Aerosoft lässt wieder abmahnen durch Nimrod Rechtsanwälte. Diese starten mit „Autobahn Polizei Simulator“ eine Abmahnwelle gegen Filesharer.
Die Abmahnwelle durch die Berliner Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte trifft derzeit zahlreiche Spieler, die den „Autobahn Polizei Simulator“ oder andere Aerosoft-Titel über Filesharing-Netzwerke bezogen und gleichzeitig Dritten zum Download bereitgestellt haben sollen. Rechtsanwälte berichten von hohen Forderungen und kurzen Fristen. Experten warnen: Wer jetzt panisch reagiert, zahlt womöglich zu viel oder sogar völlig unnötig.
Aerosoft: Vom Simulator-Hit zum Abmahn-Dauerbrenner
Die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin verschickt erneut massiv Abmahnungen im Auftrag der Aerosoft GmbH aus Büren, Nordrhein-Westfalen. Den Betroffenen wird vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Software über Tauschbörsen verbreitet zu haben. Aerosoft lässt damit, wie schon mehrfach in der Vergangenheit, angeblich ermittelte Filesharer juristisch verfolgen.
Kritiker sehen darin längst ein lukratives Geschäftsmodell, das auf Einschüchterung und Zahlungsdruck basiert. Die Aerosoft GmbH ist einer der bekanntesten Anbieter von Simulationssoftware in Deutschland. Titel wie OMSI 2, Tourist Bus Simulator und Fernbus Simulator genießen Kultstatus, auch in Tauschbörsen.
Im Mittelpunkt der Abmahnwelle durch Kanzlei Nimrod steht derzeit der „Autobahn Polizei Simulator“, ein populärer Titel aus dem Portfolio des deutschen Simulationsentwicklers. Zuvor hatte Nimrod bereits Nutzer abgemahnt, die Spiele wie den „Fernbus Simulator“, OMSI 2 oder On The Road – Truck Simulator über P2P-Netzwerke getauscht haben sollen.
Abkassieren mit System? Das steckt in den Nimrod-Schreiben
Wie Rechtsanwalt Oliver Eiben auf anwalt.de berichtet, fordert die Kanzlei in den aktuellen Schreiben die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags. Dieser soll sowohl Schadensersatz als auch Anwaltskosten abdecken.
Rechtsanwalt Tobias Kläner beschreibt auf it-anwalt-kanzlei.de, dass Nimrod bereits in früheren, vergleichbaren Fällen, etwa beim „Fernbus Simulator“, einen Gegenstandswert von 32.500 Euro angesetzt habe. Daraus ergaben sich Gesamtkosten von rund 3.739,40 Euro, bestehend aus Abmahngebühren und Schadensersatzforderungen. Gleichzeitig bot Nimrod ein Vergleichsangebot von 475 Euro an, um alle Ansprüche beizulegen. Offenbar sollte damit zunächst Druck aufgebaut und anschließend mit einem vermeintlich „milden“ Angebot nachgelegt werden. Ob in der aktuellen Abmahnwelle durch Kanzlei Nimrod wegen des Autobahn Polizei Simulators ähnliche Summen gefordert werden, ist bislang noch unklar.
Massive Zunahme aktueller Abmahnungen durch Kanzlei Nimrod
In den vergangenen Wochen berichten zahlreiche Betroffene und Fachanwälte von einer deutlichen Zunahme der Abmahnungen durch die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte. Offenbar lässt die Aerosoft GmbH derzeit gezielt ermitteln, über welche IP-Adressen der Autobahn Polizei Simulator oder verwandte Add-ons über Tauschbörsen verbreitet wurden.
Dabei beruft sich Nimrod regelmäßig auf gerichtliche Auskunftsbeschlüsse nach § 101 Abs. 9 UrhG, meist über das Landgericht Köln. Diese Beschlüsse verpflichten die Internetprovider, die personenbezogenen Daten der Anschlussinhaber herauszugeben, deren IP-Adressen im Zusammenhang mit den angeblichen Uploads protokolliert wurden.
Kritiker warnen jedoch, dass dieses Verfahren fehleranfällig ist. Nicht immer ist der Anschlussinhaber automatisch auch der Täter. Häufig nutzen Familienmitglieder, Mitbewohner oder Gäste denselben Internetzugang. Auch falsch ermittelte IP-Adressen oder unzureichend dokumentierte Beweise können die Abmahnung rechtlich angreifbar machen. Betroffene sollten sich daher nicht einschüchtern lassen, sondern die Schreiben anwaltlich prüfen lassen, bevor sie etwas unterschreiben oder zahlen.
