Eine Waage, die Geld und Gold wiegt und das komplizierte Gleichgewicht zwischen Reichtum und Gerechtigkeit darstellt
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Bildquelle: StockCake

Verjährung von Urheberrechtsverletzungen: Gericht trifft klare Entscheidung

Ein aktuelles Urteil zur Verjährung von Urheberrechtsverletzungen wird die Rechtslandschaft im Bereich des Urheberrechts neu bestimmen.

Die Frage der Verjährung von Urheberrechtsverletzungen war lange Zeit ein viel diskutiertes Thema. Nun aber herrscht Klarheit. Inhaber von Urheberrechten können auch Jahre und Jahrzehnte nach einer Rechtsverletzung noch Schadensersatz verlangen. Das hat der Oberste Gerichtshof der USA kürzlich entschieden. Diese Entscheidung stellt eine deutliche Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung dar und hat weitreichende Auswirkungen auf die Praxis des Urheberrechts.

Der Fall Sherman Nealy

Ein Beispiel für die Tragweite dieser Entscheidung ist der Fall Sherman Nealy. Nealy war Mitbegründer von Music Specialist Inc., einem kleinen unabhängigen Label, das in den 1980er Jahren ein Album veröffentlichte.

Das Unternehmen scheiterte und Nealy verbrachte einen beträchtlichen Teil seines Lebens im Gefängnis. Während dieser Zeit lizenzierte sein ehemaliger Partner den Musikkatalog an Warner Chappell. Dies sollte sich später noch als äußerst profitabel erweisen. Insbesondere durch die Verwendung eines Samples in Flo Ridas Hit „In the Ayer“.

Erst Jahre später erfuhr Nealy von diesen Entwicklungen und reichte 2018 eine Klage auf Schadenersatz wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ein. Es entbrannte eine Debatte über die Gültigkeit solch „veralteter“ Ansprüche und die zeitliche Begrenzung von Schadenersatzforderungen.

Verjährung von Urheberrechtsverletzungen: Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs

Keine Verjährung von Urheberrechtsverletzungen
Keine Verjährung von Urheberrechtsverletzungen

Ein Bezirksgericht hatte zuvor entschieden, dass eine dreijährige Verjährungsfrist auch für Schadenersatzansprüche gelte. Der Oberste Gerichtshof wies diese Auffassung jedoch zurück. Richterin Elena Kagan betonte in der Mehrheitsentscheidung, dass das Urheberrechtsgesetz keine zeitliche Begrenzung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Urheberrechtsverletzungen vorsehe. Solange die Klage innerhalb von drei Jahren nach Entdeckung der Rechtsverletzung eingereicht wird, können Ansprüche unabhängig vom Zeitpunkt der Rechtsverletzung geltend gemacht werden.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs hat weitreichende Folgen. Nicht nur für Musiker wie Nealy, sondern auch für andere Branchen und den Umgang mit geistigem Eigentum im Allgemeinen. Während einige die Klarheit und Gerechtigkeit der Gerichtsentscheidung loben, gibt es auch Bedenken hinsichtlich eines möglichen Missbrauchs. Man befürchtet eine Flut von Klagen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen aus der Vergangenheit.

Mit seiner Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof eindeutig eine neue Ära im Umgang mit verjährten Urheberrechtsansprüchen eingeläutet. Rechteinhaber haben nun die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen, unabhängig davon, wie lange die Urheberrechtsverletzung zurückliegt. Dies berichtet TorrentFreak in einem aktuellen Artikel.

Diese Entwicklung wird zweifellos die Rechtslandschaft im Bereich des Urheberrechts prägen und den Umgang mit geistigem Eigentum in den USA und auch darüber hinaus beeinflussen. Dessen sollten wir uns bewusst sein.

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Sunny schreibt seit 2019 für die Tarnkappe. Er verfasst die wöchentlichen Lesetipps und berichtet am liebsten über Themen wie Datenschutz, Hacking und Netzpolitik. Aber auch in unserer monatlichen Glosse, in Interviews und in „Unter dem Radar“ - dem Podcast von Tarnkappe.info - ist er regelmäßig zu hören.