Nintendo gegen Archbox:: Nintendo triumphiert: Symbolfigur Mario feiert den juristischen Sieg.
Im Rechtsfall treffen Spielekultur, Piraterie-Communitys und juristische Konsequenzen aufeinander.
Bildquelle: ChatGPT

Nintendo gegen Archbox: 4,5 Millionen Dollar wegen Switch-Piraterie

Nintendo setzt sich gegen Archbox durch: 4,5 Millionen Dollar Schadensersatz und weitreichende Verbote wegen Switch-Piraterie.

Nintendo hat den Rechtsstreit gegen James C. Williams alias „Archbox“ für sich entschieden. Der Betreiber mehrerer Pirate Shops muss 4,5 Millionen Dollar an den Konzern zahlen. Ausschlaggebend für das Urteil war, dass Williams nicht auf die Klage reagierte. Infolge dessen erließ das Gericht ein Versäumnisurteil.

Der Rechtsfall Nintendo gegen Archbox ist damit entschieden. James C. Williams, online auch unter dem Namen „Archbox“ bekannt, muss Nintendo of America 4,5 Millionen US-Dollar zahlen. Das U.S. District Court for the Western District of Washington erließ ein Versäumnisurteil, das Williams zur Zahlung von 4,5 Millionen US-Dollar verpflichtet. Der auch als Moderator der Reddit-Community r/SwitchPirates bekannte Mann muss zudem die von ihm betriebenen Online-Shops für Nintendo-Switch-Spiele schließen.

Damit endet ein Rechtsstreit, der bereits im Juni 2024 begonnen hatte. Nintendo warf Williams in der Gerichtsakte unter Case No. 2:24-cv-00960-LK vor, ein Netzwerk von „Pirate Shops“ betrieben zu haben. Über diese seien umfangreiche Bibliotheken nicht autorisierter Nintendo-Switch-Spiele zum Download angeboten worden. Darüber hinaus machte der Konzern Verstöße im Zusammenhang mit der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen geltend.

Nintendo gegen Archbox: So kam es zum Versäumnisurteil

Im Verfahrens kam es zu keinem klassischen Gerichtsprozess mit einer aktiv auftretenden Verteidigung. Williams beantwortete weder die Klage noch beteiligte er sich am Verfahren. Das Gericht konnte deshalb auf Antrag Nintendos ein Versäumnisurteil erlassen.

Wie TorrentFreak berichtet, stellte Richterin Lauren King laut veröffentlichter Entscheidung fest, dass Williams durchaus Kenntnis von dem Verfahren hatte. So hatte er einen Anwalt eingeschaltet, um gegen eine im Verfahren an Google gerichtete Vorladung vorzugehen. Damit wollte Nintendo Informationen im Zusammenhang mit dem Fall erhalten. Die Klage von Nintendo hingegen blieb unbeantwortet.

Nintendo gegen Archbox: Auf einem dunklen Schreibtisch steht eine knuffige, mario-aehnliche Spielfigur im Mittelpunkt, umgeben von einer Handheld-Konsole, Spielen ohne Logos und einem Bildschirm mit abstrahierten Freeshop- und Forum-Darstellungen; im Hintergrund liegen angedeutet ein Gerichtsdokument und ein Stapel US-Dollar.
Vom Switch-Freeshop vor Gericht: Der Fall Archbox endet mit einem Millionenurteil.

Archbox und die Pirate Shops

Nintendo hatte Williams vorgeworfen, an mehreren „Pirate Shops“ beteiligt gewesen zu sein. Genannt wurden im Verfahren die Shops Jack-in-the-Shop, Turtle in the Shop, NekoDrive sowie LiberaShop. Die darüber bereit gestellten Angebote sollen Nintendo-Switch-Spiele ohne Zustimmung des Rechteinhabers zum Download bereitgestellt haben.

Nach Darstellung des Konzerns beschränkten sich die Aktivitäten jedoch nicht auf die Verbreitung von Spielekopien. Nintendo machte zudem Verstöße gegen seine technischen Schutzmaßnahmen geltend. Konkret ging es um Circumvention Software, also Umgehungssoftware, mit der sich die technischen Schutzmaßnahmen der Nintendo Switch umgehen lassen. Nintendo warf Williams vor, entsprechende Software verbreitet und anderen Nutzern bei deren Installation und Verwendung geholfen zu haben, um nicht autorisierte Kopien von Switch-Spielen auf der Konsole auszuführen.

Williams war darüber hinaus als Moderator der Reddit-Community r/SwitchPirates aktiv. Der Subreddit hatte nach Verfahrens-Angaben eine beträchtliche Zahl an Mitgliedern und diente als Treffpunkt für Diskussionen rund um Switch-Piraterie.

