Robert Kneschke verlangt 450 EUR für eine Kinderzeichnung

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schöner artikel :blush:

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Danke, dass du dieses Thema aufgegriffen hast !!

Ich hoffe von ganzem Herzen, dass diesem Zeitgenossen irgendwann das Handwerk gelegt wird.

@lilprof54, bitte halte uns doch auf dem Laufenden, wie das alles ausgegangen ist.

Gruß :slight_smile:

Sunny

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Ich hab mich nochmals umgeschaut zu dem Thema und bin tatsächlich fündig geworden!!

Da @lilprof54 ja gesagt hatte, dass die Betreuung der Schul-Homepage auf ehrenamtlicher Basis stattfindet und @wakeup13 davon ausging, dass es sich um ein angestelltes Lehrerverhältnis zu der Schule handelt, sind die rechtlichen Bewertungen natürlich unterschiedlich angesiedelt !!

Ich habe allerdings einen offiziellen Leitfaden mit Gesetzestexten, Urteilen etc. pp. gefunden, der sich genau mit der Problematik bzgl. Urheberrechtsverletzung auf Schul-Webseiten durch die Betreuenden (für Lehrer aber auch für freiwillige Helfer z.B. durch den Elternbeirat usw.) beschäftigt !! :wink:
Dort sind auch die Verantwortlichkeiten, in genau diesen besonderen Fällen, aufgezeigt und geklärt !!

Name:
Schule.Medien.Recht.
Ein juristischer Wegweiser zum Einsatz digitaler Medien in der Schule

https://medienkompetenz.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/medienkompetenz-macht-schule.bildung-rp.de/dateien/Schule.Medien.Recht/Schule.Medien.Recht._gesamt_2018_WEB.pdf

Ich würde sagen, dass der spezielle Fall von @lilprof54 genau so, ab Seite 146 ff. aufgeklärt wird. Ich finde, dass sich das dort unwahrscheinlich positiv in dem Fall hier anhört und @lilprof54 das gar nicht selber klären muß…!!
Der Leitfaden ist noch keine zwei Jahre alt, sprich: er ist top-aktuell…was bei schulischen Belangen eigentlich Seltenheitswert hat! :rofl: :rofl:

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@VIP Vielen Dank! Hilft mir auf jeden Fall weiter.
Ich habe einige Mails mit dem Kneschke ausgetauscht, um eine gütliche Verhandlungslösung herbeizuführen, habe auch angeboten, den „normalen“ Preis für das Bild zu zahlen, meinetwegen auch das Doppelte, weil die Nennung des Urhebers fehlt.
Er ist aber offensichtlich nicht an Verhandlungen interessiert - warum auch? Wenn er mit seinem Phishing auch nur bei einem geringen Prozentsatz Erfolg hat ist das doch ein prima Verdienst für ein bisschen Schreibarbeit.
Ich habe den Fall auch mal der Verbraucherberatung vorgelegt - vielleicht können die ihm ja auch einen Knüppel zwischen die Speichen klemmen, aber bisher gab’s da keine Resonnanz.
Inzwischen habe ich mich aus dem Dialog ausgeklingt und den Kneschke an die Schule zurück verwiesen, damit das Ganze in amtliche Hände gerät.
Bin aber nicht sicher, ob die nicht einfach zahlen statt sich lange damit auseinander zu setzen.
Ich werde euch auf dem Laufenden halten.
Danke für’s Mitdenken!

@VIP
Das hatte ich ja schon im Forum geschrieben. Ein Lehrer als webmaster ist juristisch nicht verantwortlich für Urheberrechtsverletzungen auf Schulhomepages. Was aber nicht bedeutet, dass alles erlaubt ist. Es gab viele Klagen aufgrund von Wegbeschreibungen zu Schulen durch urheberrechtlich geschütztes Kartenmaterial. Da mussten einige Regierungspräsidien bzw. Kultusministerien (zu Recht) ganz schön blechen. Dumm nur, dass das wieder von Steuergeldern finanziert wird. :shushing_face:
In dem Fall oben sollte es die zuständige Behörde auf einen Streitfall ankommen lassen … wobei ich bezweifle, dass Herr K. das durchzieht.

