Sharen von Netflix/Spotify mit gamsgo ist rechtlich umstritten.
Sharen von Netflix/Spotify mit gamsgo ist rechtlich umstritten.
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Gamsgo & Co.: Bergen Sharing-Plattformen Abmahnrisiken?

Gamsgo wirbt mit Familien-Abos zu stark reduzierten Preisen für bekannte Streaming-Dienste wie Netflix. Sind solche Angebote aber auch legal?

Portale wie Gamsgo & Co. locken Kunden mit einer kostengünstigen Alternative für bekannte Streamingdienste. Anbieter wie Netflix, Disney Plus, Apple oder Sky lassen sich ihre werbefreien Angebote in guter Qualität zu Filmen und Serien hingegen teuer bezahlen. Dabei können für Verbraucher die monatlichen Kosten schnell anwachsen, besonders wenn sie mehrere Abonnements gleichzeitig beziehen.

Mit Stream-Sharing-Plattformen wie Gamsgo oder Sharesub lassen sich die Streaming-Kosten teilen. Sie bieten somit den Ansatz für einen kostengünstigen Zugriff auf beliebte Streaming-Plattformen wie Netflix, Disney+, Amazon Prime Video, Spotify, Deezer u.a. Deren Geschäftsmodell basiert auf einer gemeinsamen Abo-Nutzung für mehrere Abonnenten mittels eines Account-Sharing-Modells.

Wie SRF berichtet, so „bezahlt man beispielsweise bei Gamsgo für ein Netflix-Abo (4K-Qualität) etwa 4 Franken pro Monat (ca. 4 Euro)“. Für ein adäquates Netflix-Abo zahlt man in Deutschland 19,99 Euro pro Monat. Gemäß SWR wird man dabei „mit anderen (fremden) Nutzerinnen und Nutzern zu einer «Familie» zusammengeschlossen“.

ACE weist auf illegale Geschäftspraxis hin

Während Gamsgo selbst in ihrem Angebot eine „Fahrgemeinschaftsphilosophie“ sieht, erkennt die Anti-Piraterie-Koalition Alliance for Creativity and Entertainment (ACE) darin ein illegales Geschäftsmodell. Einige Plattformen wie Netflix verbieten das Account-Sharing mit Personen, die nicht im selben Haushalt wohnen. Damit verstoßen solche Praktiken gegen deren Nutzungsbedingungen.

Zudem sieht die ACE auch Gefahren hinsichtlich der Datensicherheit für die User solcher Dienste wie Gamsgo. So könnten deren persönliche Anmeldedaten auch für „Identitäts- und Finanzdiebstahl und andere fragwürdige und illegale Machenschaften“ Verwendung finden.

Gerichts- oder Strafverfahren für Nutzer ausgeschlossen?

Auch für Martin Steiger, Anwalt und Experte für Recht im digitalen Raum, steht fest, dass dann die User der Plattformen wie Gamsgo und Sharesub gegen die Nutzungsbedingungen der Streaminganbieter verstoßen. Gegenüber dem SRF führte er jedoch beruhigend aus:

„Theoretisch könnten die Anbieter gegen Vertragsverletzungen vorgehen, was aber gemäß meinem Kenntnisstand bei einzelnen Nutzerinnen und Nutzern nicht geschieht. Einzelne Nutzerinnen und Nutzer müssen also keine Gerichts- oder Strafverfahren befürchten.“

Neben dem SRW hat sich zudem Rechtsanwalt Christian Schebitz auf rechtsanwalt.com aktuell mit der Frage auseinandergesetzt, ob solche Sharing-Plattformen wie Gamsgo legal unterwegs sind.

Risiken bei Nutzung von Sharing-Plattformen wie Gamsgo

Zunächst weist auch er auf die Risiken hin, die mit einer solchen Nutzung aufkommen könnten. Ihm zufolge könnten die Plattformen wie Gamsgo & Co. „dazu genutzt werden, gestohlene oder betrügerisch erlangte Accounts zu verkaufen. Wenn Sie einen Account von einer Sharing-Plattform kaufen, besteht die Gefahr, dass Sie den Zugang zu dem Account verlieren oder dass Ihr Geld gestohlen wird“.

Fest steht, dass eine Vertragsverletzung vorliegt bei der Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen des Streaming-Dienst-Anbieters. Hier verstößt das Teilen von Diensten gegen die vertraglichen Vereinbarungen. Es stellt sich ferner die Frage, ob die Angebots-Annahme bei Gamsgo & Co. auch als Urheberrechtsverletzung gilt. Damit einhergehend könnte für Nutzer eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung und Schadensersatzansprüchen folgen.

Christian Schebitz führt diesbezüglich aus:

„Dies ist jedoch nicht ganz klar, da es davon abhängt, wie die gemeinsame Nutzung von Diensten technisch durchgeführt wird. Wenn der Kunde seinen Zugang mithilfe von gamsgo nur an eine Person weitergibt und diese Person den Dienst nur auf einem Gerät nutzt, könnte argumentiert werden, dass dies keine zusätzliche Nutzung darstellt, sondern lediglich eine andere Person den Dienst anstelle des Kunden nutzt. Wenn der Kunde jedoch seinen Zugang an mehrere Personen weitergibt oder diese den Dienst auf mehreren Geräten gleichzeitig nutzen, könnte man davon ausgehen, dass dies eine zusätzliche Nutzung darstellt, die nicht von der Lizenz gedeckt ist.“

Christian Schebitz zieht das Fazit:

„Das Teilen von Diensten wie Netflix oder Spotify über Sharing-Plattformen wie Gamsgo ist rechtlich nicht eindeutig. Es kann sowohl eine Vertragsverletzung als auch eine Urheberrechtsverletzung darstellen, je nachdem, wie der Streaming-Dienst genutzt wird. Nutzer sollten sich daher bewusst sein, dass sie ein Risiko eingehen, das zu einer Kündigung, Sperrung oder Abmahnung führen kann.“

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.