Haftstrafe für IPTV-Anbieter: Die Polizei hat die Zahlen rückwirkend erhöht – TorrentFreak deckt krasse Widersprüche im Fall Brockley auf.
Zwei Jahre auf der Flucht, ein Hund als ständiger Begleiter und ein spektakuläres Ende am Flughafen Barcelona. Die Geschichte von Mark Brockley liest sich wie ein Krimi. Der Brite wurde bereits 2023 wegen des Verkaufs illegaler IPTV-Abos verurteilt, entzog sich jedoch der Haft. Jetzt ist Schluss mit lustig – die Handschellen klickten.
Kommt euch diese Geschichte bekannt vor? Nun, ihr habt recht. Wir hatten bereits über diesen Fall berichtet. Es gibt allerdings nun Beweise dafür, dass die englische Polizei den Fall künstlich aufgebläht hat. Ist das etwa ein Zufall? Oder will man diesem Fall durch die aufgebauschten Zahlen einfach mehr Gewicht geben, um böse IPTV-Piraten abzuschrecken? Ist das noch Aufklärung oder schon Manipulation der Verbraucher?
Haftstrafe für IPTV-Anbieter – die Flucht ist zu Ende
Der 55-jährige Brite Mark Brockley aus Liverpool geriet bereits 2018 ins Visier der Polizei. Grund dafür war sein Twitter-Account @Infinity_IPTV, über den er IPTV-Zugänge für 15 Britische Pfund im Monat bewarb. Das sind umgerechnet etwas über 17,50 Euro. BT Sport meldete den Account, woraufhin die britische Police Intellectual Property Crime Unit (PIPCU) ermittelte.
Bereits 2019 hatte man Brockleys Wohnung durchsucht und Beweise wurden sichergestellt. Laut Polizei setzte er damals mit dem Verkauf von illegalen Streams rund 237.000 Pfund (rund 277.000 Euro) um.
Obwohl oder vielleicht auch weil er sich auf Kaution frei bewegen durfte, erschien Brockley 2023 mehrfach nicht vor Gericht. Die Folge: Den IPTV-Anbieter hatte man in Abwesenheit zu fünf Jahren Haft verurteilt. Eine deftige Haftstrafe für einen IPTV-Betreiber – offenbar als Signal gedacht.
Wurden hier Zahlen bewusst übertrieben, um ein abschreckendes Beispiel zu setzen?
TorrentFreak hat die Entwicklung genauer analysiert: Während die Polizei 2023 noch von einem „Wiederverkäufer” sprach, wurde Brockley im Jahr 2025 dann plötzlich als „Betreiber eines IPTV-Dienstes” bezeichnet. Auch der Gewinn wurde rückwirkend auf 300.000 Pfund hochgesetzt. Das klingt für Außenstehende natürlich schon nach mehr krimineller Energie, die der Verurteilte angewendet hat.

Interessant dabei ist, dass unsere Kollegin bereits in einem früheren Artikel die Perspektive der englischen Polizei beleuchtet hat – inklusive aller damaligen Vorwürfe und Zahlen. Erst durch den aktuellen Bericht von TorrentFreak wird deutlich, wie sich diese Darstellung innerhalb von zwei Jahren verändert hat.
Das wirft dann doch die ein oder andere Frage auf. Hat man hier bewusst Zahlen aufgebläht, um ein Exempel zu statuieren? Oder will man diesem Fall durch die aufgebauschten Zahlen einfach mehr Gewicht geben, um böse IPTV-Piraten abzuschrecken? Und wie glaubwürdig sind diese und künftige Angaben der Londoner Polizei, wenn sich die Daten so schnell zu ihren Gunsten ändern lassen?
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Trotzdem ist der Trend eindeutig: Wer sich an illegalem Streaming beteiligt – sei es als Anbieter, Wiederverkäufer oder Konsument – steht zunehmend unter Druck. Internationale Kooperationen, neue Analyse-Tools und gezielte Razzien nehmen deutlich zu.
Die Haftstrafe für den IPTV-Anbieter Brockley macht auch deutlich, dass eine Flucht ins Ausland einen nicht zwangsläufig dauerhaft vor dem Zugriff des Gesetzes schützt.
IPTV-Anbieter verurteilt – ein Fall, der einem zu denken gibt!
Die Geschichte von Mark Brockley endete also dort, wo sie für viele andere beginnt: am Flughafen. Zwei Jahre lang war er mit seinem Hund auf der Flucht vor der Justiz, wechselte offenbar mehrfach den Aufenthaltsort und nutzte digitale Verschleierungsmethoden.
Sein Fall beweist aber nicht nur, dass die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen IPTV-Betrug funktioniert und selbst vermeintlich clevere Ausreißer meist irgendwann gefasst werden.
Er hält uns auch einmal mehr vor Augen, dass man selbst bei der Polizei nicht alles für bare Münze nehmen darf, was einem serviert wird!
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