BGH kippt Urteil gegen Netflix-Star im Shiny Flakes-Fall
BGH kippt Urteil gegen Netflix-Star im Shiny Flakes-Fall

Shiny Flakes-Urteil: BGH hebt Entscheidung gegen Netflix-Star auf

Zwar ist der Kinderzimmer-Dealer Shiny Flakes derzeit weiter auf freiem Fuß. Allerdings müsse der Netflix-Star laut BGH erneut vor Gericht.

Der Fall von Maximilian Schmidt, bekannt als „Shiny Flakes“, sorgte als spannende Geschichte über den Aufstieg und Fall eines Drogenhändlers im Internet für Schlagzeilen und das nicht nur als Netflix-Doku. Am 17. Mai 2023 erhielt der sogenannte „Kinderzimmer-Dealer“ vom Landgericht Leipzig als Wiederholungstäter eine Strafe von vier Jahren und sechs Monaten Haft. Gegen den Entscheid legte sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Revision ein. Am Dienstag entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass das Urteil gegen Shiny Flakes revidiert wird.

BGH lässt Revision zu

Wie die Leipziger Volkszeitung (LVZ) berichtete, bedeutet der Entscheid vom BGH für den 30-jährigen Maximilian Schmidt, er bleibt vorerst auf freiem Fuß, muss sich aber erneut vor Gericht verantworten. Eine Sprecherin des Bundesgerichtshofs bestätigte gegenüber LVZ, dass damit das Urteil gegen Shiny Flakes teilweise aufgehoben wäre.

Der Strafsache gegen Maximilian Schmidt soll sich nun eine andere Strafkammer am Landesgericht in Leipzig annehmen. Allerdings sei eine völlig neue Beweisaufnahme nicht nötig. Einmal gemachte Feststellungen zu dem äußeren Sachverhalt bleiben laut BGH bestehen. Termine für den neuen Strafprozess sind bisher noch nicht bekannt.

Quelle: YouTube

Shiny Flakes: Vom Kinderzimmer-Dealer zum Netflix-Star

Maximilian Schmidt betrieb von 2013 bis 2015 unter dem Pseudonym Shiny Flakes eine illegale Drogenhandelsplattform im Internet. Aus seinem Jugendzimmer im Elternhaus in Leipzig-Gohlis heraus verkaufte er in großem Stil Drogen an Kunden weltweit. Als Beamte ihn schließlich verhafteten, stellten sie Drogen im Wert von vier Millionen Euro sicher. Insgesamt belief sich die polizeilich registrierte Gesamtmenge der gehandelten Drogen auf rund eine Tonne.

Shiny Flakes brachte dies im November 2015 in einem ersten Urteil sieben Jahre Freiheitsstrafe nach dem Jugendstrafrecht ein. Wegen guter Führung entließ man ihn bereits im Jahr 2019. Besonders nach der Veröffentlichung der Netflix-Serie „How to Sell Drugs Online“ erlangte der Fall von Schmidt erneut öffentliches Interesse. Zudem brachte Netflix mit Shiny Flakes: „The Teenage Drug Lord“ einen deutschen Dokumentarfilm heraus.

Zweiter Anlauf mit Drogen-Onlineshop Candylove

Auf Drängen eines Bekannten aus seiner früheren Zeit im Gefängnis, habe Schmidt nach eigener Aussage schließlich eingewilligt, die technische Seite des Drogenshops Candylove zu übernehmen. In dem Zusammenhang warf die Staatsanwaltschaft in dem neuen Fall Shiny Flakes und vier weiteren Männern vor, Drogen in nicht geringer Menge beschafft und im Internet verkauft zu haben. Somit verhängte Landgericht Leipzig gegen ihn eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Aufgrund der Stattgabe einer Revision durch den BGH kann man nun gespannt sein, wie sich der Rechtsfall noch weiter entwickelt.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.