Copyright-Keule in Aktion: Mit Warfare rollt die nächste Abmahnwelle durchs Land.
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Bildquelle: ChatGPT

Filesharing-Abmahnungen zu „Warfare“: Junge Mutter angeblich Film-Piratin

Filesharing-Abmahnungen zu „Warfare“: Frommer.Legal fordert knapp 1.000 €. Auch eine junge Mutter ist davon betroffen.

Lange schien es, dass Streamingdienste Filesharing zum Auslaufmodell degradierten. Aktuell jedoch ist mit dem Kinohit „Warfare“ eine neue Welle von Abmahnungen losgetreten worden. Anwälte berichten von „Abmahnungen im großen Stil„. Zahlreichen Betroffene erhielten insofern Post der berüchtigten Münchener Kanzlei Frommer.Legal. Diese macht im Auftrag der Leonine Licensing GmbH Jagd auf angebliche Tauschbörsennutzer. Gefordert werden ca. 1.000 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Worum geht es in „Warfare“?

Der Film „Warfare“ (engl. für „Kriegsführung“) spielt im Irak des Jahres 2006 und kam im April 2025 in die Kinos. Eine Navy-Seals-Einheit erhält den Auftrag, das Haus einer irakischen Familie zu besetzen. Dabei sollen sie ein aufständisches Gebiet sichern. Doch die Mission gerät zum Albtraum. Das Team wird von Angreifern umzingelt und unter Dauerbeschuss gesetzt. In dem belagerten Haus geht es fortan nur noch ums nackte Überleben. Während draußen der Druck der Angreifer immer weiter zunimmt, kämpfen die Soldaten verzweifelt darum, ihre verletzten Kameraden am Leben zu halten. Ein Wettlauf gegen die Zeit beginnt, bei dem jede Minute zählt.

Der Film basiert auf den Erinnerungen des Regisseurs Ray Mendoza, der selbst an den damaligen Einsätzen beteiligt war. Genau diese Authentizität macht „Warfare“ so intensiv. Sie erklärt, warum der Film seit seinem Kinostart am 17. April 2025 große Aufmerksamkeit und ein starkes Publikumsecho gefunden hat.

Ein Fall aus der Praxis: Alleinerziehende Mutter im Fadenkreuz

Gemäß Prof. Christian Solmecke LL.M. landen Abmahnungen wieder vermehrt in deutschen Briefkästen. Er verdeutlicht auf Anwalt.de:

„Die Gefahr eine Abmahnung zu erhalten, war selten höher. Und weiterhin ist die Münchener Kanzlei Frommer.Legal dabei eine der aktivsten in Deutschland.“

Zugleich weist er auf ein besonders drastisches Beispiel aus seiner Praxis hin. Es erhielt auch eine 38-jährige alleinerziehende Mutter eines dreijährigen Kindes eine Abmahnung wegen „Warfare“. Darin wirft man ihr vor, den Film Ende Juli 2025 für nicht einmal 30 Sekunden über ein Torrent-Netzwerk angeboten zu haben. Damit legt man der Frau die öffentliche Zugänglichmachung des Films zur Last. Grundlage der Anschuldigung sind ein ermittelter Hashwert und eine IP-Adresse, die nach Ansicht von Frommer.Legal dem Anschluss der Betroffenen zugeordnet sei. Die Forderung beläuft sich auf 996,07 Euro (Schadensersatz + Anwaltskosten). Zudem soll sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Allerdings führt die Frau an, den Film nicht einmal zu kennen. Sie nutzt fast ausschließlich Netflix sowie ARD- und ZDF-Mediatheken. Gerade Kriegsfilme interessieren sie überhaupt nicht. Deshalb wirkt die Abmahnung für sie völlig absurd, zumal ihr Internet-Anschluss ausschließlich von ihr selbst genutzt wird. Nach eigener Aussage weiß sie nicht, wie Tauschbörsen funktionieren. Dennoch sieht sie sich mit einer Forderung konfrontiert, die sie als Alleinerziehende hart trifft.

Filesharing-Abmahnungen zu „Warfare“: Junge Mutter angeblich Film-Piratin
Filesharing-Abmahnungen zu „Warfare“: Junge Mutter angeblich Film-Piratin

Was steckt hinter den „Warfare“-Abmahnungen?

Frommer.Legal arbeitet seit Jahren als eiserner Handlanger der Rechteverwerter. In diesem Fall vertritt die Kanzlei die Leonine Licensing GmbH. Vorgeworfen wird Betroffenen, den Film „Warfare“ über ein Peer-to-Peer-Netzwerk verbreitet zu haben.

