Ein Nutzer unseres Forums erhielt vom Kölner Fotografen Robert Kneschke eine Zahlungsaufforderung von 450 Euro für eine Kinderzeichnung.
Ein Nutzer unseres Forums erhielt vom Kölner Fotografen Robert Kneschke eine Zahlungsaufforderung. Eine Lizenzgebühr in Höhe von 450 EUR sei für die Grafik fällig, weil er diese ungerechtfertigt genutzt habe. Doch es traf daneben noch andere Webmaster.
Warnung vor der Nutzung von Grafiken von Clipartstation.com !
lilprof54, einer unserer aktivsten Nutzer, betreut ehrenamtlich eine Homepage für eine kleine Grundschule. Im Zuge dessen hat er für einen Ferienartikel eine Kinderzeichnung von clipartstation.com heruntergeladen. Die Seite wirbt damit, man könne alle Arten von Grafiken kostenlos benutzen, weswegen der Nutzer glaubte, er sei seinen Verpflichtungen zur Überprüfung des Urheberrechts nachgekommen. Doch die Grafik ist in Wahrheit von Robert Kneschke.
Problematisch ist, dass die Seite aber bei genauer Betrachtung kein Impressum vorhält. Auch die englischsprachigen Verlinkungen zum Thema Privatsphäre und Urheberrecht führen zu leeren Seiten. Den Standort der Webserver schützt Cloudflare vor einer Aufdeckung. Und auch die Whois-Abfrage der Domain Clipartstation.com bringt wenig überraschend, rein gar keine brauchbaren Informationen zutage. Da alles anonym ist, GoDaddy sei Dank, muss man leider davon ausgehen, dass es die Betreiber im Regelfall nicht so eng mit dem Urheberrecht nehmen. Wer von dort Grafiken benutzt, sollte sich auf mögliche Abmahnungen einstellen!
Robert Kneschke, Großverdiener als Fotograf…
Gegenüber den Kollegen von t3n gab Fotograf Robert Kneschke noch vor einigen Jahren bekannt, er könne mit seiner Tätigkeit monatlich Umsätze von über 10.000 Euro generieren. Die Online-Bilder-Agentur Adobe Stock beweist immerhin zweifelsfrei, dass die bunte Grafik „Kinder freuen sich über Ferien nach der Schule“ dort von Robert Kneschke angeboten wird.
Der Ersteller der Grundschul-Webseite nahm das Kinderbild herunter, als man ihn schriftlich auf die Verletzung der Urheberrechte aufmerksam machte. Das Bild kostet bei stock.adobe einen sogenannten Credit. Fünf Credits kann man bei der Bilder-Agentur für 39,95 € erwerben. Doch Herr Kneschke wollte kein Fünftel von knapp 40 EUR. Kneschke fordert in seinem Schreiben 450 Euro ein. Der Webmaster schlug dem Fotografen vermittelnd die zeitnahe Überweisung von einer Summe von unter 100 Euro vor. Darauf hat sich der Herr aus Köln aber nicht eingelassen.
… oder aufgrund der verschickten Rechnungen für nicht lizenzierte Grafiken?
Rechtsanwalt Tom Westermann berichtet auf Anwalt.de, dass der Fotograf nach dem Erstkontakt nach Ablauf der gesetzten Frist den Juristen Sebastian Deubelli einschaltet. In dem dort beschriebenen Schreiben bietet man dem Empfänger der Abmahnung großzügig an, man würde bei fristgerechter Zahlung „als Rabatt auf einen Zuschlag in Höhe von weiteren netto € 450,00 wegen fehlender Urhebernennung“ verzichten.
Schreiben von Robert Kneschke erhalten, was tun?
Ganz klar: einen Fachanwalt für IT- und Medienrecht einschalten! Am besten eine Kanzlei, die sich in der Vergangenheit damit hervorgetan hat, dass die Juristen nicht nur Ahnung vom Paragrafendschungel, sondern auch vom Internet bzw. von der dort verwendeten Technik haben. Die Investition wird sich am Ende auszahlen, jede Wette.
Tarnkappe.info