Symbolbild für die Konfrontation nach dem Erhalt einer Abmahnung.
Symbolbild für die Konfrontation nach dem Erhalt einer Abmahnung.
Bildquelle: Drazen Zigic, thx.

Filesharing-Abmahnungen 2025: Kanzlei Nimrod verschickt wieder massenhaft Schreiben

Im Jahr 2025 verschickt die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte erneut massenhaft Abmahnungen wegen Filesharing von Games wie "New Cycle". Was tun?

Die Berliner Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte, vertreten durch Frederik Bockslaff und Jacob Scheffen, bleibt auch 2025 eine der aktivsten Akteure im Bereich der Filesharing-Abmahnungen. Besonders ins Visier geraten erneut User, die angeblich urheberrechtlich geschützte Computerspiele über P2P-Netzwerke wie BitTorrent verbreitet haben. Tausende Gamer erhalten aktuell Abmahnschreiben mit teils empfindlichen Zahlungsforderungen.

Filesharing-Abmahnungen 2025 treffen Gamer

Neben der Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer), die hauptsächlich Filme, Serien und Musik abmahnt, reißen 2025 auch die Filesharing-Abmahnungen durch die Berliner Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte nicht ab. Die Anwälte Frederik Bockslaff und Jacob Scheffen setzen damit ihre teils aggressive Abmahnpraxis fort. Sie vertreten insbesondere Rechteinhaber im Bereich illegaler Uploads und Downloads von Software und Computerspielen.

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„Euro Truck Simulator 2“, „New Cycle“ & Co.: Diese Spiele stehen im Fokus der Filesharing-Abmahnungen

Die aktuell abgemahnten Werke stammen ausnahmslos von bekannten Publishern und Entwicklerstudios. Besonders häufig betroffen von P2P-Abmahnungen sind dabei:

  • Astragon Sales & Services GmbH: Euro Truck Simulator 2
  • Daedalic Entertainment GmbH: New Cycle, The Lord of the Rings: Gollum
  • Kalypso Media / Gaming Minds Studios: Tropico 6, Port Royale, Railway Empire, Tortuga: A Pirate’s Tale
  • Aerosoft GmbH: diverse Simulationsspiele
  • Kalypso Media: Commandos 3 HD Remaster, Disciples Liberation, Dungeons 4
  • Plaion: Nobody Wants to Die
Filesharing-Abmahnungen 2025: Kanzlei Nimrod verschickt weiter massenhaft Schreiben
Filesharing-Abmahnungen 2025: Kanzlei Nimrod verschickt weiter massenhaft Schreiben

Die Kanzlei Nimrod wirft den Empfängern der Abmahnung vor, eines oder mehrere dieser Spiele ohne Zustimmung der Rechteinhaber öffentlich zugänglich gemacht zu haben – was laut §19a UrhG eine Urheberrechtsverletzung darstellt. In den Abmahnschreiben fordert Nimrod in der Regel von den Empfängern:

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • die Zahlung eines Vergleichsbetrags, oft im Bereich von 850 bis 1.200 Euro.

Dabei wird regelmäßig auf ein angeblich professionelles Ermittlungssystem verwiesen, das die IP-Adresse der Betroffenen genau dem Filesharing-Zeitpunkt zugeordnet haben soll.

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Nimrod-Abmahnung erhalten? Folgende Tipps schützen vor teuren Fehlern

Achtung: Nicht vorschnell zahlen! Juristische Fachkanzleien raten zur Vorsicht: Betroffene sollten keinesfalls ungeprüft zahlen oder eine Unterlassungserklärung abgeben. Stattdessen wird empfohlen, die Abmahnung von einem auf Medienrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Wie sollte man sich verhalten?

  • keine Unterlassungserklärung ungeprüft abgeben
  • nichts zahlen, ohne juristischen Rat einzuholen
  • eine auf Urheberrecht spezialisierte Kanzlei kontaktieren.

Die modifizierte Unterlassungserklärung und gegebenenfalls eine Gegenstrategie lassen sich meist nur individuell entwickeln – pauschale Tipps wie aus Foren sind oft riskant.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) betont, dass die Haftung von Anschlussinhabern nicht automatisch gegeben ist. Wer z. B. im Zuge der sekundären Darlegungslast glaubhaft ausführen kann, dass auch andere Personen – beispielsweise Mitbewohner oder Familienmitglieder – den Internetanschluss genutzt haben könnten, den kann man möglicherweise nicht haftbar machen.

Fazit: Abmahnpraxis floriert weiter – Augen auf bei P2P-Nutzung

Auch 2025 bleibt Filesharing ein lukratives Geschäftsmodell für spezialisierte Kanzleien wie Nimrod Rechtsanwälte. Insbesondere Nutzer von Filesharing-Plattformen sollten sich dabei des Risikos bewusst sein, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu verbreiten, was sie beim P2P-Transfer in der Regel gar nicht vermeiden können. Die Abmahnungen treffen oft unbedarfte Nutzer, die sich der juristischen Tragweite ihres Handelns nicht bewusst sind. Deshalb gilt: Nicht jede Abmahnung ist rechtlich haltbar. Wer betroffen ist, sollte sich unbedingt professionelle Hilfe holen, statt vorschnell zu bezahlen.

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Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.