Filesharing-Abmahnungen wegen des Films „Warfare“: Die Kanzlei Frommer.Legal fordert knapp 1.000 €. Auch eine junge Mutter ist davon betroffen, obwohl sie den Film nicht einmal kennt.
Das kennt man doch, egal wen es trifft, Hauptsache man hat einen evtl schuldigen, den man bestrafen kann, spielt doch keine rolle, ob derjenige was damit zu tun hatte oder nicht.
Man muss ja dann erstmal nachweisen ob man damit überhaupt was zu un hatte oder nicht und das ist oft gar nicht so einfach.
Man sollte auch mal diese Abmahner ins Visier nehmen,ob das alles rechtens gelaufen ist
Diesen Verbrechern muss das Handwerk gelegt werden. Aber solange der Staat das unterstützt, kann man da auch gar nicht ganz so sehr zwischen Feind und Freund mehr unterscheiden.
Im Grunde genommen interessiert, der Kanzlei gar nicht WER den „Content“ gesehen hat oder nicht. Die haben eine IP-Adresse von der jungen Frau, die nun für Ihren Anschluss haften soll bzw. in vielen Fällen muss. Theoretisch könnte sie ja einen WLAN-Schlüssel weitergegeben haben, oder ein Haus-Mitglied hat den WLAN Schlüssel, schon gibt es viele „potenzielle“ Täter.
Die halten sich am Anschlussinhaber und dessen Verantwortlichkeit.
Mögliche Fehler bei der Ermittlung werden offenbar ignoriert.
PS. Wird denen überhaupt nicht interessieren, das sie den Film nicht kennt!
Damit kommt Sie rechtsmäßig überhaupt nicht weiter…
Auch hier der Tipp - VPN - und Sie hätte den Wisch nicht erhalten.
Daher auch immer Vorsicht bei Rausgabe eurer WLAN- Passwörter!
(Der nette Nachbar, die Kinder, Freund, Freundin, der Gärtner usw. )
Will gar nicht wissen, wie oft „Nachbarn“ Schuld daran haben,
das jemand eine Abmahnung erhält…
Finde den Beitrag, genau wie die Kommentare hier grenzwertig… Wie wäre es denn mit der Version, dass die Dame das selbst runter geladen hat und es nun einfach als Schutzbehauptung abstreitet? Warum wird sie hier als „junge Mutter“ dar gestellt? Etwa um ihre Glaubwürdigkeit zu erhöhen und die Leser auf ihre Seite zu ziehen?
Würde mich mal interessieren, warum sowohl die Autorin des Artikels, als auch die Kommentatoren hier alle fest von ihrer Unschuld überzeugt sind. Einfach aus Prinzip, weil es um die verhassten Abmahmanwälte geht? Die machen ja nun auch nur ihren Job und vertreten die Rechte von Rechteinhabern.
Ich finde es ebenfalls immer sehr schwer, wenn jemand Behauptet, er war es nicht, dann kann man daran erst einmal nichts ändern.
Aber wie verhält sich das mit diesen „W-Lan Sharing“ Anschlüssen diverser Provider.
1&1, Vodafone oder Telekom, wer auch immer das war, dort hat man als Kunde doch automatisch W-Lan zugriff auch in fremden Netzwerken.
das ist ganz einfach technisch physikalisch erklärt. ihr wird vorgeworfen das sie für 30 sekunden den film getauscht hatte. also sieht nach zum beispiel torrent aus. in 30 sekunden kannst du das aber unmöglich laden. selbst wenn sie es war hat sie quasi nichts falsch gemacht. vieleicht verklickt und es dann wieder entfernt. torrent braucht man nämlich auch für legale dinge falls dir das nicht klar sein sollte.
Das impliziert dann aber ein mögliches schlaues Geschäftsmodell findiger Abmahnanwälte. Einfach ein vermeintlich legales file hosten und verteilen, wo in Wahrheit irgendwas Geschütztes hinter liegt. Zack, Abmahnung.
das weiss ich alles nichtz, woher auch? aber im grunde steht in der anklage das das vorgeworfene nicht sein kann. 30 sekunden gehen einfach nicht. das dies nicht das grosse thema ist verwundert mich. aber ich habe ja auch nicht die gerichtsakten gelesen.
Das wird nicht funktionieren, da legale Tausch-Dateien, in der Regel, nicht auf Tracker geschoben werden, die ansonsten nur illegale Dateien anbieten!
