Filesharing-Falle „In The Lost Lands“: Frommer Legal mahnt Nutzer im Namen von Constantin Film ab. Was du wissen musst, bevor du zahlst.
Die neueste Filesharing-Falle trägt einen Namen: „In The Lost Lands“. Der Film mit Milla Jovovich und Dave Bautista, basierend auf drei Kurzgeschichten von Game-of-Thrones-Autor George R.R. Martin sorgt nicht nur auf Streaming-Plattformen für Aufsehen – sondern auch in den Postfächern zahlreicher Internetnutzer. Grund: massive Abmahnwellen wegen angeblichen Filesharings. Die Abmahnwellen wurden von der berühmt berüchtigten Münchener Kanzlei Frommer Legal verschickt. Ihre Schreiben flattern derzeit bei Dutzenden Haushalten in ganz Deutschland ein.
Filesharing-Falle: Was Frommer Legal konkret fordert
Frommer Legal verschickt seit Juli 2025 im Auftrag der Constantin Film Vertriebs GmbH urheberrechtliche Abmahnungen. Vorgeworfen wird, dass Nutzer den Film „In The Lost Lands“ über das Peer-to-Peer-Protokoll BitTorrent angeboten – also gleichzeitig herunter- und hochgeladen – hätten. Dabei greifen die Abmahner auf IP-Adressen und sogenannte Hashwerte zurück, um die Schuld angeblich eindeutig zuzuweisen. Die Forderungen sind wie üblich knackig:
- 980,60 € (Schadensersatz + Anwaltskosten + USt.)
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung – meist ein juristischer Boomerang, der Schuldeingeständnisse enthält und bei Wiederholung hohe Vertragsstrafen nach sich zieht.
- Kurze Fristen, womit man absichtlich beim Empfänger viel Druck aufbaut!
Praxisbeispiel: Vater aus Frankfurt im Visier
Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke LL.M. informiert auf Anwalt.de, dass u.a. auch ein 38-jähriger Vater zweier Söhne aus Frankfurt so ein Schreiben erhalten hat. Obwohl er seine Kinder regelmäßig über rechtliche Risiken im Netz aufklärte, fand sich sein Anschluss nun in der Akte von Frommer Legal wieder. Ihm wird „die öffentliche Zugänglichmachung des Werkes zur Last gelegt“. Der Vater handelte umsichtig, ließ sich rechtlich beraten – und wehrt sich nun.

Rechtlich angreifbar – oder wasserdicht?
Frommer Legal geht bei der Verfolgung urheberrechtlicher Filesharing-Verstöße in Peer-to-Peer-Netzwerken wie BitTorrent oder eMule mit technischem Know-how und Effizienz vor. Dabei kooperiert die Kanzlei mit spezialisierten Ermittlungsfirmen, die mutmaßliche Rechtsverletzungen systematisch erfassen. Diese dokumentieren den angeblichen Verstoß und speichern die zugehörigen IP-Adressen, über die urheberrechtlich geschützte Inhalte zum Download angeboten worden sein sollen. Für juristische Experten wie Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke LL.M. wirft diese Praxis jedoch Fragen auf:
🔍 1. IP-Adressen: Fehleranfälligkeit inklusive
Gerade bei Massenverfahren sind Fehlzuweisungen keine Seltenheit. Zahlreiche Urteile bestätigen das Risiko falsch ermittelter IP-Adressen – und die damit verbundene Rechtsunsicherheit.
🔍 2. Hashwerte: Kryptografie mit Schwächen
Die technischen Nachweise basieren oft auf dem veralteten SHA-1-Verfahren, das laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nicht mehr als kollisionssicher gilt. Mehrere Dateien können somit denselben Hashwert erzeugen. In der folge kann es zu fehlerhaften Abmahnungen kommen.
🔍 3. Lizenzanalogie: Pauschal statt konkret
Die Schadensersatzforderung basiert auf hypothetischen Lizenzkosten – in der Praxis jedoch meist pauschalisiert und juristisch angreifbar. Viele Kanzleien prüfen erfolgreich die Angemessenheit oder lehnen die Summe gänzlich ab.
Unterlassungserklärung: Die juristische Stolperfalle
Die zum Filesharing-Fall mitgelieferte Unterlassungserklärung ist selten harmlos. Sie enthält oft:
- Ein Schuldeingeständnis
- Weitreichende rechtliche Verpflichtungen
- Vertragsstrafen bei Wiederholung
Ein häufiger Fehler: Die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zurücksenden. Diese ist oft juristisch zu weit gefasst, beinhaltet Schuldeingeständnisse und kann langfristige Nachteile bedeuten. Experten empfehlen die Abgabe einer modifizierten Erklärung, zugeschnitten auf den konkreten Einzelfall, juristisch entschärft und auf das Nötigste reduziert. Sie raten darum klar: Bitte so etwas niemals ungeprüft unterschreiben! Womöglich wird bei Frommer Legal gerade ein weiteres Schreiben wegen anderer Transfers vorbereitet. Man würde dann gegen die zuvor abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen und müsste eine hohe Strafe bezahlen, weil man sich dazu vertraglich verpflichtet hat. Das wird teuer!
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Was Betroffene tun sollten – Schritt für Schritt
- Keine Panik – die Frist ist zwar kurz, aber das Schlimmste ist vorschnelles Handeln.
- Keine voreiligen Zahlungen oder Unterschriften.
- Rechtsberatung einholen, am besten bei spezialisierten Kanzleien mit Erfahrung im Filesharing-Bereich.
- Ersteinschätzungen sind bei vielen Kanzleien kostenlos.
- Fragt uns im Forum bitte einfach nach Anwälten, die wir euch empfehlen können.
Fazit: Filesharing-Falle mit Ansage – und juristischem Nachspiel
Frommer Legal schlägt wieder zu – diesmal mit einer erneuten Filesharing-Falle rund um den Hollywood-Fantasyfilm „In The Lost Lands“. Doch ob die Abmahnung rechtlich haltbar ist, steht auf einem anderen Blatt. Wer betroffen ist, sollte sich nicht einschüchtern lassen – die Beweislast liegt bei der Gegenseite. Der Grat zwischen berechtigtem Schutz geistigen Eigentums und massenhaftem Inkasso-Geschäft ist schmal – und oft reine Auslegungssache. Wer betroffen ist, sollte sich nicht einschüchtern lassen, sondern gut informiert und strategisch handeln. Wie gesagt; Wir sind keine Anwälte, dürfen nicht beraten, helfen aber gerne weiter.
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