Die Methode ist altbekannt:

  • IP-Erfassung durch beauftragte Firmen.
  • Zuweisung der IP-Adresse per Gerichtsbeschluss.
  • Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung nach Urheberrecht.

Ob der Betroffene den Film tatsächlich selbst verbreitet hat, bleibt oft fraglich. Die technische Beweislage ist angreifbar. Hashwerte wie SHA-1 gelten als fehleranfällig. Zudem reicht die bloße IP-Zuordnung nicht aus, um die Täterschaft zweifelsfrei zu belegen.

Forderungen: 996,07 Euro plus Schuldeingeständnis

Die Abmahnungen wegen Filesharing folgen einem Standardmuster. Sie enthalten zwei Kernforderungen:

  • Schadensersatz + Anwaltskosten: in Summe 996,07 Euro – basierend auf dem „Lizenzanalogie-Prinzip“.
  • Unterlassungserklärung: strafbewehrt, mit hohem Risiko.

Gerade die Unterlassungserklärung birgt erhebliche Risiken. Wer sie im Original unterschreibt, bindet sich über Jahre. Bereits kleinste Verstöße, auch durch Dritte im Haushalt, können Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro auslösen.

Rechtslage: Täter- oder Störerhaftung?

Das deutsche Urheberrecht kennt zwei Szenarien:

  • Täterhaftung – wenn nachgewiesen wird, dass der Anschlussinhaber selbst den Film geteilt hat. Die Beweislast liegt bei Frommer.Legal.
  • Störerhaftung: Der Anschlussinhaber haftet, weil Dritte (Kinder, Gäste, Mitbewohner) den Anschluss nutzen und er seine „Obhutspflichten“ verletzt hat. Die sekundäre Darlegungslast zwingt Betroffene, plausibel darzulegen, dass sie nicht selbst gehandelt haben, was ohne anwaltliche Unterstützung kaum gelingt. Ein einfaches ‚Ich war’s nicht‘ überzeugt kein Gericht. Entscheidend ist eine detaillierte und nachvollziehbare Darstellung der Umstände.

Wie Betroffene sich richtig verhalten:

Wer eine Abmahnung von Frommer.Legal erhält, sollte vor allem aufkommende Panik vermeiden. Unüberlegte Reaktionen wie vorschnelles Unterschreiben oder Überweisen spielen nur den Abmahnern in die Hände. Stattdessen gilt, Ruhe bewahren, Fristen ernst nehmen und professionelle Hilfe einholen. Die wichtigsten Schritte:

  • Nichts vorschnell unterschreiben – vor allem keine Unterlassungserklärung im Original.
  • Keine Zahlungen leisten, bevor ein Anwalt die Forderung geprüft hat.
  • Fristen beachten – sonst droht eine einstweilige Verfügung oder Klage.
  • Spezialisierten Anwalt einschalten, der die Abmahnung rechtlich und taktisch bewertet.

Rechtsanwalt René Bischoff warnt auf Anwalt.de:

„Eine Abmahnung im Urheberrecht sollten Sie keinesfalls ignorieren oder ungeprüft erfüllen. Die Unterlassungserklärung ist rechtlich bindend und kann Sie über Jahre hinweg belasten. Zudem sind die geforderten Beträge oft überhöht.“

Rechtsanwalt Thomas Feil betont:

„Frommer.Legal setzt in ihren Schreiben in der Regel sehr kurze Fristen, oft nur wenige Tage, für die Abgabe der Unterlassungserklärung und die Zahlung des geforderten Betrages. Diese kurzen Fristen sind bewusst gewählt, um Druck auf die Abgemahnten auszuüben und eine schnelle, oft unüberlegte Reaktion zu provozieren. Werden diese Fristen versäumt, können die Konsequenzen gravierend sein.“

Der Tenor der Experten ist eindeutig. Man solle sich nicht einschüchtern lassen, sondern strategisch reagieren. Nur so lassen sich Forderungen abwehren oder zumindest deutlich reduzieren.

Fazit: Filesharing-Abmahnungen zu „Warfare“ – Vorsicht, Falle!

Die aktuellen „Warfare“-Abmahnungen zeigen, dass Filesharing zurück ist auf der Agenda der Abmahnkanzleien. Betroffene zahlen fast 1.000 Euro oder riskieren noch höhere Kosten. Die Abmahnindustrie lebt dabei von Angst und Unwissenheit. Wer sich juristisch beraten lässt, kann die Forderungen gemäß der Aussagen von Anwälten erheblich reduzieren oder sogar ganz abwehren. Für Betroffene gilt: Keine Panik, nichts vorschnell unterschreiben, keine Zahlung ohne Prüfung.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.