Mir ging es ja darum, dass die Arbeit in dem Fall ehrenamtlich, also nicht in der Ausübung des Lehrerberufes, durchgeführt wurde! So, wie es oft an kleineren Schulen von Eltern erledigt wird. Und genau darauf, geht ja auch der Leitfaden ein, auf das Ehrenamt. Und dazu gibts halt auch verschiedene gesetzliche Regelungen, die dort alle gelistet sind und zu diesem Fall passen würden! :wink:

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wakeup13 hat schon recht. Mit ehrenamtlich hatte ich signalisieren wollen, dass ich weder Geld noch Entlastungsstunden für die Tätigkeit an der Homepage kriege.
Ich bin mit einigen Stunden an der Schule angestellt und kümmere mich zusammen mit 2 anderen Kolleginnen und der Schulleiterin um die Homepage, mache allerdings zur Zeit wg des dickeren Zeitpolsters den Löwenanteil.

Top! Echt ein schöner Artikel !

OK…dann wars ein Mißverständnis! Allerdings richtet sich der Leitfaden nun mal auch an Lehrer…nicht nur an Eltern!! Ich fand die beschriebenen Dinge darin echt interessant. Vor allem, weil ja auch direkt der Verweis zum passenden Gesetz vorhanden ist…
Und wie gesagt: Mit knapp 2 Jahre alt, ist das schon top aktuell im Bildungsbereich! :wink: :rofl: :rofl:

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Wie versprochen ein kurzer Einblick in die weitere Entwicklung:
Letzten Freitag war die von Herrn Kneschke bfestgelegte Deadline für die Akzeptanz seines Angebots: 450 € für das kleine Clipart-Bildchen (statt des eigentlich zu fordernden doppelten Preises). Dann sollten weitere Schritte erfolgen.
Scheinbar war’s das jetzt. Ich hatte ihn in meiner letzten Mail an die Schule zurück verwiesen mit der Aussicht, sich mit Schulträger oder höheren Schulinstanzen auseinander zu setzen, wozu ihm vielleicht die Lust fehlte.
Da bis heute nix zu hören war denke ich, das war’s.
@ Lars
Danke für deinen Bericht. Mag durchaus sein, dass er davon Wind bekommen hat und der Meinung war, ein weiteres Aufbauschen könnte seinem Geschäftsmodell nicht dienlich sein.

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Würde mich freuen, wenn ich etwas Gutes tun konnte. Halte uns bitte auf dem Laufenden, wenn sich noch was ergibt. Ich hoffe es aber nicht.

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Kneschke is back!
Leider war es ein Trugschluss, anzunehmen, der Herr würde klein beigeben. Heute kam ein eingeschriebener Brief in der Schule an (wg der Ferien erst heute), in dem nun der Anwalt Deubelli neue Forderungen stellt. Nach den anfänglichen „450 € zur gütlichen Einigung“ geht es jetzt um 1.754,85 € (die 450 verdoppelt wg fehlender Urhebernennung + 144 € MwSt. + Anwaltskosten 710,85 €).
Dabei ein Formblatt „Unterlassungserklärung“, das zum 23. Oktober fällig gewesen wäre und als Deadline für die Zahlung der morgige Dienstag.
Ich habe eine Mail an den Anwalt geschickt mit der Bitte um Aufschub der Zeitlimits bis zum 30. November und ansonsten alle Unterlagen über den Vorgang zur Bezirksregierung in Arnsberg geschickt zu der Sachbearbeiterin, die für solche Fragen im schulischen Bereich zuständig ist (nach vorheriger telefonischer Absprache).
Bin sehr gespannt, wie’s weiter geht. So ganz aussichtslos scheint das Ding für den Anwalt eher nicht zu sein, sonst würde er sich ja nicht mit der Behörde anlegen.

