Die indische Behörde MIB will Telegram trotz fehlender Zuständigkeit zur Einrichtung von Filtern zwingen, dies ohne jede Rechtsgrundlage.
Schon das Urteil des obersten Gerichts Indiens, in dem mehrere Domain-Registrare zur Sperrung unzähliger Domains gezwungen werden, lässt aufhorchen. Doch was das Ministerium für Information und Rundfunk (MIB) kürzlich angewiesen hat, geht noch weit darüber hinaus. Die Behörde verlangt von Telegram innerhalb von 15 Tagen Systeme zu entwickeln, die raubkopierte Inhalte automatisch erkennen und direkt entfernen sollen.
Das MIB besitzt gar keine Kompetenz in der Angelegenheit
Dies geht aus einer vierseitigen Mitteilung hervor, die am 4. Juli die Internet Freedom Foundation (IFF) geteilt hat. Die IFF kritisiert das Vorhaben sehr deutlich. Dass ein Ministerium in einem nicht veröffentlichten Schreiben eine Online-Plattform anweist, ein eigenes System zur Überwachung von Inhalten einzurichten, sei keine Lösung, heißt es in der Stellungnahme. Es fehle dafür jede rechtliche Grundlage. Unklar sei auch, ob das MIB dafür überhaupt zuständig sei, dies sei eigentlich das Ministerium für Elektronik und Informationstechnologie. Es gebe im entsprechenden Gesetzestext keine Bestimmung, die es der Exekutive erlaubt, einen Vermittler zur Einrichtung von Filtersystemen zu verpflichten. Die IFF sieht die Anordnung als eine Einmischung in die Tätigkeit der Regierung und zudem als eine „willkürliche Maßnahme“ an.
Zuständig wären die Rechteinhaber und eine andere Behörde
Das Urheberrecht ist auch in Indien ein privates Recht, das von den Rechteinhabern vor den Zivilgerichten durchgesetzt wird, die der Filmindustrie bereits Website-Sperren und Unterlassungsverfügungen gegen die unbekannten Betreiber gewähren. Der Behörde würde diese Rolle gar nicht zugestehen und würde bei Einhaltung zur „Zensur“ von Telegram führen. Zudem eigne sich Telegram schlecht für die Entwicklung eines Systems wie die Content ID von YouTube.
Die Architektur von Telegram, bei der Dateien weitergeleitet, neu verschlüsselt, komprimiert, umbenannt und neu aufgebaut werden, eignet sich nur schlecht für das geforderte Fingerprinting. Geheime und somit verschlüsselte Chats kann Telegram gar nicht untersuchen, ohne die eigene Verschlüsselung zu knacken. YouTube brauchte für die Entwicklung ihrer Content ID viele Jahre. Etwas Vergleichbares soll Telegram jetzt in etwas über zwei Wochen erschaffen, was unrealistisch ist. Was YouTube in 20 Jahren nicht schaffen konnte, nämlich eine proaktive Überprüfung der Werke, soll ein Messaging-Dienst in 15 Tagen fertigstellen.
Digitale Zensur
Die Geheimhaltung der MIB ist ein „bedauerliches Kennzeichen digitaler Zensur„, schreibt die Organisation bei X. Was öffentlich vorliegt, ist lediglich ein Handout, was auf ungenannten Quellen basiert und dazu beiträgt, die Berichterstattung und die Kontrolle über die Darstellung durch die Behörden zu lenken. Dies ist ein weiterer Schritt der Behörden dieser Art innerhalb von nur zwei Wochen. Zuvor hatte das eigentlich zuständige Ministry of Electronics and Information Technology (MeitY) WhatsApp angewiesen, die Einführung der neuen Username-Funktion in Indien vorerst auszusetzen. Meta solle erläutern, wie man dabei jeglichen Missbrauch verhindern will. Vor zwei Jahren forderte die Regierung sogar die Aufhebung der Verschlüsselung. Anschließend hat das MeitY Telegram und Signal ähnliche Schreiben bzw. Aufforderungen zur Stellungnahme geschickt. Dabei ging es um ihre bestehenden Username-Funktionen und die Frage, welche Schutzmaßnahmen gegen Betrug und Identitätsmissbrauch existieren.
Woher rührt die Geheimhaltung?
Die IFF fordert die indische Regierung auf, die Bekanntmachung zu veröffentlichen und die Rechtsgrundlage anzugeben, auf der sie erlassen wurde. Man solle erläutern, auf welcher Rechtsgrundlage man einem reinen Nachrichtenvermittler derartige Anweisungen erteilt.
Das MIB fordert die Geschäftsleitung von Telegram dazu auf, rechtsverletzendes Material aufzuspüren, zu melden, zu deaktivieren und zu entfernen sowie wiederholte Uploads zu verhindern. Doch wie gesagt, ein Messenger ist schlichtweg kein Online-Speicherdienst. Man solle zudem gegen Wiederholungstäter vorgehen, darunter Kanäle, Gruppen, Bots, Administratoren und damit „verbundene Stellen„. Ferner soll Telegram Einzelheiten zu ihrem Bearbeitungssystem von Copyright-Beschwerden für Produzenten, Rechteinhaber und Strafverfolgungsbehörden offenlegen. Die bereits ergriffenen Maßnahmen muss Telegram im Rahmen eines Berichts innerhalb der Frist von 15 Tagen der Behörde mitteilen.
Dies war nicht die erste Maßnahme der Behörde, im März teilte das MIB Telegram mit, man solle Maßnahmen gegen 3.142 Kanäle ergreifen, in denen Urheberrechtsverletzungen stattfinden. Nach Einschätzung der lokalen Presse ist das Vorgehen nicht rechtskonform. Keine der bestehenden Bestimmungen verpflichtet eine Plattform wie Telegram dazu, eigenständig proaktiv nach rechtsverletzenden Inhalten zu suchen. Dies stehe im klaren Widerspruch zu den Urteilen des Obersten Gerichtshofs. Eine Plattformen dazu zu zwingen, alles proaktiv zu überprüfen, so der Gerichtshof, würde den Zweck der bestehenden Immunität der Messenger-Dienste zunichte machen. Die einzige Ausnahme, unter der ein Betreiber zu proaktiven Mitteln gezwungen werden kann, ist der Verdacht auf den Missbrauch Minderjähriger.
Fazit: MIB vs. Telegram
Unverschämt erscheint aber nicht nur die extrem kurz gesetzt Frist, sondern, dass es für die Anordnung weder eine gesetzliche Grundlage gibt, noch das Ministerium auch nur ansatzweise zuständig wäre. Das scheint den Verantwortlichen egal zu sein. Die Forderung nach einer proaktiven Löschung eines Vermittler-Dienstes ist bereits Gegenstand einer Verfassungsklage anderer Parteien vor dem Obersten Gerichtshof von Karnataka, wie das Portal MediaNama berichtet. Doch auch dieses Urteil will das MIB offenkundig gar nicht erst abwarten.



