Reddit-Posts werden für Archbox zum Problem

Die Richterin berücksichtigte bei ihrer Entscheidung auch Beiträge, die Williams selbst auf Reddit veröffentlicht hatte. Daraus ergab sich, dass ihm bewusst gewesen sei, dass es sich bei den angebotenen Spielen um urheberrechtlich geschützte Werke handelte.

Williams hatte sich in seinen Beiträgen zudem selbst als „pirate“ bezeichnet. In einem weiteren Beitrag äußerte er sinngemäß, dass er Nintendo kein Geld für die Spiele geben wolle. Solche öffentlichen Aussagen wurden im Verfahren gegen ihn herangezogen. Sie sollten die vorsätzliche Natur der behaupteten Urheberrechtsverletzungen noch untermauern.

30 Spiele bringen 4,5 Millionen Dollar

Bei der Höhe des Schadensersatzes konzentrierte der Konzern seinen Antrag auf 30 ausgewählte Nintendo-Titel. Für jedes dieser Werke verlangte Nintendo den gesetzlichen Höchstsatz von 150.000 US-Dollar. Die Rechnung ist entsprechend schnell aufgestellt: 30 Spiele × 150.000 US-Dollar = 4,5 Millionen US-Dollar. Betroffen waren dabei Titel wie The Legend of Zelda: Tears of the Kingdom, Mario Kart 8 Deluxe und Super Smash Bros. Ultimate.

Die Richterin akzeptierte die Forderung. Nintendo argumentierte, dass über die betreffenden Angebote eine große Zahl nicht autorisierter Kopien verbreitet worden sei. Die 4,5 Millionen US-Dollar sollten deshalb nicht nur einen entstandenen Schaden ausgleichen, sondern zugleich das vorsätzliche Vorgehen sanktionieren.

Der Konzern hätte neben diesen Ansprüchen noch weitere Forderungen geltend machen können. So verzichtete Nintendo auch auf Schadensersatzforderungen nach dem DMCA sowie die Erstattung von Anwaltskosten.

Die Shops sind bereits offline

Verpflichtete das Gericht Williams zwar dazu, die betreffenden Angebote und Accounts zu schließen, waren die drei in der Klage genannten Piraten-Shops Jack-in-the-Shop, Turtle in the Shop und NekoDrive zu diesem Zeitpunkt ohnehin bereits offline. Nach Angaben von TorrentFreak verschwanden die Angebote größtenteils schon nach einer Unterlassungsaufforderung Nintendos aus dem März 2024. LiberaShop stellte damals seine Aktualisierungen ein, blieb zunächst jedoch noch erreichbar und wurde erst später geschlossen.

Auch der Reddit-Account von Archbox wurde mittlerweile gelöscht. Nintendo bezeichnete die Angebote als „Pirate Shops“ beziehungsweise „freeshops“. Die dort verfügbaren Switch-Spiele wurden kostenlos zum Download angeboten. Finanziert wurde die Beschaffung neuer Spiele u.a. über eShop-Guthabenkarten, die Nutzer als „Spenden“ zur Verfügung stellten.

Dauerhafte Verfügung gegen Switch-Piraterie

Das Urteil verbietet es Williams zudem darüber hinaus, entsprechende Aktivitäten auch künftig fortzusetzen. Williams darf demnach keine nicht autorisierten Nintendo-Spiele mehr verbreiten oder zugänglich machen. Gleiches gilt für Software und andere Mittel, die der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen von Nintendo-Konsolen oder Spielen dienen. Auch das Anstiften oder Unterstützen anderer Personen bei entsprechenden Aktivitäten ist von der Verfügung erfasst.

Des Weiteren umfasst die gerichtliche Verfügung auch die Accounts bei Reddit, Instagram, X, TikTok, Discord und Telegram, soweit diese für die untersagten Aktivitäten genutzt wurden.

Nintendo setzt mit Urteil harten Kurs gegen Piraterie fort

Der Fall Nintendo gegen Archbox reiht sich dabei in eine umfangreiche juristische Offensive des Konzerns gegen Switch-Piraterie ein. Der Konzern geht seit Jahren gegen Betreiber von Piratenseiten und Freeshops, Anbieter von Umgehungssoftware und Modchips sowie gegen Händler entsprechender Hardware vor. Auch Anbieter und Verbreiter von Raubkopien und andere Akteure aus dem Umfeld der Switch-Piraterie geraten dabei ins Visier des Unternehmens.

Ein Gerichtsurteil über einen festgesetzten Geldbetrag und dessen tatsächliche Vollstreckung sind zwei verschiedene Dinge. Nintendo besitzt nun zunächst einen entsprechenden Zahlungsanspruch. Ob daraus am Ende jedoch tatsächlich 4,5 Millionen Dollar auf den Konten des Konzerns landen, ist eine andere Frage. Dennoch bedeutet das Urteil für Nintendo einen weiteren juristischen Erfolg im Vorgehen gegen die Switch-Piraterie.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.