Anlagebetrug mit dem „Schwarm“: 21 Millionen Euro von Anlegern, Luxusleben und ein Schneeballsystem beschäftigen das LG Saarbrücken.
Anlagebetrug mit dem „Schwarm“: Vor dem Landgericht Saarbrücken läuft aktuell die Verhandlung zu einem der größten mutmaßlichen Finanzbetrugsfälle des Saarlands. Im Raum stehen dabei Vorwürfe zu einem mutmaßlichen Schneeballsystem, mehr als 16.751 Anlegern und einem Volumen von gut 21 Millionen Euro. Im Zentrum des Verfahrens steht Gerd K. mit dem von ihm aufgebauten Netzwerk „Der Schwarm“. Über hohe Renditen und vermeintlich lukrative digitale Investments soll das Konstrukt Anleger für die Beteiligung gewonnen haben. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem Schneeballsystem. K. selbst bestreitet den Betrug. Er versteht sich selbst als Visionär und sieht im „Schwarm“ eine Glaubensgemeinschaft.
Ein „Schwarm“ zwischen Rendite und Weltrettung
Vor dem Landgericht Saarbrücken wird seit September 2026 zum Fall verhandelt. Fünf Angeklagte müssen sich wegen des Vorwurfs von banden- und gewerbsmäßigen Betrugs sowie des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 60-jährigen Saarbrücker Gerd K. und seinen Mitangeklagten vor, zwischen Mai 2021 und Mai 2025 ein Schneeballsystem betrieben zu haben.
21,3 Millionen Euro soll „Der Schwarm“ von insgesamt 16.751 Anlegern eingesammelt haben. Nun muss sich Gerd K. gemeinsam mit vier weiteren Angeklagten vor Gericht verantworten. Neben K. angeklagt sind zwei Männer und zwei Frauen, die zwischen 43 und 77 Jahre alt sind. Die Staatsanwaltschaft zeichnet das Bild eines Schneeballsystems, bei dem das Geld der Anleger nicht wie versprochen in gewinnbringende Investments geflossen sein soll, sondern zumindest teilweise einen luxuriösen Lebensstil finanziert habe.
Nach Angaben der Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) betritt Gerd K. den Gerichtssaal nicht als gewöhnlicher Angeklagter. Der 60-Jährige winkt Zuschauern zu, zwinkert ins Publikum und legt zunächst eine Bibel vor sich auf den Tisch. Hinter ihm liegt ein von ihm aufgebautes Netzwerk mit dem Namen „Der Schwarm“. Es verkaufte offenbar nicht nur die Aussicht auf Geld, sondern auch eine Idee. Wer sich beteiligte, sollte Teil einer besonderen Gemeinschaft werden, die finanzielle Freiheit und eine bessere Gesellschaft versprach. Für K. war „Der Schwarm“ keine Betrugsmasche, sondern eine Gemeinschaft mit eigener Vision.
Anlagebetrug mit dem „Schwarm“: Digitale Kunst und die Aussicht auf Millionen
Neben verschiedenen Investments basierte eine wesentliche Säule des Geschäftsmodells auf digitaler Kunst. In einem von der F.A.Z. eingesehenen Zoom-Mitschnitt aus dem Jahr 2023 wird ein „Micro-Micro-Pixel“ als Investment vorgestellt. Dahinter steckte die Idee, einzelne digitale Bildbestandteile zu erwerben und später damit Geld zu verdienen. Im Gespräch ist von fünf Prozent Rendite die Rede. Hinzu kam die Aussicht auf weit größere Gewinne.
Gerd K. soll das Ziel verfolgt haben, 200.000 bis 300.000 Menschen „frei zu machen“. Gemeint war damit, jedem dieser Menschen zehn Millionen Euro zu ermöglichen. Über das Geschäftsmodell soll der Beschuldigte seinen Anhängern erklärt haben:
„Normalerweise kriegt man Geld durch Arbeit. Aber ihr müsst immer schauen, dass ihr Geld für keine Arbeit bekommt“.
Der Begriff „Utopieerwartung“ sollte die Hoffnung auf den ganz großen finanziellen Durchbruch beschreiben. Wie sich mit digitalen Bildpunkten allerdings derartige Vermögen erwirtschaften lassen sollten, blieb auch vor Gericht offen. Der Richter wollte von dem Mitangeklagten Lars C. wissen, wie genau das Geld mit der digitalen Kunst verdient werden sollte. Seine Antwort lautete laut F.A.Z. schlicht: „Keine Ahnung.“
Lars C. soll innerhalb des Schwarms Firmen und Konten verwaltet haben. In seiner Einlassung schilderte er verschiedene Geschäftsideen, die Gerd K. verfolgt haben soll, darunter auch „Physio-Screen-Scanner“. Mit denen sollten sich angeblich gesundheitliche Probleme erkennen und über Frequenzen behandeln lassen. Daneben soll K. Pläne für Reinraumkliniken verfolgt und über Investments in Goldminen nachgedacht haben. Die Projekte sollen jedoch nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben und letztlich nicht umgesetzt worden. Das Netzwerk konzentrierte sich hauptsächlich auf digitale Kunst.
