Super Mario Bros figure character
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Bildquelle: cookelma, Lizenz

Nintendo-Anwalt erläutert hartes Vorgehen gegen Emulatoren

Der führende Rechtsexperte für geistiges Eigentum von Nintendo räumte ein, dass Emulatoren rein technisch gesehen völlig legal sind.

Juristen von Japans führenden Spieleherstellern wie Nintendo, Capcom, Koei Tecmo, Konami und Sega tauschten sich über verschiedene Themen zu Urheberrecht und geistigem Eigentum in der Spielebranche aus. Sie taten dies anhand konkreter Fälle anlässlich der Tokyo eSports Festa 2025. Auch Koji Nishiura, Patent-Anwalt und stellvertretender Geschäftsführer der Abteilung für geistiges Eigentum von Nintendo, beteiligte sich an einer Podiumsdiskussion. Nishiura gab hier u.a. neue Einblicke in Nintendos Bemühungen im Kampf gegen Emulatoren.

Tokyo eSports Festa: Begegnungsstätte von Rechtsexperten großer Spieleentwickler

Die Tokyo eSports Festa fand an drei Tagen vom 10. bis 12. Januar im Tokyo Big Sight statt. Japans Association of Copyright for Computer Software veranstaltete diese unter dem Slogan: „Die Bedeutung von geistigen Eigentumsrechten in der Spieleindustrie“. Das japanischsprachige Portal Denfaminico Gamer berichtete darüber.

Die Rechtsabteilung von Nintendo beobachtet bereits seit Jahren diverse Emulationsprojekte. Nintendo behauptete dabei, Emulatoren würden „Piraterie in kolossalem Ausmaß ermöglichen“. Erst im vergangenen Jahr ist Nintendo mit einer Flut von Klagen gegen Nintendo Switch-Emulatoren wie Citra, Ryujinx und Yuzu vorgegangen.

Konkret warf man den Entwicklern von Yuzu vor, dass der Emulator den Usern damit gestatte, schwarzkopierte Switch-Spiele auf PCs und Android-Geräten zu spielen. Dies wäre ansonsten aufgrund des bestehenden DRM-Schutzes der Nintendo-Switch unmöglich gewesen. Im Juli letztes Jahr standen u.a. die Projekte Suyu, Nuzu, Uzuy, Torzu und Sudachi mit ihrer Entfernung aus GitHub im Fokus des Unternehmens.

Nintendo-Anwalt erklärt, was Emulatoren illegal macht

Nintendo-Anwalt Koji Nishiura führte aus, dass die Emulatoren, gegen die Nintendo vorgegangen sei, technologische Beschränkungen umgangen hätten. Nintendo-Spielekonsolen verfügen über verschiedene Sicherheitsmaßnahmen, die verhindern sollen, dass sie Raubkopien abspielen. Durch die Verwendung von Magic Controllern, Mod-Chips, Emulatoren usw. kann man diese nicht gekauften Kopien dennoch spielen.

Nintendo-Anwalt erläutert hartes Vorgehen gegen Emulatoren
Ein Nintendo-Anwalt erläutert hartes
Vorgehen gegen Emulatoren, noch lacht Mario.

Die technischen Beschränkungsmaßnahmen sind im japanischen Gesetz zur Verhinderung unlauteren Wettbewerbs verankert. Nishiura meinte, im Ausland seien Urheberrechte oft das wichtigste Gesetz. Wenn Raubkopien verfügbar sind, würde dies nicht nur das Geschäft von Nintendo, sondern auch das der Softwarehersteller beeinträchtigen. Deshalb wird Nintendo seine Reaktion auf diese illegalen Tools verstärken. Nishiura erklärte dabei, dass ein Emulator auf viele Arten gegen das Gesetz verstoßen kann:

„Emulatoren bezeichnen Software, die als Ersatz für ein bestimmtes Gerät oder Softwaresystem, z. B. eine Spielkonsole, verwendet werden kann, indem sie dessen Verhalten emuliert. Es ist umstritten, ob Emulatoren an sich legal sind, aber während sie an sich nicht unmittelbar illegal sind, kann ihre Verwendung in einigen Fällen illegal sein.“

  • Wenn ein Emulator das Game der Spielkonsole, welches es emuliert, kopiert, kann dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
  • Wenn der Emulator über eine Funktion zur Deaktivierung der Sicherheit der Spielesoftware (z. B. Verschlüsselung) verfügt, könnte dies gegen das japanische Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen.
  • Enthält ein Emulator Links zu Quellen, von denen man raubkopierte Spiele herunterladen kann, so verstoße dies ebenso gegen das Urheberrecht.

Gratwanderung für Emulator-Entwickler

Laut dem Nintendo-Anwalt Nishiura ist folglich nicht die Emulation selbst illegal, sondern die Art und Weise, wie man sie umsetzt. Solange ein Emulator keine urheberrechtlich geschützten Dateien illegal verbreitet oder nutzt und auch keine Kopierschutzmaßnahmen umgeht, gibt es keine rechtliche Grundlage, um die Emulation selbst zu verbieten. Es scheint jedoch, dass selbst der kleinste Verstoß bereits zur Einleitung von rechtlichen Schritten seitens Nintendo führen kann.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.