Bargeld-Obergrenze ab 2027: Die EU führt ein neues Limit für Barzahlungen ein. Was gilt für Privatpersonen und welche Regeln ändern sich?
Ab Juli 2027 gilt in der EU eine neue Bargeld-Obergrenze für größere Barzahlungen. Unternehmen und gewerblich handelnde Personen dürfen dann höchstens 10.000 Euro in bar bezahlen oder entgegennehmen. Ein allgemeines Bargeldverbot umfasst dies allerdings nicht. Bei privaten Geschäften sieht die neue Regelung anders aus. Die neue Regelung ist Teil des neuen EU-Rahmens gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Ab 2027 gilt ein neues Bargeldlimit
Am 10. Juli 2027 gilt die EU-Verordnung 2024/1624 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Artikel 80 setzt dabei eine Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen im geschäftlichen Zahlungsverkehr. Unternehmen und Personen, die gewerblich Güter verkaufen oder Dienstleistungen erbringen, dürfen darüber hinausgehende Beträge nicht mehr in bar annehmen oder bezahlen.
Die neue Regel gilt auch dann, wenn jemand versucht, die Summe auf mehrere miteinander verbundene Barzahlungen aufzuteilen. Wer also Waren für 15.000 Euro kauft, kann die Grenze nicht einfach umgehen, indem er beispielsweise 8.000 Euro sofort und weitere 7.000 Euro später in bar bezahlt. Gehören beide Zahlungen zum selben Geschäft, berücksichtigt die Regelung den Zusammenhang zwischen den einzelnen Vorgängen.
Damit schafft die EU erstmals eine gemeinsame Obergrenze für große geschäftliche Bargeldtransaktionen. Die Mitgliedstaaten dürfen allerdings noch niedrigere Grenzen festlegen. Bereits bestehende nationale Beschränkungen unterhalb von 10.000 Euro bleiben ebenfalls bestehen.
Bargeld-Obergrenze ab 2027: Weniger Spielraum bei großen Geschäften
Artikel 80 nimmt Zahlungen zwischen natürlichen Personen, die nicht beruflich handeln, von der Obergrenze aus. Wenn jemand privat einen gebrauchten Wagen von einer anderen Privatperson kauft, kann dieser den Kaufpreis auch nach dem 10. Juli 2027 noch in bar entrichten, selbst wenn er über dem Limit von 10.000 Euro liegt. Anders sieht es jedoch beim Kauf bei einem gewerblichen Autohändler aus.

Ab 3.000 Euro greifen zusätzliche Pflichten
Bei gelegentlichen Bargeldtransaktionen ab 3.000 Euro müssen die geldwäscherechtlich verpflichteten Stellen den Kunden und den wirtschaftlich Berechtigten identifizieren und die Angaben überprüfen.
Was bedeutet die neue Bargeld-Obergrenze für Deutschland?
Deutschland hat bisher keine allgemeine gesetzliche Bargeld-Obergrenze für Barzahlungen. Dennoch müssen Güterhändler schon aktuell bei größeren Bargeschäften geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten erfüllen. So müssen sie die Identität des Kunden überprüfen und klären, ob dieser für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt. Die Zahlung selbst bleibt grundsätzlich möglich.
Für Immobilien gilt eine Sonderregelung. Seit dem 1. April 2023 darf die Gegenleistung beim Kauf oder Tausch inländischer Immobilien nicht mit Bargeld erbracht werden. Das Verbot umfasst auch weitere Zahlungsmittel wie Kryptowerte, Gold, Platin und Edelsteine.
Die neue EU-Regel geht jedoch noch einen Schritt weiter. Ab Juli 2027 gilt für Barzahlungen im geschäftlichen Zahlungsverkehr eine Obergrenze von 10.000 Euro. Beträge über diesem Limit dürfen Personen, die gewerblich Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen, grundsätzlich nicht mehr in bar annehmen oder leisten.
Die EU erlaubt auch darüber hinaus noch strengere Vorgaben. Die EU-Verordnung setzt lediglich einen gemeinsamen Rahmen. Deutschland könnte die Barzahlungsgrenze also über die EU-Vorgabe hinaus weiter absenken.
Barzahlungen im Visier der EU
Die EU begründet das neue Bargeldlimit mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Große Bargeldtransaktionen lassen sich schwerer nachvollziehen als Zahlungen, die über regulierte Finanzsysteme laufen. Die Verordnung soll deshalb die unterschiedlichen Regeln der Mitgliedstaaten stärker angleichen und den Missbrauch von Bargeld erschweren.
Bankeinzahlungen sind ein anderer Fall
Artikel 80 nimmt Zahlungen und Einlagen in den Räumlichkeiten von Kreditinstituten, E-Geld-Instituten und Zahlungsdienstleistern von der Obergrenze aus. Damit verbietet die neue Regelung nicht, größere Bargeldbeträge auf ein Konto einzuzahlen. Für entsprechende Vorgänge gelten hierbei andere geldwäscherechtliche Vorgaben. Bei Einzahlungen über 10.000 Euro sieht die EU-Verordnung eine Meldung an die zuständige zentrale Meldestelle vor. Die Meldung erfolgt innerhalb der Frist, die die jeweilige Meldestelle vorgibt. Aber auch aktuell können Banken bei größeren Bareinzahlungen Nachweise zur Herkunft des Geldes verlangen.
Ab Juli 2027 wird genau hingeschaut
Die Verordnung zur neuen Obergrenze für Barzahlungen hat die EU bereits 2024 beschlossen. Artikel 90 legt den 10. Juli 2027 als allgemeinen Geltungsbeginn fest. Bis dahin bleibt also Zeit, die nationalen Vorgaben und praktischen Abläufe anzupassen. Für Verbraucher lohnt sich vor allem ein Blick auf den entscheidenden Unterschied zwischen einem privaten Geschäft und einem Kauf bei einem Unternehmen.

