Der Schwarm verkaufte mehr als eine Geldanlage
Das Geschäftsmodell habe durch den Schneeballcharakter auf das Anwerben weiterer Teilnehmer gesetzt. Der Einstieg soll zunächst zwölf Euro gekostet haben. Danach schlug eine monatliche Gebühr von 120 Euro zu Buche. Damit sollten sich die Teilnehmer größere Gewinnchancen sichern. Als maximale Verdienstmöglichkeit wurden sogar zehn Millionen Euro pro Person genannt. Neue Mitglieder wurden nach Darstellung der F.A.Z. weltweit über Messenger-Dienste wie Telegram angesprochen. Hinzu kamen regelmäßige Zoom-Veranstaltungen.
Darin präsentierte sich der „Schwarm“ als Gemeinschaft mit einer eigenen Mission. Weltrettungsideen wurden mit Investmentangeboten verbunden. Wer dazugehören wollte, bekam eine ganze Welt aus Begriffen, Projekten und Zukunftsideen präsentiert. K. verstand es, dies in eine Sprache zu verpacken, die eher an Motivationsveranstaltungen als an klassische Finanzberatung erinnerte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass unter den Anlegern überproportional viele Esoteriker, Heilpraktiker, Reichsbürger und Verschwörungstheoretiker vertreten waren.
„GERD brachte Genialität in mein Leben“
Auf eine starke persönliche Verehrung des mutmaßlichen Drahtziehers innerhalb der Gruppe deuten Nachrichten aus einem deutschen Telegram-Netzwerk, die der F.A.Z. vorlagen. Darin finden sich Aussagen wie „GERD brachte Genialität in mein Leben“ oder „Gott sei Dank! GERD“. Auch Gerd K. selbst soll seine Anhänger mit pathetischen Botschaften angesprochen haben.
Bei den Zoom-Meetings galten strenge Regeln. Teilnehmer sollten Kamera sowie vollständigen Vor- und Zunamen verwenden. Das Aufzeichnen der Veranstaltungen war untersagt. In einem von der F.A.Z. eingesehenen Mitschnitt erklärte ein Teilnehmer das Geschäftsmodell und stellte die Aussicht auf enorme Gewinne heraus. Dabei wurde das Risiko offenbar herabgespielt. Die Aussicht auf finanziellen Erfolg dominierte.
Ein älterer Teilnehmer mit schmaler Rente und Schulden fragte, wie er die monatlichen 120 Euro stemmen solle. Gerd K. verwies auf einen Sozialtarif von zwölf Euro. Auch andere Teilnehmer verbanden ihre Hoffnungen mit konkreten persönlichen Problemen. Eine Frau berichtete von einer Freundin mit Kindern und einem schwer kranken Ehemann, die über den Schwarm ihren Kindern ein besseres Leben ermöglichen wollte.
Anlagebetrug mit dem „Schwarm“: 21 Millionen Euro eingesammelt – 5,7 Millionen flossen zurück
Die Staatsanwaltschaft erhob den Vorwurf, dass das eingesammelte Geld nicht wie versprochen investiert worden sein soll. Von den insgesamt 21.332.050 Euro, die laut Anklage von 16.751 Anlegern eingezahlt wurden, sollen nur rund 5,7 Millionen Euro an Mitglieder zurückgeflossen sein. Das Geld soll auch für persönliche Zwecke verwendet worden sein. Der Vorwurf lautet zudem, dass mit neuen Einzahlungen frühere Anleger bedient wurden.
Luxus statt Investment
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, einen erheblichen Teil des Geldes für einen luxuriösen Lebensstil verwendet zu haben. Bei Gerd K. sollen dazu unter anderem Helikopterflüge, First-Class-Reisen und teure Hotels gehört haben. Für einen fünftägigen Aufenthalt im Berliner Adlon Kempinski soll Gerd K. rund 70.000 Euro ausgegeben haben. Drei First-Class-Tickets nach Abu Dhabi kosteten weitere 25.000 Euro. Auch von einer Sultan-Suite in Istanbul für 45.000 Euro pro Nacht berichtet die F.A.Z. Die Staatsanwältin verliest:
„Geflogen wurde First Class, Bargeldbündel wurden wie Requisiten mitgeführt, statt Taxen wurden Helikopter gebucht, Hotels mit Butler-Service.“
„Ich habe Gerd K. immer wieder gesagt …“
Lars C., einer der Mitangeklagten, lieferte vor Gericht Einblicke in das Innenleben des Netzwerks. Seine Aufgabe war es, Firmen und Konten zu verwalten. Vor Gericht räumte er ein, in der Organisation auch dann weitergearbeitet zu haben, obwohl er erhebliche Zweifel an der Seriosität der Finanzangebote gehabt habe.
