Urheberrecht-Abzocke führt zur Abmahnung
Urheberrecht-Abzocke führt zur Abmahnung
Bildquelle: 8vfanDP, Lizenz

Urheberrecht-Abzocke: Fotograf lockt Kunden in Abmahn-Falle

Fototapete-Käufer könnten mit juristischen Konsequenzen rechnen. Bereits Hunderte von Menschen fielen auf eine Urheberrecht-Abzocke rein.

Stefan Böhme verkauft sowohl über eine eigene Website als auch über Ebay von ihm entworfene Fototapete. Zwar weist der Fotograf im Kleingedruckten auf seine AGBs hin, dennoch fühlen sich viele seiner Kunden als Opfer einer Urheberrecht-Abzocke. Um vor der Masche zu warnen, wandten sich die Betroffenen an BILD, die über den Fall berichteten.

Mit besonders günstigen Preisen wie 13,50 Euro pro Rolle lockt Stefan Böhme zahlreiche Kunden an. Gleichzeitig jedoch durchsucht er mit einem Tool das Internet nach Fotos seiner Tapetenmuster. Wird der Fotograf dabei fündig und die Kunden nutzen seine Tapeten auf solchen Bildern im gewerblichen Rahmen, wie dies beispielsweise bei Ferienwohnungs-Vermietung der Fall ist, tappen die User bereits in seine teure Abmahn-Falle mit horrenden Kosten.

Geschäftsmodell Abmahnung erweist sich als lukrativ

Besonders hart traf es hierbei u.a. die fünffache Mutter Sabrina Müller (49). Als Vermieterin hat sie das Bild einer Ferienwohnung ins Internet gestellt. Darauf zu sehen war gleichfalls Stefan Böhmes Fototapete. Dafür präsentierte ihr der Fotograf prompt die Rechnung. Seine Forderung über stolze 26.000 Euro begründete er damit, dass die alleinigen gewerblichen Nutzungsrechte und damit das Urheberrecht bei ihm liege.

Als weiteres Opfer wandte sich Kathrin Ismaier (29), Coachin für Sex- und Körperbewusstsein, an BILD. Auf ihrer Website promotete sie ihre Tantra-Seminare. Diese fanden 2022 im Berliner Tagungshotel Sonn’Idyll statt. Beim Hotelbetreiber erbat sie sich die Erlaubnis zum Posten von Bildern der dortigen Räumlichkeiten. Allerdings gleichfalls mit auf den Fotos zu sehen war Stefan Böhmes Fototapete.

Urheberrechtsverletzungen, bgh, EuGH, Uploaded.net

Auch hier schnappte die Urheberrecht-Falle zu und eine teure Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung vom Landgericht Köln traf Kathrin Ismaier nur wenige Monate später. Sie soll an Stefan Böhme 600 Euro zahlen und kommentierte dies an Bild mit: „Ich dachte zuerst, es handele sich um einen schlechten Scherz.“ Da sie bisher die Zahlung verweigerte, beläuft sich der Streitwert mittlerweile auf 7.390 Euro.

Kathrin Ismaier fühlt sich schlicht abgezockt. Unterstützt wird sie sowohl finanziell als auch mental in diesem Rechtsstreit durch ihren Vater.

Zudem bedachte Stefan Böhme den Betreiber des Tagungshotels Sonn’Idyll Sven Schönberg (53) sowie den Verwalter der darin befindlichen Sauna mit je einer weiteren Urheberrecht-Abmahnung. Auch auf deren Websites war die Fototapete des Fotografen im Wellness-Bereich vorzufinden.

Sven Schönberg verweigert gleichfalls die Zahlung. Ebenso wenig löscht er die abgemahnten Fotos. Gegenüber Bild führte er aus:

„Ich lasse das aus Protest alles auf mich zukommen und fechte diesen Kampf mit meinem Rechtsanwalt bis in die letzte Instanz aus. Besonders bitter ist es, dass auch mein Saunaführer abgemahnt wurde, eingeknickt ist und 3.000 Euro gezahlt hat. Es ist unglaublich.“

Ausnutzung von Rechtslücke zu Urheberrecht-Abzocke

Rechtsanwalt Arndt Kempgens (55) aus Gelsenkirchen (NRW) erklärte gegenüber Bild:

„Diese Abmahnung ist zwar sehr ungewöhnlich, aber keine Abzocke. Fotografen haben einen Unterlassungsanspruch, wenn ihre Urheberrechte verletzt werden, und können auch Schadenersatz verlangen (§ 97 UrhG). […] Man sollte nur Fotos verwenden, für die eine Zustimmung des Urhebers bekannt ist. Ein Tipp: auch eigene alte Seiten auf Fremdfotos durchforsten, ungeklärte Fotos sofort löschen – lieber eines zu viel als eines zu wenig. Denn die automatischen Prüfprogramme werden immer besser. Es wird also immer häufiger vorkommen, dass auch alte Fotos gerügt werden!“

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.