Ein Anwalt legt sich doch eigentlich fast IMMER mit einer Behörde an, wenn er seine Tätigkeit aufnimmt…und wenn es nur die Bozilei ist ! :wink:
Überlege mal, was hat denn die Kanzlei Deubelli bislang für ihre knapp 711€ geleistet ! Den Vorgang angelegt und ein erstes Schreiben verfasst. Das wären ungefähr 30 Minuten Arbeit einer Schreibkraft oder durch die Azubine!! Da hat er doch, erstmal egal wie es ausgeht, einen guten Schnitt erwirtschaftet mit schätzungsweise 670€ mit seiner Unterschrift :rofl: :rofl: Und selbst, wenn er final den Rechtsstreit verliert, muss ihm der Kneschke sämtliche Gebühren / Auslagen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erstatten!!
Der RA wird also in jedem Fall, durch den Auftrag einen guten Umsatz bzw. Gewinn erzielen…

Es freut mich aber, dass du zumindest die Schulbehörde / Bezirksregierung nun an deiner Seite dabei hast !! Da kannst du ja wieder frei durchatmen! :ok_hand:t3:

Na ja - die Schulbehörde auf meiner Seite trifft es nicht so ganz.
Es scheint so, als übernähmen sie die Verfahrensführung. Allerdings werden sie auch prüfen, ob ich (grob) fahrlässig gehandelt habe und mich ggfls in Regress nehmen.

Also ich sehe das nicht als grob fahrlässig. Aber ich bin leider kein Jurist. Wenn es so kommen sollte, musst Du das von einem Fachanwalt für Medienrecht prüfen lassen. Du kannst Dich bei Bedarf bei mir melden wegen Kontaktadressen zu preiswerten Anwälten. Nur für den Fall…

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Wie du ja ursprünglich mal geschrieben hattest:

Bei der Downloadseite „clipartstation“ steht „Download All Types Of Clipart in PNG Format for Free“ - daher hatte ich keine Hemmungen, das Bild zu nutzen.

…kann dir keine „grobe Fahrlässigkeit“ angelastet werden, allerhöchstens „Naivität“!! :wink: Und Naivität ist heutzutage noch kein Straftatbestand oder Rechtsbruch!

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Ich bin kein Anwalt, aber Regress wird nicht auf dich zukommen. Wie schonmal erwähnt, selbst die Anzeigen aufgrund der teuren urheberrechtlich geschützten interaktiven Straßenkarten auf Schulseiten wurden komplett von den Behörden bezahlt. Und grob fahrlässig war das schon gar nicht, weil ja der Eindruck geweckt wurde, dass das Angebot kostenfrei sei.

Wir haben genau das gleiche wie im Artikel (Grundschule, Clipart, sogar Anwaltskosten usw. auf den Cent genau) erlebt und nach anwaltlicher Rücksprache heute gezahlt.
Auf den Kosten bleiben wir sitzen, da unser Schulamt genau solche Fälle vor kurzen per Rundschreiben als vom Verantwortlichen selbst zu tragen festgestellt hat.
Es scheint eine Masche von Herrn Kneschke zu sein, die leider kaum nachweisbar ist.
Es wäre sehr interessant zu erfahren, wieviele Fälle es noch gibt. Nur dann könnte man vielleicht Absicht unterstellen.

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Was du da sagst, ist Richtig !! Und wichtig !!

Ich bin immer noch der festen Überzeugung, dass diese Clipart-Seite mit zu seiner Masche gehört, wenn nicht sogar ihm selber gehört. Was dieser Mensch da abzieht, ist eine bodenlose Frechheit.

Das kann hoffentlich nur ein schlechter Witz sein?