Wenn Likes zur Falle werden – Social-Media-Vorlieben als Indiz im Kampf gegen Online-Piraterie
Wenn Likes zur Falle werden – Social-Media-Vorlieben als Indiz im Kampf gegen Online-Piraterie
Bildquelle: ChatGPT

Abmahngefahr durch Likes: US-Gericht wertet Social-Media-Interaktionen als Piraterie-Beweis

Eine US-Richterin erklärt Social-Media-Likes zu Beweisen für Piraterie. Die Folge: Die Abmahngefahr durch Likes wird real.

Was wie eine digitale Geste der Zustimmung aussieht, kann künftig juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Ein unbedachter Klick, ein harmloser Like – und schon droht juristischer Ärger? Das US-Bezirksgericht Florida hat nun bestätigt: Likes auf Social Media können in Piraterie-Prozessen als Beweismittel herangezogen werden und dienen damit als relevante Beweise für Urheberrechtsverletzungen. Damit rückt ein neues Szenario in den Fokus: die Abmahngefahr durch Likes. Ein Klick – und du bist Teil der Beweiskette. Die Abmahngefahr durch Likes wird damit realer denn je – und könnte das Verhalten im Netz nachhaltig verändern.

Likes als rechtlicher Bumerang: Wenn Social Media zur Beweisquelle wird

Wie TorrentFreak im gestrigen Beitrag berichtete, kann im Ernstfall juristische Konsequenzen haben, was viele Nutzer sozialer Medien als harmlosen Zeitvertreib ansehen. Der Autor, Ernesto Van der Sar, verweist dabei auf einen aktuellen Fall aus Florida, bei dem einfache „Likes“ auf Facebook und Co. plötzlich zum Beweismittel in einem Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung wurden.

Streaming-Fan unter Verdacht: Star Wars und Minions im Fokus

Im Mittelpunkt steht ein Mann, der verdächtigt wird, über BitTorrent urheberrechtlich geschützte Inhalte verbreitet zu haben. Zu den von ihm angeblich geteilten Dateien gehörten unter anderem Filme der „Star Wars“-Reihe, Minions-Inhalte und Episoden von „Grey’s Anatomy“. Seine Likes auf sozialen Medien zu genau diesen Themen verwendete ein US-Gericht später als Indizien.

Der Kläger: Strike 3 Holdings mit harter Linie gegen Piraterie

Strike 3 Holdings, ein Unternehmen für Erwachsenenunterhaltung, und in den USA ein berüchtigter Kläger in Urheberrechtsprozessen, hat gemäß TorrentFreak bereits über 15.000 Klagen vor US-Bundesgerichten eingereicht. Das Unternehmen geht rigoros gegen Internetnutzer vor, deren IP-Adressen mit dem illegalen Austausch seiner Inhalte in Verbindung gebracht werden. In diesem Fall gelangte der Beschuldigte John R. ins Visier.

Digitale Spurensuche: 5.595 verdächtige Dateien

Die hauseigene Erkennungssoftware „VXN Scan“ konnte laut Klage mehr als 5.595 verdächtige Downloads von der IP-Adresse des Angeklagten nachweisen. Darunter nicht nur Inhalte von Strike 3 selbst, sondern auch populäre Mainstream-Titel wie Star Wars und Halloween-Hits. Diese Fremdwerke dienen laut Kläger dazu, den Internetnutzer als „passionierten Downloader“ zu charakterisieren.

Social Media-Likes als Waffe der Rechteinhaber

Das Besondere: Strike 3 verwies auf die öffentlich einsehbaren Social-Media-Profile des Beklagten. Dort zeige sich deutlich dessen Vorliebe für genau jene Inhalte, die auch über die betreffende IP-Adresse heruntergeladen wurden. Die Schlussfolgerung: Es müsse sich um denselben Nutzer handeln – ein reiner Zufall sei auszuschließen.

Abmahngefahr durch Likes: US-Gericht wertet Social-Media-Interaktionen als Piraterie-Beweis
Abmahngefahr durch Likes: US-Gericht wertet Social-Media-Interaktionen als Piraterie-Beweis

Verteidigung schießt zurück: Spekulation statt Beweis

Der Anwalt des Angeklagten konterte scharf. Die Likes seien ein schwaches Indiz und belegten nichts – schon gar nicht, dass John R. persönlich die fraglichen Inhalte heruntergeladen habe. Er bezeichnete die Beweise von Strike 3 als eine „imaginäre Brücke von einem Gedanken zum anderen“. Der Antrag: vollständige Klageabweisung.

Gericht erkennt Beweiskraft der Likes an

Sheri Polster Chappell, Bundesrichterin am US-Bezirksgericht für den Mittleren Bezirk von Florida, wies den Antrag auf Abweisung jedoch zurück. Zwar sei die Beweislage nicht eindeutig, doch die Likes auf Social Media würden über bloße Spekulation hinausgehen. Sie könnten helfen, den Beklagten mit den beobachteten Aktivitäten in Verbindung zu bringen – zumindest im aktuellen Prozessstadium.

Verfahren geht weiter: Nächste Etappe im Urheberrechtsstreit

Damit ist klar: Der Fall wird vor Gericht weiterverhandelt. Der Beklagte muss nun offiziell Stellung nehmen. In der nächsten Phase könnte es zu weiteren Beweiserhebungen oder auch zu einem Vergleich zwischen den Parteien kommen.

Fazit: Abmahngefahr durch Likes als neue Dimension der digitalen Überwachung

Ein Like war einst ein harmloses Signal der Zustimmung – heute kann er juristisch zum Verhängnis werden. Das Urteil aus den USA legt den Grundstein für eine neue Auslegung von Urheberrechtsverstößen im digitalen Raum. Und es ist nur eine Frage der Zeit, bis dieses Denken auch in Europa Fuß fasst.

Wer liked, könnte künftig haften. Die Abmahngefahr durch Likes ist keine ferne Vision mehr, sondern ein realistisches Szenario für Millionen von Social-Media-Nutzern. Der nächste Klick sollte daher wohlüberlegt sein – besonders in Grauzonen wie Streaming, P2P oder IPTV.

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Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.