt.
  4. Höhe der Forderung hinterfragen
    Die Höhe der geforderten Schadensersatzsummen ist oft überzogen. Ein Anwalt kann in vielen Fällen eine Reduzierung der Beträge durchsetzen oder unberechtigte Forderungen zurückweisen.

Abmahnungen wie von Image Law beugt man vor, indem man nach Angaben der Münsteraner Rechtsanwälte:

  • eigene Fotos oder nur lizenzierte Inhalte verwendet
    – ausschließlich Bilder von vertrauenswürdigen Quellen wie Pexels, Pixabay oder Unsplash etc. nutzen- Die jeweiligen Lizenzbedingungen sind dabei genau zu beachten
  • Urheber korrekt angeben!
    – darauf achten, den Namen des Urhebers sichtbar und korrekt zu benennen. Bei Creative Commons-Lizenzen (CC) muss außerdem die Webseite des Fotografen verlinkt werden, der Hinweis auf den Urheber muss möglichst in der Nähe des Fotos sichtbar sein.
  • Bildbearbeitungen vermeiden
    – Verändern der Bilder ist nur dann gestattet, wenn der Rechteinhaber dies ausdrücklich erlaubt hat, unerlaubte Bearbeitungen können schnell zu Abmahnungen führen. Das gilt auch bei CC-Lizenzen.

Fazit: Schutz oder Geschäft? Die Schattenseite des Urheberrechts

Kreative Leistung verdient Anerkennung, keine Frage! Und somit auch Schutz vor unerlaubter und somit kostenloser Nutzung. Doch was hier passiert, hat offenbar mehr mit Geschäftsmodellen auf dem Rücken von Unwissenheit zu tun, als mit einem fairem Interessenausgleich. So bleibt das Thema ein Minenfeld – für die einen Teilnehmer ist es lukrativ, für die anderen teuer. Betroffene sollten sich nicht einschüchtern lassen. Sie sollten sich informieren und dann kritisch auf die Abmahnung reagieren.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.