Die Bildagentur Torsten Schröer verschickt derzeit Zahlungsaufforderungen und lässt von einer Kanzlei Abmahnungen verschicken.
Diverse Anwälte in Deutschland und der Schweiz verfassen momentan Beiträge über die Bildagentur Blickwinkel von Dr. Torsten Schröer. Die Agentur aus Witten (NRW) verschickt derzeit gehäuft Zahlungsaufforderungen wegen der rechtswidrigen Bildnutzung bei Facebook. Im Schreiben macht Blickwinkel Ansprüche für einen Schadenersatz von 730 Euro jährlich für die illegale Nutzung bei Facebook & Co. geltend.
Dazu kommt ein Zuschlag von 100 Prozent wegen der fehlenden Nennung des Urhebers etc. Als Frist für die Reaktion auf die „nachträgliche Lizenz“ setzt die Firma von Torsten Schröer zumeist 5 Werktage, was in unseren Augen sehr kurz ist.
Wahl zwischen Teufel und Beelzebub: Forderung bezahlen oder Abmahnung
Wer das nicht bezahlen will oder gar nicht erst auf den Brief reagiert, muss sich darauf einstellen, eine Abmahnung zu erhalten. Deswegen kündigt man den Empfängern schon im ersten Schreiben ein Kostenrisiko in Höhe von rund 2.900 Euro an. Wer diese Forderung erhalten hat, sollte unbedingt sofort einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht einschalten. Nach Angaben des Juristen Jan B. Heidicker bestehen nicht immer Nutzungsrechte. Außerdem fordert Blickwinkel mitunter viel zu viel, über die Höhe kann ein beauftragter Anwalt verhandeln.
Ob die Kosten der nachträglichen Lizenzierung gerechtfertigt ist, hängt laut Heidicker vom Motiv, der Reichweite bei Facebook (Anzahl Follower etc.) und der Nutzungsdauer ab. Auch den Zuschlag wegen der fehlenden Nennung des Fotografen sollte ein Fachanwalt prüfen. Die Forderungen sollte man keinesfalls ungeprüft akzeptieren. Bei der Höhe der Rechnung rentiert sich der beauftragte Anwalt sofort. Dieser prüft alle Ansprüche der Gegenseite und handelt mit der Bildagentur von Torsten Schröer oder der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei einen Vergleich aus.
Abmahnung trotz gemeinfreiem Bild von Pixabay?
Bei Reddit beschreibt ein Nutzer einen skurrilen Fall. Der Betroffene nutzte vor mehreren Jahren ein Foto zu kommerziellen Zwecken für die Facebook-Seite seiner Mutter. Als er das Foto zu Ostern einstellte, war es noch gemeinfrei. Zwei Jahre später kann er es bei Pixabay nicht mehr finden. Flickr verbietet den Fotografen in den Nutzungsbedingungen, die Lizenzbedingungen nachträglich zu ändern. Das ist aber leider nicht bei allen kostenlosen Bildagenturen der Fall. Die Gefahr deswegen abgemahnt zu werden, ist eher gering – aber zweifellos gibt es sie.
Namensnennung eines Anwalts, der gar nicht beauftragt war
Spannend auch der Bericht von Martin Steiger, dem ein mittlerweile zwei Jahre alter Brief vorlag, in dem Torsten Schröer mit einem Anwalt drohte. Doch später stellte sich heraus, dass er mit dem Juristen gar nichts zu tun hatte. Der Anwaltskollege Sebastian Deubelli gab auf Anfrage Steigers bekannt, er sei gar nicht mandatiert worden. Steiger müsse sich zur Klärung des Sachverhalts mit dem Absender des Briefes auseinandersetzen. Witzig auch, dass Schröer noch vor mehreren Jahren angegeben hat, dass sich Anwälte in Düsseldorf, Hamburg oder München mit der Abmahnung beschäftigen würden, sollte man der Zahlungsaufforderung nicht fristgerecht nachkommen. Ob das mal so stimmt!??
Torsten Schröer lässt von Westermann & Scholl Rechtsanwälte abmahnen
Doch Blickwinkel lässt auch von Westermann & Scholl Rechtsanwälte abmahnen, wie Jurist Timm Drouven bei Anwalt.de berichtet. Die beigefügte Unterlassungserklärung ist meist vorformuliert. Diese sollte man ohne anwaltliche Hilfe nicht unterschrieben zurückschicken. Den Schadenersatz berechnet man zumeist nach der sogenannten Lizenz-Analogie. Das heißt, man kalkuliert, welche Lizenzgebühr für die Bildnutzung angefallen wäre, hätte der Abgemahnte ordnungsgemäß eine Nutzungserlaubnis eingeholt. Ob die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) nicht überhöht sind, sollte ebenfalls der eigene Anwalt prüfen.
Nicht nur in den Rechnungen, auch in den Abmahnungen will man bis zum doppelten Wert der Lizenzgebühr zusätzlich die nicht erfolgte Namensnennung des Fotografen in Rechnung stellen. Ob das in dem Rahmen okay ist, muss der beauftragte Jurist ebenfalls prüfen. Zum Gesamtwert der Abmahnung kommt dann natürlich noch die Kostennote. Da der Gegenstandswert meist mehrere tausend Euro beträgt, fallen die in Rechnung gestellten Rechtsanwaltskosten entsprechend hoch aus. Auch das muss der eigene Jurist überprüfen.
Blickwinkel: Wie sollte man auf das Schreiben reagieren?
Auch wenn die Frist oftmals sehr kurz ist, sollte man nicht in Panik verfallen. Nicht direkt zahlen! Man sollte sofort fachkundige Unterstützung durch einen Juristen in Anspruch nehmen, der tagtäglich mit derartigen Schreiben zu tun hat. Ein Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt wird einem da nicht so gut helfen können. Ein Fachanwalt hilft hingegen dabei, eigene Risiken zu minimieren, nicht zu viele Rechte durch die Unterlassungserklärung abzutreten und last, but not least, unnötige Kosten zu vermeiden. Wer einen Tipp bezüglich eines guten und bezahlbaren Medienanwalts braucht, der kann uns gerne kontaktieren. Wir kriegen keine Provision und möchten dafür auch nichts haben.


















