Nintendo vs. Yuzu
Nintendo vs. Yuzu

Nintendo verklagt Hersteller des Emulators Yuzu

Wie gestern bei X bekannt wurde, hat Nintendo Klage gegen den Hersteller des Emulators Yuzu eingelegt, womit man Switch-Games spielen kann.

Der italienische Journalist Stephen Totilo berichtete gestern auf X als Erster über die Klage von Nintendo gegen Yuzu. Man wirft den Entwicklern von Yuzu vor, dass der Emulator die Nutzer in die Lage versetzt, schwarzkopierte Switch-Spiele auf PCs und Android-Geräten zu spielen. Dies wäre aufgrund des bestehenden DRM-Schutzes der Switch regulär nicht möglich. Man habe somit die eingebaute Verschlüsselung in den Nintendo-Cartridges umgangen.

Nintendo verfügt laut der Klageschrift auch über technische Maßnahmen auf der Nintendo Switch-Konsole selbst. Dazu gehören zusätzliche Verschlüsselungsebenen, die Nutzer daran hindern sollen, unrechtmäßig auf die Konsole zuzugreifen oder sie zu modifizieren.

Yuzu umgeht Kopierschutz der Nintendo Switch

yuzu

Dem japanischen Hersteller geht es natürlich auch darum, dass sich niemand die prod.keys beschaffen soll, um auf Spiele zuzugreifen oder sie zu kopieren. Yuzu umgehe somit unrechtmäßig die technischen Maßnahmen für Nintendo Switch-Spiele. Er ermögliche das Spielen von verschlüsselten Inhalten auf anderen Geräten als einer Nintendo Switch. Der Emulator Yuzu tue dies, indem er Code ausführt, der erforderlich ist, um die zahlreichen technischen Maßnahmen von Nintendo im Zusammenhang mit seinen Spielen zu umgehen. Einschließlich eines Codes, der die Nintendo Switch-Videospieldateien unmittelbar vor und während der Laufzeit entschlüsselt, indem er eine rechtswidrig erlangte Kopie der prod.keys einsetzt, die normalerweise auf der Nintendo Switch und in den Spielen gesichert sind.

Entwickler räumt illegale Nutzung seiner Software ein

Die Nutzer erhalten die prod.keys entweder über illegale Gaming-Websites oder durch illegales Hacken einer Nintendo Switch-Konsole. Der Hauptentwickler von Yuzu, der im Internet unter dem Pseudonym „Bunnei“ bekannt ist, hat öffentlich eingeräumt, dass die meisten Nutzer prod.keys und Spiele im Internet raubkopieren. Auf der Yuzu-Website finden sich Anleitungen für die Nutzer, wie sie ihre eigene Nintendo Switch illegal hacken können. Verfügbar seien auch Anleitungen wie man unerlaubte Kopien von Nintendo-Spielen anfertigt und sich prod.keys illegal beschaffen kann.

Video: Der neueste Zelda-Teil läuft flüssig auf einem PC.

Nichts gegen Online-Piraterie unternommen?

Der Kläger kam zur Ansicht, mit Yuzu in der Hand werde man nicht mehr davon abgehalten, unerlaubte Kopien von praktisch jedem für die Nintendo Switch hergestellten Spiel zu erhalten und zu spielen. Und dies ohne einen Cent an Nintendo oder einen der Hunderte anderer Spieleentwickler und -Publisher zu bezahlen. Tatsächlich verwandelt Yuzu Andoid-Smartphones und PCs in Werkzeuge, die eine massive Verletzung des geistigen Eigentums darstellen.

Website von Yuzu bietet Raubkopierern Hilfe an

Die Website yuzu-emu.org biete detaillierte Anleitungen und häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Installation von Yuzu und zum Betrieb mit illegalen Kopien von Nintendo Switch-Spielen. YUZU-EMU.ORG habe auch einen Blog-Bereich mit regelmäßigen Beiträgen über Aktualisierungen der Software. Dazu gehören auch Diskussionen über verschiedene Nintendo-Spiele, die im Emulator laufen. Man führt auch eine Liste von Tausenden von Nintendo Switch-Spielen auf, die Entwickler in Yuzu getestet und bestätigt haben, dass sie gespielt werden können. Dazu kommen Screenshots von Nintendo Switch-Spielen, die im Emulator lauffähig sind. Nintendo wirft Yuzu zudem vor, die Website enthalte außerdem Links zu einer Vielzahl anderer illegaler Umgehungssoftware. Dort stehen auch Anleitungen, wie man an die Keys gelangen kann.

Entwickler als „Erfüllungsgehilfen“ der Piraten

Yuzu vertreibe man vor allem mit dem Ziel, den bestehenden Kopierschutz aufzuheben. Damit machen sich nach Darlegung der Juristen die Programmierer zu „Erfüllungsgehilfen“ der Online-Piraten. Die bisherigen Gerichtsurteile seien diesbezüglich alle zum Vorteil von Nintendo ausgefallen. Die beklagte Partei und ihre Vertreter seien sich der Verwendung von Yuzu durch andere zur Umgehung und zur Erleichterung der Piraterie in großem Umfang bewusst. Man würde nichts dagegen unternehmen.

Was die Piraterie betrifft, so wurde beispielsweise ein kürzlich erschienenes großes Nintendo-Videospiel, „The Legend of Zelda: Tears of the Kingdom“, anderthalb Wochen vor seiner Veröffentlichung durch Nintendo rechtswidrig durch Dritte verbreitet. Im Internet kursierende Raubkopien des Spiels können mittels Yuzu abgespielt werden. Diese Kopien wurden über eine Million Mal erfolgreich von Raubkopier-Websites heruntergeladen. Für Nintendo ist dies sehr ärgerlich, es geschah nämlich bevor Nintendo damit anfing, das Spiel zu verkaufen. Viele der Raubkopierer-Websites wiesen ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, die Spieldatei auf Windows-PCs oder via Android mit Yuzu abzuspielen.

Man wird sehen, wie lange Yuzu in Anbetracht der Klage noch verfügbar sein wird. Das gleiche Schicksal könnte übrigens demnächst auch dem Team von Dolphin drohen. Mit der Software für Linux, macOS und Windows kann man Nintendos Spielkonsolen Gamecube und Wii in Full HD emulieren.

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.