Verjährung von Urheberrechtsverletzungen: Gericht trifft klare Entscheidung


Kommentare zu folgendem Beitrag: Verjährung von Urheberrechtsverletzungen: Gericht trifft klare Entscheidung

Gilt natürlich nur für die USA. Was interessiert uns das? könnte man da fragen.

Kenne die Verjährungsfristen in den USA nicht. In Deutschland wäre sowas klar einseitig. So verjähren zb Millionen bei Steuerhinterziehungen nach 10 Jahren. Da wäre es schlecht zu erklären wie Lapalien keine Verjährung kennen sollten.

Ach des geht ganz schnell. Würde mich nicht wundern, wenn DE oder Europa das in irgendeiner Form übernimmt bzw. sich zum Vorbild nimmt.

Kommt man in den USA direkt ins Gefängnis, wenn man mit einem Unternehmen scheitert?

Das habe ich noch nie gehört und finde dazu auch nichts.

Für D kann man Beginn der Verjährung und Verjährungshöchstfristen für Schadensersatzansprüche im §199 BGB nachlesen. Beginn der Verjährung war z.B. bei den Dieselskandalen Thema, in welchem Jahr die Kläger durch die öff. Berichterstattung Kenntnis von den Problemen ihrer Autos hatten. Viele Autobesitzer hatten erst nach Jahren geklagt, als die Erfolgsaussichten besser aussahen. Insofern passt das Urteil zu Nealy auch zur Lage in Deutschland. 3 Jahre nach Entdeckung/Kenntnis, Höchstfrist 10/30 Jahre. Da passt auch der Titel des Artikels nicht. Es geht um die Verjährung des Schadensersatzanspruchs, nicht um die Urheberrechtsverletzung selbst.

Nö, natürlich nicht! Das steht auch so nicht im Artikel! Das Scheitern und der Gefängnisaufenthalt, sind zwei unabhängig voneinander zu sehende Ereignisse! :wink:

Welche Fristen gelten im Urheberrecht bei der Verjährung?

Die Fristen für die Verjährung gemäß Urheberrecht bei einer Abmahnung lassen sich grundsätzlich je nach gesetzlichem Anspruch differenzieren. So verfällt ein Anspruch auf Unterlassung, welchen die Geschädigten in der Regel mithilfe einer Unterlassungserklärung geltend machen, nach drei Jahren.

Bei einer Urheberrechtsverletzung besteht zudem ein Anspruch auf Aufwendungsersatz. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Kosten für die angefallenen Ermittlungen und das durchgeführte Auskunftsverfahren bei einer Abmahnung aufgrund von Filesharing. Die Verjährung dieses Anspruchs auf Erstattung tritt ebenfalls nach drei Jahren ein. Dies gilt ebenso auch für die Kosten, die ein gegnerischer Anwalt in Rechnung stellt.

Eine Sonderrolle bei der Verjährung im Urheberrecht nimmt der Schadensersatz ein, denn der Anspruch darauf erlischt erst nach zehn Jahren. Zu dieser Auffassung kam der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 12.05.2016 (BGH I ZR 48/15). Diese gesonderte Verjährungsfrist beschränkt sich allerdings ausschließlich auf den Lizenzschaden.

Beim Lizenzschaden handelt es sich um den finanziellen Ausgleich, welchen die Rechteinhaber fordern, wenn Werke zum Beispiel kostenlos im Netz verbreitet wurden und dadurch mögliche Einbußen bei der Erteilung von Lizenzen entstanden.

Im Artikel steht aber „Das Unternehmen scheiterte und Nealy verbrachte einen beträchtlichen Teil seines Lebens im Gefängnis.“

Stimmt schon…dort steht aber NICHT, dass es einen Zusammenhang zwischen beiden Ereignissen gab!! :wink:

Na ja, wer den Artikel aufmerksam liest und der englischen Sprache mächtig ist, erfährt, dass er wegen Drogen im Gefängnis war (siehe im Artikel eingefügtes Bild).

So wie ich das sehe, ergibt sich hier für Deutschland nichts Neues. Die Rechtsverletzung wurde im Jahr 2008 begangen, folglich begann die Verjährung der Schadensersatzansprüche am 01.01.2009 zu laufen und endet(e) am 31.12.2019. Da Nealy 2018 von der Urheberrechtsverletzung erfuhr und noch im selben Jahr dagegen vorging, hätte er damit auch in Deutschland Erfolg gehabt. Der einzige Unterschied zwischen deutschem und amerikanischem Recht besteht darin, dass in Deutschland Schadensersatzansprüche bei Urheberrechtsverletzungen nach spätestens 10 Jahren verjähren (Kenntnisunabhängige Verjährungshöchstfrist), wohingegen in Amerika der zeitliche Ramen bei fehlender Kenntnisnahme NOCH nicht festgelegt ist und daher MANCHE Gerichte bislang davon ausgingen, dass nach drei Jahren Schluss ist. Nun hat ein amerikanisches Gericht entschieden, dass nach 3 Jahren eben noch nicht automatisch Feierabend ist, da sich besagte 3 Jahre (wie in Deutschland) nur auf den Zeitpunkt ab Erlangung der Kenntnisnahme des Verstoßes beziehen. Das Gericht at sich jedoch nicht darauf festlegen wollen, wann konkret denn jetzt der zeitliche Schlussstrich bei fehlender Kenntnisnahme gesetzt werden soll. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Idee von Schadensersatzansprüchen die bei fehlender Kenntnisnahme niemals verjähren praktisch niemals umsetzbar wäre, da allein schon der Buchführungs- und Dokumentationsaufwand viel zu hoch wäre (Stell dir vor, du machst ein Youtube-Video und musst die schriftliche Erlaubnis von Künstler XY, dessen Bild im Video verwenden zu dürfen, für den Rest deines Lebens archivieren). Auch die Verhältnismäßigkeit wäre nicht gerechtfertigt, da man eine Urheberrechtsverletzung ansonsten mit Delikten wie Mord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichsetzen würde, die ebenfalls keine Verjährung kennen.