IPTV-Piraten freigesprochen: Privatnutzung ist keine Straftat!
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IPTV-Piraten freigesprochen: Privatnutzung ist keine Straftat!

IPTV-Piraten freigesprochen: Gerichte entscheiden, dass die private Nutzung illegaler Abos keine schwere Straftat ist.

Illegales Streaming ist schon lange kein Randthema mehr. In Italien sorgt derzeit ein Prozess um IPTV-Piraterie für Diskussionen. Trotz deutlicher Warnungen der Behörden wurden 23 IPTV-Piraten freigesprochen, die billige, aber illegale IPTV-Abonnements genutzt hatten. Das Urteil wirft die berechtigte Frage auf, wie weit die rechtlichen Konsequenzen für Privatanwender denn jetzt tatsächlich gehen.

IPTV-Piraten trotz illegaler Abos freigesprochen

Die italienische Telekommunikationsbehörde AGCOM warnt regelmäßig vor der Nutzung illegaler IPTV-Abonnements. Wer dies tue, mache sich strafbar. Italienische Gerichte haben jedoch entschieden, dass sich die 23 Angeklagten nicht strafbar gemacht haben.

Piraten und Piraterie, IPTV-Piraten

Die IPTV-Piraten hatten günstige Abos erworben, die Zugang zu Sendern wie Mediaset, Sky und Disney boten. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vor, bewusst illegale Angebote genutzt zu haben. Die Richter kamen jedoch zu dem Schluss, dass die IPTV-Piraterie rein privat gewesen sei. Eine strafrechtliche Verurteilung sei daher nicht gerechtfertigt.

Denn nach italienischem Recht gelten Urheberrechtsverletzungen beim ersten Mal nur als Ordnungswidrigkeit. Daher mussten die Betroffenen jeweils 154 Euro Strafe zahlen. Wer schnell zahlte, erhielt einen Rabatt von 33 Prozent. Da keine weiteren Verstöße nachgewiesen werden konnten, wurden keine Haftstrafen verhängt, bzw. die IPTV-Piraten wurden freigesprochen.

Privates Anschauen illegaler Streams ist nicht kriminell!

Der Fall der freigesprochenen IPTV-Piraten zeigt, dass Behörden und Gerichte nicht immer einer Meinung sind. Während Anti-Piraterie-Kampagnen oft harte Strafen ankündigen, sehen Richter die Sachlage oft weniger streng. Auch Werbespots, die illegales Streaming mit Diebstahl verglichen, waren und sind zu Recht umstritten.

Die Gerichte haben klargestellt, dass das private Anschauen illegaler Streams nicht automatisch eine Straftat darstellt. Solange IPTV-Piraten keine kommerzielle Absicht nachgewiesen werden kann, bleibt es bei einer Geldstrafe! Dies berichtet TorrentFreak in einem aktuellen Artikel.

Was bleibt, ist rechtliche Unsicherheit

Die Freisprüche könnten Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben. Während die Rechteinhaber nach wie vor härtere Strafen fordern, beurteilen die Gerichte die private Nutzung nach wie vor milder. Dennoch bleibt die Nutzung illegaler IPTV-Dienste rechtlich unsicher.

Die Urteile in Italien zeigen zwar, dass illegales Streaming zum Eigengebrauch nur als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Dies könnte jedoch Nachahmer ermutigen – oder den Gesetzgeber zu einer Verschärfung der Gesetze veranlassen.

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Sunny

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Sunny schreibt seit 2019 für die Tarnkappe. Er verfasst die wöchentlichen Lesetipps und berichtet am liebsten über Themen wie Datenschutz, Hacking und Netzpolitik. Aber auch in unserer monatlichen Glosse, in Interviews und in „Unter dem Radar“ - dem Podcast von Tarnkappe.info - ist er regelmäßig zu hören.