Facebook-Post offenbart Dieb: Drohen rechtliche Konsequenzen?

In ihrem Facebook-Post hat eine Userin ein Video mit einem mutmaßlichen Dieb gestellt. Dies könnte jedoch zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Ihren Unmut über einen Kamera-Diebstahl teilte eine Userin aus Aargau, einem nördlichen Kanton der Schweiz, sowohl in der Facebook-Gruppe „Du bisch vo Villmergen AG, wenn“ als auch mit ihren eigenen Followern. Als Post stellte sie ein diesbezügliches Video ein, worauf ein mutmaßlicher Dieb sein Unwesen treibt. Martin Steiger, Anwalt und Unternehmer für Recht im digitalen Raum, warnt jedoch davor, dass dies rechtswidrig sein könnte.

Aargauerin stellt Dieb auf Facebook bloß

Auf dem Video zu sehen ist ein junger Mann, der mit Smartphone-Taschenlampe und weit ins Gesicht gezogener Kapuze herumschleicht. Im Dunklen auf einer Terrasse sucht er offenbar nach etwas. Im Zusammenhang mit diesem nächtlichen Besuch vermisst die Frau eine Überwachungskamera. Sie geht davon aus, dass der junge Mann, den sie mit einer weiteren Überwachungskamera filmte, der Dieb ist.

Verständlicherweise war ihr Ärger darüber groß. Laut ihrem beigefügten Begleittext hofft sie darauf, dass jemand aufgrund ihres eingestellten Videos den Täter erkennt. Natürlich möchte sie auch ihre Kamera zurück. In ihrer Gruppe hält sie in dem Facebook-Post fest:

„Und wieder hatten wir nächtlichen Besuch. Falls jemandem diese Gestalt bekannt vorkommt, sagt ihm, er soll uns die Kamera, die er geklaut hat, zurücklegen. Er ist nämlich auf den anderen Bildern bestens zu erkennen. Es nützt ihm nichts, dass er sie mitgenommen hat.“

Aber auch auf ihrem eigenen Facebook-Account ergehen in einem Appell harsche Worte direkt an den mutmaßlichen Dieb:

„Du Vollidiot, ich hoffe, dir wird immer heißer, weil du ständig klaust, Albträume hast und vor allem Angst, erwischt zu werden. […] Und es nützt nichts, wenn du die Kamera mitgenommen hast! Ich habe das Foto, auf dem man dich so gut erkennen kann, schon an die Polizei weitergeleitet!!! Und übrigens: du wurdest auch schon angezeigt!!! Erzähle also ruhig deinen Freunden von dem gelungenen Diebstahl, aber verschweige nicht, dass du bei der Polizei angezeigt und gesucht wirst. Das wird Konsequenzen haben.“

Facebook-Screenshot

Video-Veröffentlichung verletzt Persönlichkeitsrechte

Vor möglichen rechtlichen Konsequenzen könnte aber auch die Aargauerin selbst stehen. Rechtsanwalt Martin Steiger empfiehlt in einer solchen Situation ausschließlich den Weg über Polizei und Staatsanwaltschaft. Ihm gemäß können sich solche Video-Veröffentlichungen als rechtlich problematisch erweisen. Offensichtlich lag hier keine ausdrückliche Erlaubnis zur Veröffentlichung vor, denn auch ein Dieb hat Persönlichkeitsrechte.

Martin Steiger räumt gegenüber NAU.ch ein, es sei „äußerst frustrierend, wenn man bestohlen wird. Allenfalls auch nicht zum ersten Mal.“ „Unnötigerweise“ würde man sich aber durch eine Veröffentlichung von Aufnahmen, je nach gefilmter Straftat, gegenüber der Täterschaft exponieren. Steiger warnt: „Das kann eine persönliche Gefahr bedeuten.“

Gleichsam zu beachten wäre eine rechtskonforme private Videoüberwachung. Dies beinhaltet die Information der betroffenen Person. So könnte man mittels Schild vor Ort und einer Datenschutzerklärung darauf hinweisen. Steiger informiert: „Rechtlich gesehen kann sich auch ein Dieb auf das ‹Recht am eigenen Bild› und den sonstigen Persönlichkeitsschutz berufen“.

Facebook-Post von Videoaufnahme möglicherweise von Beweisverwertung ausgeschlossen

Allerdings verweist Martin Steiger auch darauf, dass es sich in der Praxis für den Dieb als schwierig erweisen könnte, rechtlich dagegen vorzugehen. Denn: „Eine Klage würde bedeuten, dass der Dieb den Diebstahl zugibt“. Erst, wenn Ermittler den vermeintlichen Dieb ergreifen, „kann es zum Thema werden, ob die Aufnahmen als Beweis verwertet werden darf oder nicht. Das Gleiche gilt, wenn der Täter mit einem Onlinedienst für Gesichtserkennung überhaupt erst identifiziert wurde“, so Nau.ch.

Insofern ist gemäß Martin Steiger nur ein Weg zur Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung rechtskonform gangbar, „wer mit Überwachungskameras einen Diebstahl filmt, sollte Anzeige erstatten. Und eine Kopie der Aufnahmen übergeben“. Abschließend teilte Mediensprecher Pascal Wenzel der Kantonspolizei Aargau Nau.ch mit, dass die Ermittlungen zu dem Fall laufen.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.