Hinzu kommt, dass der Anwalt oder seine Gehilfen sich dadurch selber strafbar machen würden.
Andererseits existiert dieser Verdacht schon so lange, wie es Abmahnungen im p2p gibt.
ZITAT:
Darin wirft man ihr vor, den Film Ende Juli 2025 für nicht einmal 30 Sekunden über ein Torrent-Netzwerk angeboten zu haben. Damit legt man der Frau die öffentliche Zugänglichmachung des Films zur Last. Grundlage der Anschuldigung sind ein ermittelter Hashwert und eine IP-Adresse, die nach Ansicht von Frommer.Legal dem Anschluss der Betroffenen zugeordnet sei. Die Forderung beläuft sich auf 996,07 Euro (Schadensersatz + Anwaltskosten). Zudem soll sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
Meine Frage:
Was mich hier ein wenig zu denken gibt " die genannten 30 Sekunden"
Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das „Frommer“ diesen Wert im Schriftsatz festgehalten hat… , oder es wurden 2 Zeitmessungen vorgenommen die sich innerhalb 30 Sekunden abgespielt haben?
In der Regel ist es do so, das „lediglich“ die IP-Adresse inkl. Zeitstempel festgehalten wird! (ohne Angabe einer DAUER der Torrentverbindung).
Mich würde interessieren, ob jemand so ein „Schriftstück“ hat, in dem auf solche wie hier geschilderten 30 Sekunden hingewiesen wird… also ich finde das merkwürdig.
PS. Natürlich wird die Frau „behaupten“ sie war es nicht gewesen, und es nicht ihr Film-Genre … Man unterschätzt aber oftmals, wem man aus Gefallen seine WLAN - Passwort in die Hände drückt… (Hier kann es eine Freundin, Freund etc. sein).
Du könntest ja die Firma fragen, die das für Frommer ermittelt hat:
Digital Forensics GmbH | Katharinenstrasse 21 |
04109 Leipzig | Germany | info [at] digitalforensics.de |
+49 (0) 151 676 402 33
Geschäftsführer/ CEO: Dr. Frank Stummer
Handelsregister/ Trade Register: HRB 31369, Amtsgericht Leipzig
Umsatzsteuernummer/ VAT-ID: DE299775989
Unser „Flaggschiff“ ist das Peer-to-Peer Forensic System (PFS), das seit mehr als acht Jahren ununterbrochen, u. a. in Deutschland, im Einsatz ist und speziell in P2P-Tauschbörsen ermittelt.
Das Frommer diesen Zeitwert von 30 Sek. als „Beweismittel“ mit in die Abmahnung packt, halte ich auch für sehr unwahrscheinlich, da man sich damit im Zweifel selber ins Knie schießen würde! Allerdings kann zumindest vor Gericht der Zeitraum (von / bis) der Urheberrechtsverletzung, als wichtig erachtet werden…
Ich habe hier mal eine Protokoll-Abschrift des Amtsgericht Hannover vom September 2021 gefunden, die ein solches Verfahren beschreibt:
Warner Bros. Entertainment GmbH, Prozessbevolimächtigte: Rechtsanwälte Waldorf pp., Beethovenstr. 12, 80336 München
gegen:
Frau XXXXXXXXX, Prozessbevoilmächtigter: Rechtsanwalt Egbert Wöbbecke, Würzburger Straße 13, 30880 Laatzen
Ich denke, er möchte dann eher darauf hinaus, wie man für 30 Sekunden „Freigabe“ solche eine Entschädigung verlangen kann.
Dann müsste man sich von einem Stundensatz von ~120.000€ Beziehen, und das würde kein Richter durchgehen lassen.
Ihr reitet die ganze Zeit auf diesen 30 Sekunden herum.
Ihr missversteht das!
Das mit den 30 Sekunden ist bei den Abmahnungen ganz normal und fast immer so. Da werden aus dem Log einfach nur 30 Sekunden rausgeschnitten weil das als Beweis vor Gericht schon ausreicht.
Warum das schon ausreicht?
Keine Ahnung, da muesst ihr einen Richter oder Anwalt fragen. Nur die sollten das beantworten koennen.
Und ob ich das richtig finde dass ein 30 Sekunden ausschnitt ausreicht?
Nein finde ich auch nicht richtig. Die wuerden sich auch kein Bein brechen einen längeren Log zu machen.
Ist aber leider so und ich kann es auch nicht aendern.