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Bildquelle: stockcake

Illegale IPTV-Nutzung: Polizei wirft Streamern jetzt Geldwäsche vor

Die Staatsanwaltschaft in Köln wirft Nutzern illegaler IPTV-Dienste im Rahmen der Strafverfolgung Geldwäsche vor, heißt es. Stimmt das?

Wie BILD+ hinter ihrer Paywall berichtet, nutzen manche Strafermittlungsbehörden mittlerweile neuartige Methoden. Sie werfen den reinen Kunden von rechtswidrigen IPTV-Diensten vor, sich wegen Geldwäsche schuldig gemacht zu haben. Angeblich habe die Kripo Köln deswegen Vorladungen verschickt.

Kripo Köln verschickt neuartige Vorladungen

Die Berichterstattung lässt erahnen, dass der Redaktion tatsächlich eine polizeiliche Vorladung oder etwas Vergleichbares vorliegt. Angeblich geht es um die Strafverfolgung von bis zu 1.000 Personen wegen der rechtswidrigen IPTV-Nutzung. Die Staatsanwaltschaften erheben dabei offenkundig ganz unterschiedliche Tatvorwürfe. Das rangiert von Urheberrechtsdelikten, Computerbetrug, Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB) bis hin bei manchen Verfahren zum Verdacht auf Geldwäsche (§ 261 StGB).

Die Staatsanwaltschaft Köln agiert dabei sehr ambitioniert, um es mal positiv auszudrücken. Geldwäsche eröffnet den Behörden als Tatvorwurf zumindest teilweise andere Ermittlungsansätze. Der Tatbestand gilt juristisch betrachtet als nicht ganz so eindeutig definiert. Offenkundig will man vermeiden, dass die Verdächtigen nur aufgrund von urheberrechtlichen Delikten bestraft werden. Allerdings ist strittig, ob man mit dem Tatvorwurf Geldwäsche wirklich vor Gericht durchkommen würde.

Geldwäsche

Eine Zahlung mit sauberen Euros ist noch lange keine Geldwäsche

Zwar haben viele Kunden nachweislich per PayPal, Revolut und Banküberweisung bezahlt, wobei die Konten auch der Empfänger, die Höhe der Beträge und die Zeitpunkte bekannt sind. Doch das alleine macht das Ganze noch lange zu keiner Geldwäsche. Strafbar wird der Geldtransfer erst wenn man euch beweisen kann, dass ihr die illegalen Werke oder Live-Streams tatsächlich konsumiert habt.

IPTV-Nutzung hin oder her – das geht nur aufgrund der Auswertung von beschlagnahmten Computern oder maximal drei Monate alter IP-Adressen, sofern die Zuschauer kein VPN* genutzt haben. Witzig ist auch, dass die BILD bei ihrem Artikel die Vorladungen mit den Fällen in einen (konstruiert wirkenden) Zusammenhang stellt, die Irland und nicht die Bundesrepublik betrifft. Gemeint ist das Auskunftsverfahren bei der Revolut Bank und die Abmahnungen, die Sky Ireland daraufhin verschickt hat. Doch irisches Recht betrifft uns schlichtweg nicht.

iptv

Nach IPTV-Nutzung: Wird der Tatvorwurf überhaupt noch eine Rolle spielen?

Warum wird das vor Gericht schwierig für die Staatsanwälte? Ganz einfach. Der ehemalige IPTV-Kunde bezahlte das Abo mit seinem eigenen Geld aus einer sauberen Quelle. Der Ex-Kunde „wäscht“ somit keine Erlöse aus einer Straftat. Vielmehr erhält der Täter durch die Zahlung seinen illegalen Umsatz bzw. Gewinn. Exakt an der Stelle dürfte sich in den Verfahren zeigen, ob auch eine Richterin oder ein Richter schon die Bezahlung als Geldwäsche durchgehen lassen wird.

Der Staatsanwalt könnte versuchen zu argumentieren, der Kunde bezahlte Geld an einen Anbieter, dessen Einnahmen dieser mit Straftaten (z. B. bandenmäßigen, gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen etc.) erwirtschaftet hat. Die reine Zahlung bzw. der Umgang mit diesen Vermögenswerten könnte daher noch als Anfangsverdacht durchgehen. Aber ob man deswegen bestraft wird, darf man ernsthaft bezweifeln. Vorwerfen kann man den Streamern ja im Vorfeld alles mögliche. Aber das muss nichts mit dem zu tun haben, weswegen sie dann später bestraft werden.

Es ist eben nicht so, dass man automatisch Geldwäsche betreibt, wenn man zwecks IPTV-Nutzung einen verbotenen Provider bezahlt. Somit ist dieser Tatvorwurf rechtlich umstritten. Die Antwort hängt im Einzelfall von den konkreten Umständen sowie der Auslegung durch die Gerichte ab. Es kann aber auch gut sein, dass die Behörden diesen Tatvorwurf vor Gericht ausklammern, um juristisch gesehen auf der sicheren Seite zu stehen.

Warum diese Hetzkampagne gegen illegale IPTV-Nutzer?

Fakt ist und bleibt: Geldwäsche setzt voraus, dass es Vermögenswerte aus einer Straftat gibt. Wenn jemand diese verbirgt, Zahlungswege verschleiert oder versucht das Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen, macht man sich strafbar.

Meine Vermutung ist: Die BILD-Zeitung hat eine offenkundig häufig angeklickte Artikelserie um einen Teil verlängert, um einerseits die Nutzer illegaler Angebote (womöglich im Auftrag von einzelnen Rechteinhabern) abzuschrecken und andererseits noch mehr Profit (mehr Klicks = höhere Werbeumsätze) aus der Sache zu schlagen. Vielleicht hofft man ja auch, dass der eine oder andere Leser das Plus-Abonnement abschließt, um den kompletten Beitrag lesen zu können.

cardsharing, iptv

Wie gesagt, schon aus dem Gesetzestext geht hervor, derartige Tatvorwürfe sind nur relevant, wenn jemand wissentlich den IPTV-Dienst mitbetreibt, Einnahmen aus dem illegalen Geschäft verwaltet oder dabei hilft, diese zu verschleiern oder in den regulären Geldkreislauf zurück zu führen. Alles andere bleibt abzuwarten. Wir werden die Sache natürlich weiter für euch im Auge behalten und berichten.

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Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Früher brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert. In seiner Freizeit geht er am liebsten mit seinem Hund spazieren.