Porno-Abmahnung trotz fehlendem Download: Wie IP-Adressen zur rechtlichen Falle werden und was man dagegen tun kann.
Porno-Abmahnung wegen angeblichem Pornofilm-Download – und das trotz fehlender Tat? Die Geschichte von Christiane R. sorgt für Aufsehen: Eine 62-jährige Stiftungmitarbeiterin soll für einen Erotikfilm, den sie nie heruntergeladen hat, 650 Euro zahlen. Die Grundlage? Ihre IP-Adresse. In der Welt digitaler Überwachung, Urheberrechtsabmahnungen und unsicherer WLAN-Verbindungen zeigt dieser Fall, wie leicht man ins Visier von Abmahnkanzleien geraten kann – und warum technisches Wissen heute wichtiger denn je ist.
Der Fall Christiane R.: Urheberrechtsabmahnung für angeblichen Porno-Upload
Am 5. November 2024 um 23:46 Uhr soll Christiane R. (62), eine Stiftungsmitarbeiterin aus dem Ruhrgebiet, einen Pornofilm mit dem Titel „Die Orgasmen meiner Frau“ über eine Tauschbörse heruntergeladen und gleichzeitig anderen Usern zur Verfügung gestellt haben – behauptet zumindest eine Hamburger Kanzlei. Kostenpunkt der Abmahnung: 650 Euro. Die Betroffene, eine Großmutter, fühlt sich bloßgestellt: „Ich weiß gar nicht, wie man solche Filme herunterlädt.“, erklärt sie fassungslos gegenüber bild.de. Ein Albtraum für viele – und leider kein Einzelfall.
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Porno-Abmahnung: Geschäft mit der Scham?
Wie Bild in einem Bezahlbeitrag berichtete, stammt die Abmahnung von Rechtsanwalt Yussof Sarwari, der im Auftrag von Rechteinhabern gegen Urheberrechtsverletzungen im Netz vorgeht. Und dies insbesondere in Fällen illegaler Downloads und dem Bereitstellen von Pornofilmen für andere über Filesharing-Netzwerke. Juristisch agiert man damit auf Grundlage geltenden Rechts. Gemäß Abmahnhelfer.de vertritt die Kanzlei Sarwari mehrere Rechteinhaber aus der Erotikfilmbranche, darunter:
- ClaudiMedia (Saskia Farell)
- Asteria Media SL
- VPS Film Entertainment Filmverwertungsgesellschaft mbH
- Berlin Media Art JT e.K. (vormals John Thompson)
- HN Medien GmbH (vormals Oktano GmbH)
- G&G Media Foto-Film GmbH
Abgemahnt werden unter anderem Titel wie „Marc Dorcel – Russian Institute: Pool Party“ oder „AC Anal & Cumshot 1“.
Wie IT- und Urheberrechtsexperte Tobias Kläner gegenüber der Bild-Zeitung ausführte, zahlen rund 25 % der Abgemahnten sofort – ein deutlich höherer Anteil als bei anderen Urheberrechtsverstößen. Der Grund: Scham. Viele wollen nicht, dass ihre Namen mit erotischen Inhalten in Verbindung gebracht werden. Die Angst vor weiteren Briefen oder gar einem öffentlichen Gerichtsverfahren ist groß.
Porno-Abmahnung durch IP-Adresse: Technische Schwachstellen im System
Der Knackpunkt: Die Abmahnungen basieren auf IP-Adressen, die über gerichtliche Anordnungen ermittelt werden. Doch die IP-Adresse ist nicht gleichzusetzen mit der handelnden Person. Rechtsanwalt Kläner erklärt dazu:
„Es spricht ein Anschein dafür, den können Sie aber erschüttern. Den Anschluss können zum Tatzeitpunkt auch andere Personen genutzt haben. Immer wieder werden auch falsche IP-Adressen ermittelt. Ich würde empfehlen, immer einen Anwalt einzuschalten.“
Besonders gefährlich wird es, wenn das WLAN ungesichert oder das Passwort bekannt ist. Wer seinen Internetanschluss mit Familie, Nachbarn oder Bekannten teilt, läuft Gefahr, in Erklärungsnot zu geraten – selbst wenn er unschuldig ist. Auch im Falle von Christiane R. wussten gleich mehrere Bekannte ihr WLAN-Passwort.
Typischerweise enthalten die Abmahnschreiben der Kanzlei Sarwari:
- Den Vorwurf, ein urheberrechtlich geschütztes Werk über den eigenen Internetanschluss öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
- Die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
- Die Forderung eines pauschalen Vergleichsbetrags, häufig in Höhe von 650 Euro.
- Vernichtung des Filmwerks: Der abgemahnte Film soll vom Computer gelöscht werden.
Dabei wird oft auf die Dringlichkeit hingewiesen und mit kurzen Fristen Druck aufgebaut.

Handlungsempfehlung: Nicht zahlen, sondern prüfen lassen
Für alle Abgemahnten gilt:
- Keine vorschnellen Zahlungen: Abmahnschreiben sollten juristisch geprüft werden.
- Rechtsbeistand einholen: Ein Fachanwalt kann helfen, ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren.
- WLAN absichern: Starke Passwörter, WPA3-Verschlüsselung und Geräte-Monitoring sind Pflicht.
- Netzwerk-Logs aufbewahren: Sie können im Streitfall entlastend wirken.
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Fazit: Die Abmahnindustrie lebt – besonders bei erotischen Inhalten
Der Fall Christiane R. zeigt, wie schnell man in die Mühlen der Abmahnindustrie geraten kann – selbst ohne eigenes Zutun. Es ist wichtig zu wissen, dass nicht jeder Anschlussinhaber automatisch haftet. Wenn beispielsweise andere Personen den Internetanschluss genutzt haben, kann dies die Haftung beeinflussen.
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