Chat, App, Chatkontrolle
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Bildquelle: Alexander Shatov, Lizenz

Bisherige Chatkontrolle soll erstmal verlängert werden

Heute Mittag will die EVP das EU-Parlament mit einem Antrag überrumpeln, um die Übergangsregelung der Chatkontrolle wieder einzuführen.

Heute ab 12 Uhr stimmt das Europäische Parlament über einen Dringlichkeitsantrag ab, der die bereits abgelehnte anlasslose Massenüberwachung privater Kommunikation, besser bekannt als Chatkontrolle, wieder einführen soll. Das Ganze forcierte die EVP-Fraktion und mehrere EU-Mitgliedsstaaten. Zweimal wurde darüber schon abgestimmt und die Einführung abgelehnt. IT-Sicherheitsforscher habe in einem Brandbrief davor gewarnt. Selbst die zuständige Berichterstatterin warnt vor einem „unlauteren Manöver“, Diplomaten bezeichnen den Vorgang als „beispiellos“.

Dringlichkeit soll Chatkontrolle verlängern

Heute ab 12:00 Uhr soll das Europäische Parlament ein besonderes Dringlichkeitsverfahren beschließen, um die im April abgelaufene Übergangs-Ausnahmeverordnung zur freiwilligen, verdachtsunabhängigen Durchsuchung privater Chats durch Tech-Konzerne wieder in Kraft zu setzen. Wie der frühere Abgeordnete Patrick Breyer berichtet, hatte das Parlament in einer ersten Abstimmung im März gefordert, Scans privater Chats auf strafrechtlich Verdächtige zu beschränken. Damit wäre eine automatische, flächendeckende und KI-gestützte Prüfung unbekannter Fotos und Chatverläufe nicht mehr möglich. Nachdem eine Trilogverhandlungsrunde an der fehlenden Bereitschaft der EU-Regierungen zu Zugeständnissen scheiterte, lehnte das Parlament in einer zweiten Abstimmung eine Verlängerung der Übergangsregelung mit klarer Mehrheit ab. Es votierten 311 zu 228 Stimmen gegen die Verlängerung.

Das Verfahren läuft auf Initiative von Parlamentspräsidentin Roberta Metsola (EVP). Damit will man offenkundig das Ergebnis der Abstimmung vom März übergehen. Diplomaten bezeichneten den Vorgang als „beispiellos“. In der heutigen zweiten Lesung kann man den Antrag nur mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Parlaments (361 Stimmen) ändern oder ablehnen. Ansonsten gilt das Gesetz automatisch als angenommen. Damit würde man die ausgelaufene „Chatkontrolle 1.0“-Verordnung auch ohne Zustimmung des Parlaments wieder in Kraft setzen.

Baldige Sommerpause der Parlamentarier soll bei Wiedereinführung der Chatkontrolle helfen

Sollte man heute die Dringlichkeit beschließen, soll übermorgen, am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause, die entscheidende Sachabstimmung stattfinden. Erfahrungsgemäß sind so kurz vor der Sommerpause merklich weniger Parlamentarier anwesend. Da man für Änderungen oder eine Ablehnung jedoch mindestens 361 Stimmen benötigt, gilt die Wiederinkraftsetzung der bereits ausgelaufenen „Chatkontrolle 1.0“-Verordnung als sicher.

Lehnt die Mehrheit überraschend die Dringlichkeit heute Mittag ab, dann geht der Vorschlag in den zuständigen Innenausschuss (LIBE). Dieser könnte innerhalb von drei Monaten fraktionsübergreifende Änderungsanträge und Kompromisse erarbeiten, die nach der Sommerpause eine tragfähige absolute Mehrheit erreichen können.

Tech-Konzerne scannen freiwillig weiter, EVP bemängelt trotzdem eine Lücke bei der Regulierung

Die konservative EVP-Fraktion begründete das beantragte Dringlichkeitsverfahren damit, man schließe damit eine Lücke seit Auslaufen der vorherigen Verordnung der Chatkontrolle. Allerdings bestätigt die Bundesregierung bislang keinen außergewöhnlichen Rückgang von Meldungen aufgrund der abgelaufenen Verordnung. Unternehmen führen weiterhin freiwillige Scans wie angekündigt durch. Zudem stammen laut offiziellen EU-Zahlen über 60 Prozent der Verdachtsmeldungen ohnehin aus dem Scannen von öffentlichen Posts und Cloud-Speichern. Das sind Bereiche, die rechtlich gesehen mit der Verordnung gar nichts zu tun haben.

Kritiker verweisen darauf, dass eine Verlängerung des Status Quo den Übergang zum neuen System verhinderts. Dieses beinhaltet die proaktive Durchsuchung öffentlicher Inhalte, verpflichtende Scans Verdächtiger, die Absicherung von Apps gegen Grooming etc.

Wiedereinführung der Massenscans erschwert Erarbeitung eines neuen Kinderschutz-Konzepts

Solange die von US-Konzernen lobbyierten EU-Regierungen ihren bequemen Status Quo der freiwilligen, anlasslosen Massenscans immer wieder mit Verfahrenstricks verlängert bekommen, haben sie keinen Grund, sich auf das zielgerichtete, rechtssichere und deutlich wirksamere Kinderschutz-Konzept des Parlaments einzulassen“, erklärt Patrick Breyer, Bürgerrechtler und ehemaliger Europaabgeordneter der Piratenpartei.

Wie absurd das Verfahren ist, zeigt sich am Verhalten Italiens im Rat: Die Regierung in Rom warnt diese Woche in einer offiziellen Erklärung scharf vor der aktuellen Massenüberwachung durch private Anbieter und der Gefährdung von Verschlüsselung – stimmt dem Text paradoxerweise aber trotzdem zu.

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Früher brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert. In seiner Freizeit geht er am liebsten mit seinem Hund spazieren.