Urheberrechtsverletzung wegen Facebook-Foto: dpa Picture Alliance fordert 21.000 €. Betroffene sollten Zahlungsansprüche genau prüfen.
Bereits ein alltäglicher Facebook-Post kann teuer werden. In einem aktuellen Fall fordert die dpa Picture Alliance 21.054,68 Euro, weil auf einer Facebook-Seite angeblich mehrere Bilder ohne Lizenz veröffentlicht wurden. Die mutmaßliche Urheberrechtsverletzung wegen Facebook-Foto-Nutzung zeigt, welche Risiken mit der Verwendung fremder Inhalte in sozialen Netzwerken verbunden sein können.
Teure Bildverwendung: Forderung über 21.000 Euro
Eine Forderung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch die Veröffentlichung von Fotos auf Facebook kann für Betroffene rasch zu einem kostspieligen Problem werden. Ein aktueller Fall veranschaulicht, wie drastisch solche Zahlungsansprüche ausfallen können.
Nach Angaben der Rechtsanwältin Anna Hanschen sollen auf einer Facebook-Seite mehrere Pressebilder eingestellt worden sein, ohne dass dafür entsprechende Nutzungsrechte vorgelegen hätten. Die dpa Picture Alliance, die Bildagentur der Deutschen Presse-Agentur, verlangt deshalb insgesamt 21.054,68 Euro. Der Betrag setzt sich aus mehreren Positionen zusammen:
- Schadensersatz: 10.000 €
- Dokumentationskosten: 425 €
- Zinsen: 9.762,08 €
- Rechtsanwaltskosten: 867,60 €
Besonders bei älteren Fällen können solche Forderungen hohe Summen erreichen. Wurde ein Bild bereits vor Jahren veröffentlicht, fallen über einen längeren Zeitraum Zinsen an, die zusätzlich geltend gemacht werden. In manchen Konstellationen schlagen diese sogar als ein erheblicher Teil der Gesamtforderung zu Buche.
Gegenseite beruft sich auf Bildrechte
Nach Darstellung der Rechtsanwältin Anna Hanschen geht die Gegenseite davon aus, dass mehrere Pressebilder ohne Lizenz auf Facebook verwendet wurden. Die dpa Picture Alliance beruft sich dabei auf ihre Rechte als Bildagentur und macht eine entsprechende Schadensersatzforderung wegen der Nutzung fremder Fotos auf Facebook geltend.
Fotos sind in Deutschland grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für Bilder, die Nutzer auf Facebook oder anderen sozialen Netzwerken veröffentlichen. Schon einfache Fotografien fallen nach § 72 Urheberrechtsgesetz (UrhG) als sogenannte Lichtbilder unter diesen Schutz. Wer ein Foto ohne entsprechende Lizenz öffentlich zugänglich macht, etwa durch die Veröffentlichung eines Bildes auf Facebook, kann daher wegen einer Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden.
Professionelle Bildagenturen durchsuchen das Internet regelmäßig nach möglichen Verstößen. Entdecken sie eine unlizenzierte Nutzung eines Bildes auf Facebook, machen sie häufig Ansprüche auf Schadensersatz, Auskunft oder Kostenerstattung geltend.
Schadensersatz bei Facebook-Fotos nach der Lizenzanalogie
Bei einer Urheberrechtsverletzung wegen Facebook-Fotos wird der Schadensersatz häufig nach der sogenannten Lizenzanalogie berechnet. Dabei richtet sich die Höhe danach, welche Lizenzgebühr angefallen wäre, wenn das Bild ordnungsgemäß lizenziert worden wäre.
Zusätzlich können weitere Kosten hinzukommen, wie Zinsen über mehrere Jahre, Kosten für die Dokumentation der Bildnutzung sowie Rechtsanwaltskosten. Diese Kombination kann dazu führen, dass Forderungen wegen der unerlaubten Nutzung von Facebook-Fotos auch mehrere tausend Euro erreichen.
Ansprüche nach Facebook-Foto-Nutzung nicht vorschnell akzeptieren
Auch wenn solche Schreiben zunächst einschüchternd erscheinen, ist eine Forderung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit Facebook-Fotos nicht automatisch in voller Höhe berechtigt. In der Praxis lohnt sich häufig eine genaue Prüfung der geltend gemachten Ansprüche.
Dabei können mehrere Aspekte eine Rolle spielen. So ist unter anderem zu klären, ob das betreffende Foto tatsächlich auf der genannten Facebook-Seite erschien und wer diese zum Zeitpunkt der Veröffentlichung betreute. Ebenso ist zu prüfen, ob der geltend gemachte Schadensersatz in der geforderten Höhe angemessen ist und ob möglicherweise Teile der Forderung bereits verjährt sind. Gerade bei älteren Facebook-Beiträgen kann es zudem schwierig sein, eine angebliche Bildveröffentlichung noch eindeutig nachzuvollziehen.
Auch die Frage der Verjährung ist mitunter zu berücksichtigen. Schadensersatzansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen unterliegen grundsätzlich der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. In bestimmten Konstellationen kann daneben ein Anspruch auf Herausgabe eines erlangten Vorteils bestehen. Hierfür gilt eine längere Verjährungsfrist von bis zu zehn Jahren.
Teure Folgen durch Facebook-Foto-Nutzung ohne Lizenz
Der geschilderte Fall verdeutlicht, wie teuer eine Urheberrechtsverletzung wegen Facebook-Foto werden kann. Selbst einzelne Bilder ohne Lizenz auf einer Facebook-Seite können erhebliche Schadensersatzforderungen auslösen.
Gleichzeitig zeigt die Praxis aber auch, dass Forderungen wegen einer unerlaubten Nutzung von Facebook-Fotos nicht immer in der verlangten Höhe berechtigt sind. Betroffene sollten daher nicht vorschnell zahlen, sondern zunächst prüfen lassen, ob und in welchem Umfang tatsächlich eine Verpflichtung besteht.


