Über die digitale Kunst soll er sich ebenfalls kritisch geäußert haben. Gegenüber Gerd K. habe er wiederholt gefordert, dieses Geschäft aufzugeben. K. selbst reagierte während der Aussage seines Mitangeklagten mehrfach sichtbar mit Kopfschütteln darauf. Die F.A.Z. berichtet außerdem von einer Geste, mit der er signalisierte, dass Lars C. aus seiner Sicht zu viel rede.
Gerd K. bestreitet den Betrug
Am zweiten Prozesstag äußerte sich schließlich der Hauptangeklagte selbst. Seine eigene Rolle beschreibt er entsprechend anders als die Staatsanwaltschaft. K. bestreitet, den Anlegern überhaupt Renditen versprochen zu haben. Er habe keine Auszahlung garantiert, sondern lediglich Absichten formuliert. Die Mitglieder hätten außerdem Gegenleistungen erhalten wie Beratungen bei Veranstaltungen und Zoom-Calls oder die Möglichkeit, „Physio-Scanner“ zu nutzen.
Seine mehrstündige Einlassung nutzte Gerd K. zugleich dazu, seine eigene Sicht auf das System darzustellen. Den „Schwarm“ bezeichnete K. als Glaubensgemeinschaft. Den Begriff „Sektenführer“, den andere für ihn verwendeten, griff er selbst auf, wies ihn aber zugleich zurück. Er sprach von seinem „Lebenswerk“, dem „Gerd-Wirtschaftsraum“ und einer besonderen Verbindung zwischen sich und seinen Anhängern. Dabei schuf er ein Bild, in dem finanzielle Gewinne und persönliche Freiheit miteinander verschmolzen.
Er erklärte zudem, die Mitglieder hätten ihn geliebt. Goldbarren, die ihm Anhänger gegeben hätten, verglich er mit den berühmten Fan-Reaktionen auf Michael Jackson. Finanzgeschäfte seien für ihn eine besondere Leidenschaft gewesen. Wie die digitale Kunst konkret Gewinne erwirtschaften sollte, blieb allerdings auch in seiner Darstellung schleierhaft. Laut F.A.Z. sehe er die „Schwarm“-Beiträge als Eintrittskarte in seinen „Gerd-Wirtschaftsraum“.
Gerd K. warf seinen Anwälten vor, auf eine Anwendung des § 63 StGB hinzuwirken. Damit, so sein Vorwurf, solle er als schuldunfähig dargestellt werden. Dadurch könne eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erreicht werden.
Die Ermittler schlugen 2025 zu
Laut bisheriger Ermittlungen zu dem ‚Anlagebetrug mit dem „Schwarm“‘ führten frühe Treffen in Garagen im Umfeld eines bekannten Reichsbürgers in Merzig schließlich zu einem größeren Netzwerk. Später kamen Veranstaltungen in Hotels, Telegram-Gruppen und Zoom-Meetings hinzu.
Im Mai 2025 durchsuchten mehr als 190 Einsatzkräfte 25 Objekte in sieben Bundesländern. Auch in Österreich liefen Maßnahmen. Insgesamt richteten sich die Ermittlungen damals gegen 19 Beschuldigte. Fünf Haftbefehle wurden vollstreckt. Bei den Durchsuchungen stellten die Behörden u.a. Edelmetalle und Luxusfahrzeuge sicher.
Vier der fünf nun Angeklagten saßen bereits seit Mai 2025 in Untersuchungshaft. Aktuell wird vor dem Landgericht Saarbrücken aufgearbeitet, was in den Jahren zuvor tatsächlich passiert ist.
Anlagebetrug mit dem „Schwarm“: Was vom „Schwarm“ übrig bleibt
Vor dem Gerichtssaal stehen Mitglieder des „Schwarms“. Selbst nach den bisherigen Verhandlungstagen halten einige zu Gerd K. Eine Frau sagt, er sei ein ehrlicher Mensch, das spüre sie einfach. Vor allem aber bliebe die Hoffnung, dass von den rund 15,5 Millionen Euro, die bisher nicht an die Mitglieder zurückflossen, noch etwas übrig ist.
Der Prozess vor dem Landgericht Saarbrücken zum ‚Anlagebetrug mit dem „Schwarm“‘ ist damit noch nicht beendet. Zwölf weitere Termine sind bis Januar 2027 angesetzt. Erst danach dürfte sich zeigen, wie das Gericht die Rolle von Gerd K. und den Aufbau des „Schwarms“ rechtlich bewertet.


