Die sekundäre Darlegungslast: Anschlussinhaber ist nicht automatisch der Täter
In vielen Abmahnschreiben der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte wird automatisch davon ausgegangen, dass der Anschlussinhaber auch derjenige ist, der die angebliche Urheberrechtsverletzung begangen hat. Hier greift jedoch das Prinzip der sekundären Darlegungslast, das der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen festgelegt hat. Der Anschlussinhaber muss nicht beweisen, dass er unschuldig ist. Er muss lediglich plausibel darlegen, wer außer ihm noch Zugriff auf den Internetanschluss hatte.
Das kann zum Beispiel der Ehepartner, ein Mitbewohner, Familienmitglied oder Gast sein. Sobald diese Möglichkeit nachvollziehbar erklärt wird, ist der Anschlussinhaber nicht automatisch haftbar. Die tatsächliche Beweislast, also den konkreten Täter zu ermitteln, trägt weiterhin der Abmahner. In diesem Fall die Kanzlei Nimrod bzw. die Aerosoft GmbH.
Deshalb ist es entscheidend, in einer anwaltlichen Stellungnahme sachlich, aber detailliert darzulegen, wer den Anschluss nutzt und warum nicht zwingend der Anschlussinhaber selbst die Rechtsverletzung begangen haben kann.
Abmahnwelle durch Kanzlei Nimrod: Richtig reagieren auf Abmahnungen
Wer ein Schreiben von der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte erhält, sollte vor allem zunächst Ruhe bewahren. Panik oder überstürztes Handeln spielt den Abmahnern direkt in die Hände.
Zwar ist eine Abmahnung grundsätzlich ein zulässiges juristisches Mittel, um Urheberrechtsansprüche durchzusetzen, doch bedeutet das nicht automatisch, dass sie inhaltlich oder formal korrekt ist. Gerade bei der aktuellen Abmahnwelle durch Kanzlei Nimrod rund um Aerosoft-Spiele wie den Autobahn Polizei Simulator gibt es zahlreiche Punkte, die Betroffene prüfen lassen sollten.
Keine Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben
Die von Nimrod mitgeschickte Unterlassungserklärung ist häufig zu weit gefasst. Wer sie blind unterschreibt, verpflichtet sich womöglich zu mehr, als juristisch notwendig ist mit langfristigen Folgen. Einmal abgegeben, gilt die Erklärung dauerhaft und kann im Wiederholungsfall hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen.
Keine Zahlungen ohne Prüfung – viele Forderungen sind angreifbar
Anwälte raten deshalb dazu, eine solche Erklärung nicht ungeprüft zu akzeptieren, sondern sie anwaltlich modifizieren zu lassen, etwa durch Fachanwälte für Urheberrecht.
Fristen beachten – aber strategisch reagieren
Auch wenn Nimrod in den Schreiben kurze Fristen setzt und mit Vergleichsangeboten lockt, riskiert, wer vorschnell zahlt, auf unberechtigten Forderungen sitzenzubleiben. In vielen Fällen lassen sich die verlangten Beträge rechtlich mindern oder ganz zurückweisen, etwa bei fehlerhafter IP-Ermittlung oder wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Dritter gehandelt hat. Rechtsanwalt Tobias Kläner betont in diesem Zusammenhang, dass die angesetzten Summen häufig überzogen erscheinen und die rechtliche Grundlage im Einzelfall genau geprüft werden müsse.
Nimrod kassiert, Spieler verlieren – es sei denn, sie kennen ihre Rechte
Die aktuelle Abmahnwelle durch Kanzlei Nimrod zeigt, wie aggressiv Aerosoft gegen vermeintliche Filesharer vorgeht und wie wichtig es ist, die rechtlichen Hintergründe zu kennen, bevor man reagiert. Eine Abmahnung ist kein Schuldspruch. Sie ist ein juristisches Instrument, das geprüft, hinterfragt und rechtlich bewertet werden kann und sollte. Ruhe bewahren, Fristen einhalten, anwaltlichen Rat einholen, das ist der Dreiklang, der die Abmahnmasche aushebelt.
Eine Abmahnung einfach zu ignorieren ist ebenso riskant wie eine unüberlegte Reaktion. Wer gar nicht reagiert, riskiert eine einstweilige Verfügung oder Klage, was die Kosten erheblich erhöhen kann. Wer hingegen zu früh oder ohne Beratung zahlt oder auch vorschnell unterschreibt, bestätigt Ansprüche, die womöglich gar nicht bestehen.
Optimal ist es, innerhalb der Frist einen Fachanwalt für Urheberrecht zu beauftragen, um die individuelle Verteidigungsstrategie abzustimmen. Oft genügt bereits eine modifizierte Unterlassungserklärung oder ein juristisch fundiertes Antwortschreiben, um die Angelegenheit zu entschärfen. Wer seine Rechte kennt, anwaltlichen Rat sucht und überlegt reagiert, kann sich wehren und oft sogar gewinnen.


















