Gerichtsurteil gegen den MiG-Switch-Reseller – Big N. kennt keine Gnade.
Gerichtsurteil gegen den MiG-Switch-Reseller – Big N. kennt keine Gnade.
Bildquelle: ChatGPT

Nintendo stoppt Switch-Pirat: Konzern erzwingt Millionen-Vergleich

Nintendo und Switch-Pirat Ryan Daly erreichen vor Gericht eine Einigung mit einer Millionenstrafe, Domain-Transfer und Verkaufsverbot.

Nach über einem Jahr haben die Parteien im Rechtsstreit Nintendo vs. Modded Hardware nun eine Einigung erzielt. Mit dem Urteil hat Nintendo vor dem US-Bundesgericht in Seattle Switch-Pirat Ryan Michael Daly, Betreiber von Modded Hardware, gestoppt. Der MiG Switch-Reseller muss 2 Millionen Dollar an Nintendo zahlen und darf künftig keine Hardware wie MIG Switch, MIG Dumper oder Services mehr anbieten, die Nintendos Schutzmaßnahmen umgehen. Dazu gehört natürlich auch die MIG Flash. Zusätzlich verliert er seine Domain. Damit geht moddedhardware.com direkt an den japanischen Hersteller und Verleger von Videospielen und Spielkonsolen über. Den Online-Shop hat man zwischenzeitlich schon außer Kraft gesetzt.

Gemäß GAMERANT hat sich Modded-Hardware-Gründer Ryan Daly laut der vom US-Bezirksgericht in Seattle veröffentlichten Gerichtsakte in einer Vergleichsvereinbarung verpflichtet, 2 Millionen Dollar an Nintendo zu bezahlen. Zuvor hatte der Switch-Pirat jede Verantwortung abgestritten und sich in dem Verfahren sogar ohne Anwalt verteidigt. Mit dem Urteil erging zudem eine dauerhafte einstweilige Verfügung, die ihm den Verkauf von MiG-Switches, Mod-Chips und sämtlicher anderer Umgehungsgeräte verbietet. Darüber hinaus darf Nintendo alle Artikel und Webseiten, die mit dem Geschäftsmodell von Modded Hardware verbunden sind, beschlagnahmen.

Das Angebot von Modded Hardware: MiG Switch, MiG Dumper und mehr

Daly, auch bekannt als „Homebrew Homie“, verkaufte nicht nur die berüchtigte MiG Switch (nannte sich später MIG Flash), sondern hatte gleich ein gleich ein ganzes Portfolio an Umgehungstools im Angebot:

  • MiG Switch: Die Hardware spielte raubkopierte Games auf Original-Konsolen ab.
  • MiG Dumper: Kopierte Switch-Cartridges auf externe Speicher.
  • Modchips & Services: Hacked Consoles einschließlich Umbau-Services.

Damit agierte Daly als kommerzialisierter Switch-Pirat mit klarer Gewinnabsicht. Als solcher präsentierte er sich jedoch auch selbst als „willkommene Beute“ für Nintendo. Der Konzern wertet diese Geräte und Dienstleistungen als eindeutigen Verstoß gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA).

Nintendo triumphiert: Symbolfigur Mario feiert den juristischen Sieg.
Nintendo triumphiert: Symbolfigur Mario feiert den juristischen Sieg.

Anti-Piraterie-Krieg als Teil von Nintendos Offensive

Das aktuelle Verfahren ist kein Einzelfall, sondern Teil von Nintendos harter Anti-Piraterie-Offensive. Diese Strategie setzt der Konzern nun schon seit einigen Jahren durch. Bereits im März vergangenen Jahres veranlasste Nintendo die Einstellung des Switch-Emulators Yuzu. Auch hier wurde nach seiner Klage gegen die Entwicklerfirma Tropic Haze LLC ein Millionen-Vergleich geschlossen. Der Hersteller musste 2,4 Millionen US-Dollar an Nintendo zahlen und zudem sämtliche Domains abtreten. Yuzu machte es Nutzern möglich, den Blockbuster The Legend of Zelda: Tears of the Kingdom schon vor der offiziellen Veröffentlichung zu spielen und damit massenhaft zu raubkopieren.

Zudem hat Nintendo seine Nutzungsbedingungen verschärft. Jede modifizierte Switch kann deswegen ohne Vorwarnung dauerhaft gesperrt werden.

Fazit: Nintendo stoppt Switch-Pirat – klare Ansage an die Szene

Das Urteil zeigt, dass Nintendo den Switch-Pirat Ryan Michael Daly nicht nur juristisch stoppte. Vielmehr setzte der Konzern damit auch ein wiederholtes Exempel für die gesamte Szene. Mit Millionenstrafen, Domain-Übertragungen und lebenslangen Verboten macht Nintendo deutlich, dass man jeden Versuch, die Schutzmechanismen auszuhebeln, weiterhin erbarmungslos verfolgt. Nach dem Vorgehen des Konzerns u.a. gegen Emulatoren, einem Switch-Bricking bei Modding und nun den MiG Switch-Reseller ist klar, Big N. kennt keine Gnade wenn es darum geht, sein geistiges Eigentum zu schützen. Somit setzt das Unternehmen, wie schon zu erwarten, seine Anti-Piraterie-Offensive ungebremst fort.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.