Switch-Piraterie: Ein niederländisches Gericht untersagt einem Händler den Verkauf von MIG Switch Cards und weiterer Umgehungshardware.
Nintendo hat im Kampf gegen die Switch-Piraterie einen weiteren juristischen Erfolg erzielt. Am 11. September 2026 untersagte das Bezirksgericht Den Haag einem Händler den Verkauf von MIG Switch Cards, MIG Switch Dumpers und weiterer Umgehungshardware. Während jedoch Nintendo vor Gericht punktet, werden die Geräte auf dem deutschen Gebrauchtmarkt weiterhin angeboten.
Nintendo gewinnt gegen Switch-Piraterie
Aktuell kann Nintendo einen juristischen Erfolg gegen Anbieter von Piraterie-Hardware verbuchen. Das Urteil betrifft einen Online-Händler, der MIG Switch Cards und MIG Switch Dumpers über mehrere Webseiten an Kunden in Europa verkaufte. Die Hardware ließ er per Dropshipping aus Asien, insbesondere China, liefern.
Wie Nintendo Life berichtet, untersagte das Bezirksgericht Den Haag (Rechtbank Den Haag) dem Beklagten, diese Geräte sowie weitere Produkte anzubieten und zu verkaufen, die Nintendos technische Schutzmaßnahmen umgehen.
Nintendo wertet die Entscheidung als Bestätigung seiner bisherigen Rechtsauffassung. Demnach habe das Gericht berücksichtigt, dass die Umgehungsgeräte in erster Linie dazu dienten, die technischen Schutzmaßnahmen der Switch und der darauf verwendeten Spiele auszuhebeln. Gemäß Nintendo folgte das Bezirksgericht Den Haag mit dem Urteil der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-355/12 („Nintendo/PC Box“) vom 23. Januar 2014 zu technischen Schutzmaßnahmen.
MIG Switch: Card und Dumper im Visier
Die MIG Switch Card ist eine Flashcard, die wie ein herkömmliches Switch-Spielmodul in der Konsole zum Einsatz kommt. Zusammen mit einer microSD-Karte können darauf gespeicherte Spieldaten von der Konsole eingelesen werden. Der dazugehörige MIG Switch Dumper dient dazu, Daten von Original-Cartridges auszulesen.
Die Anbieter solcher Hardware verweisen dabei auch auf legale Einsatzszenarien wie Sicherungskopien eigener Spiele. Nintendo sieht darin dagegen vor allem ein Werkzeug, mit dem sich technische Schutzmaßnahmen umgehen und nicht autorisierte Kopien ausführen lassen. Diese Geräte-Funktion stand im Mittelpunkt des niederländischen Verfahrens. Entscheidend ist dabei die gerichtliche Bewertung der angebotenen Umgehungsprodukte.
Dropshipping führte nach Europa
Der Beklagte setzte auf ein klassisches Dropshipping-Modell. Die über r4switch.nl, ther4card.com und r4switch.co.uk angebotenen Produkte wurden demnach nicht aus einem europäischen Lager verschickt. Stattdessen erfolgte die Lieferung direkt aus Asien, vor allem aus China, an europäische Kunden.
Damit konnte der Händler den europäischen Markt bedienen, ohne die Ware selbst in einem europäischen Lager vorzuhalten. Für Nintendo war dieses Geschäftsmodell offenbar ausreichend, um gegen das konkrete Verkaufsangebot juristisch vorzugehen. Laut der gerichtlichen Anordnung muss der Beklagte nicht nur den Vertrieb der MIG Switch Card und des MIG Switch Dumpers einstellen. Untersagt wurde ihm auch der Verkauf weiterer Produkte, die Nintendos technische Schutzmaßnahmen umgehen.
MIG Switch bleibt auf Kleinanzeigen erhältlich
Wie groß die praktische Wirkung eines solchen Switch-Piraterie-Verfahrens ist, zeigt ein Blick auf den deutschen Gebrauchtmarkt. Eine aktuelle Suche auf Kleinanzeigen liefert zahlreiche aktive Angebote für „MIG Switch“. Zum Zeitpunkt der Recherche waren zwölf Treffer sichtbar. Darunter befanden sich sowohl gebrauchte als auch unbenutzte Karten.

Die Preise der sichtbaren Angebote lagen dabei zwischen 40 und 85 Euro. Ein Anbieter in Bochum bot seine MIG Switch für 40 Euro an und schrieb, er verkaufe sie wegen des Umstiegs auf die Switch 2. Ein anderer Verkäufer in Herten bot sogar zwölf neue, unbenutzte MIG Switch Cards an.
MIG Switch: Die Hardware zieht nach
Die Entwicklung der Flashcards endet nicht bei der ursprünglichen MIG Switch. Bereits 2025 gab es ein Firmware-Update der MIG Flash V2, nach dem die Flashcard grundsätzlich auch auf der Switch 2 funktionierte. Dabei ließ sich ein Switch-1-Spiel auf der neuen Konsole starten.
Das Problem war jedoch, dass sich Switch-2-Spiele nicht entsprechend auslesen bzw. dumpen ließen. Ohne einen solchen Dump fehlt aber die Grundlage, um neue Switch-2-Spiele über die MIG Flash als ROM zu verwenden. Die MIG Flash V2 bleibt somit auf ROMs der ursprünglichen Switch beschränkt. Inhalte der neuen Konsole sind dafür bis auf Weiteres tabu.
Von R4 bis MIG Switch: Nintendo setzt Anti-Piraterie-Offensive fort
Bereits 2010 beschäftigte ein Verfahren gegen R4-Karten für den Nintendo DS die niederländische Justiz. Nintendo verweist selbst auf diesen früheren Rechtsstreit und sieht in der aktuellen Entscheidung eine Fortsetzung seiner Linie gegen Umgehungsprodukte. Der Konzern verfolgt dabei nicht nur Hersteller und Händler von Hardware. Auch gegen Emulatoren, ROM-Angebote und andere Bestandteile des Piraterie-Ökosystems ist Nintendo in den vergangenen Jahren juristisch vorgegangen.
Im Jahr 2025 einigte sich Nintendo mit Ryan Daly, dem Betreiber von Modded Hardware, auf einen Vergleich über 2 Millionen US-Dollar. Zudem wurde ihm dauerhaft untersagt, vergleichbare Piraterie-Hardware weiter zu vertreiben.
Europaweite Folgen für Switch-Piraterie?
Das Verfahren stellt einen weiteren juristischen Schlag gegen den Vertrieb entsprechender Hardware dar. Die bisher zugängliche Berichterstattung nennt keinen vollständigen Urteilstext mit Aktenzeichen oder ECLI-Nummer. Konkrete Einzelheiten des Beschlusses stammen maßgeblich aus Nintendos Darstellung des Verfahrens und daraus entstandenen Medienberichten. Das Urteil wird von IGN sogar als europaweites Verkaufsverbot für Switch-Piraterie-Hardware eingeordnet. Laut IGN hätte Nintendo auch „im Namen der vielen Videospielentwickler weltweit, die auf den legalen Verkauf von Nintendo-Videospielen angewiesen sind“ geklagt.
Der Konzern richtet zudem eine Warnung an Spieler, die solche Hardware einsetzen. Nintendo rät vom Kauf und der Nutzung von Umgehungsgeräten und nicht autorisierten Kopien ausdrücklich ab. Dadurch könne nicht nur das Spielerlebnis beeinträchtigt werden. Auch die Funktionalität originaler Nintendo-Systeme sei gefährdet.

















