Switch 2 Sperre
Zelda Fans aufgepasst. Wann kommt bei euch die Sperre der Nintendo Switch 2?
Bildquelle: almightycookie

Switch 2 Sperre wegen Benutzernamen: Nintendo zieht harte Grenzen

Switch 2 Sperre wegen Benutzernamen: Ein Mädchen wurde dauerhaft gebannt, obwohl sie keine Hacks nutzte. Nintendo reagierte kompromisslos.

Der Nutzer Funaoe24 berichtet bei Reddit von den Erfahrungen seiner Schwester: Sie wurde dauerhaft von allen Online-Diensten der Switch 2 gesperrt, obwohl sie gar keine Hardware von Drittanbietern nutzte, um den Kopierschutz der Spielkonsole zu umgehen. Sie hatte lediglich einen Benutzernamen gewählt, der Nintendo offenkundig nicht gefiel.

Abkürzung aus der LGBT-Community bereits ausreichend, um die Online-Funktionen einzubüßen?

Die Schwester des Reddit-Users wählte den Benutzernamen „Twink Link“. Die Abkürzung „Twink” steht für „teenaged, white, no kink”. Das bezeichnet auf Deutsch einen jungen, meist schlanken, feminin wirkenden homosexuellen Mann mit wenig Körperbehaarung. Sie kombinierte diese Abkürzung mit Nintendos Spielfigur Link aus den Zelda-Spielen. Das passte Nintendo nicht. Das Unternehmen sah dies als einen klaren Bruch der Nutzungsbedingungen der Switch 2.

Wie wir kürzlich berichtet haben, aktualisierte Nintendo im April seine EULA. Die vier Buchstaben stehen für das End User License Agreement, zu Deutsch ist dies der Endbenutzer-Lizenzvertrag. Nur wer diesem Vertrag bei der Einrichtung zustimmt, kann die Switch 2 benutzen.

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Weibliche Anime-Version von Mario. Ob Frau, Mann or what ever: Das ist doch beim Gaming egal!

Allerdings verbietet Nintendo dort die Verwendung von Begriffen aus der LGBT-Community nicht ausdrücklich. Das wäre rechtlich gesehen in vielen Ländern schwierig, denn das wäre ohne Zweifel diskriminierend. Die Abkürzung Twink ist nicht vulgär und auch nicht beleidigend. Zudem ist der Name auch nicht dazu geeignet, den Ruf des Herstellers oder der des Zelda-Protagonisten Link irgendeinen Schaden zuzufügen.

Worin besteht also das Problem? Was da wirklich im Hintergrund passiert ist, weiß wahrscheinlich nur Nintendo selbst. Wie es aussieht, hat wohl ein automatisiertes Moderationssystem angeschlagen, weil der Hersteller die Abkürzung schlichtweg als unangemessen eingestuft hat. Der japanische Konzern möchte es wohl einfach nicht, dass sich jemand mit einer derartigen Abkürzung in ihre überaus heile Spielewelt verirren kann.

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Switch 2 Sperre von Nintendo: Was einmal gesperrt ist, bleibt gesperrt!

Man empfahl der Schwester, die Spielkonsole im Laden zurückzugeben, um sie dort gegen eine andere umzutauschen. Die Sperre konnte oder wollte man hingegen nicht aufheben.

Offenkundig bleibt der permanente Bann der Online-Funktionen bestehen, egal, was man tut. Das gilt sogar, wie der Fall zeigt, bei völlig unbedeutenden Fehltritten, wie die Wahl des Benutzernamens. Mit Nachsicht darf im Mario-Universum wohl niemand rechnen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man eine Flash-Cart eingeschoben oder aus Versehen einen Namen gewählt hat, der dem Tech-Konzern aus dem fernen Osten nicht passt.

Unklare Formulierungen der EULA Zufall oder Absicht?

Rechtsexperten weisen nach Medienberichten aus Mai diesen Jahres darauf hin, dass die vagen Formulierungen im Lizenzvertrag für rechtliche Unsicherheiten sorgen. Innerhalb der EU könnten solche Klauseln sogar möglicherweise als unzulässig angesehen werden, insbesondere wenn sie zu weitreichenden Sanktionen führen, hieß es dort. Und was bitte wäre weitreichender, als eine dauerhafte Switch 2 Sperre, die der Hersteller nicht mehr aufheben kann oder will?

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Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Früher brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert. In seiner Freizeit geht er am liebsten mit seinem Hund spazieren.