Vorladung Polizei, Vorladung
Vorladung, Strafbefehl oder Strafanzeige erhalten? Wir sorgen für Durchblick!
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Strafanzeige, Vorladung Polizei & Strafbefehl: Was sind meine Rechte?

Wie reagiert man am besten bei einer Strafanzeige, bei einem Strafbefehl oder einer Vorladung der Polizei? Wir klären auf.

Jemand hat eine Strafanzeige gegen dich gestellt? Du hast eine schriftliche Vorladung der Polizei erhalten und weißt nicht, was zu tun ist? Per Post flatterte dir ein Strafbefehl in den Briefkasten? Wir klären auf, wie man am besten darauf reagieren sollte. Eines vorab: die Schreiben allesamt zu ignorieren, ist keine Lösung!

Strafanzeige – der reine Verdacht ist schon ausreichend

Wenn jemand eine Strafanzeige gegen eine andere Person stellt, heißt das lediglich, dass es einen Anfangsverdacht gegen dich gibt. Zu dem Zeitpunkt ist noch gar nicht geklärt, ob man tatsächlich eine Straftat begangen hat.

Ein Beispiel: Gegen mich hat im Jahr 2013 ein Ehepaar aus Münster eine Strafanzeige gestellt. Sie dachten, weil ich auf meinem privaten Blog häufig über E-Book-Piraterie berichtet habe, wäre dies bereits ein Indiz dafür, dass ich die Urheberrechtsverletzungen auch selbst begehen würde. Das war für sie schon ausreichend.

Eine Anzeige kann man übrigens auch online einreichen. So geschehen vor einigen Jahren, als plötzlich schon wieder die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor meiner Tür stand. Monate später stellte man das Verfahren gegen mich ein, die beschlagnahmte Hardware war komplett verschlüsselt. In dem Punkt kam die Polizei nicht weiter. Dass ich von Bergisch Gladbach aus Drogen verkauft habe, dafür konnte man bei der Durchsuchung auch keine Beweise finden. Mein Anwalt erklärte mir: Wer schon einmal vergeblich durchsucht wurde, bei dem ist das Risiko höher, dass es zu einer weiteren Durchsuchung kommt. Die Polizei hofft, dass man im Fall der wiederholten Razzia Beweise für ein strafbares Verhalten findet.

Nach Eingang der Strafanzeige entscheidet die Staatsanwaltschaft darüber, ob es Ermittlungen gibt oder weitere Schritte eingeleitet werden, die jetzt erläutert werden. Du musst nicht deine Unschuld beweisen. Im Gegenteil: Sie müssen dir beweisen, dass Du Dich strafbar gemacht hast!

Vorladung Polizei
Fahrzeug der Bundespolizei im Leipziger Hauptbahnhof.

Vorladung – eigentlich ist es eine Einladung

Wer von der örtlichen Polizei eine Vorladung erhält, sollte wissen, dass das Schreiben zwar schrecklich ernst klingt. Im Prinzip ist es aber lediglich ein Terminvorschlag, also eine Einladung. Allerdings sollte man sich sehr gut überlegen, ob man den Termin wahrnimmt oder lieber absagt. Vorladungen verschickt die Polizei beispielsweise wegen des Verdachts auf Geldwäsche, illegalem IPTV-Konsum, der Nutzung illegal erworbener Software und vielem mehr.

Nach Eingang meiner Vorladung in Folge der Strafanzeige hat mein Anwalt der Polizei mitgeteilt, dass ich der Vorladung nicht Folge leisten würde. Damit war die Angelegenheit für alle Beteiligten erledigt, weil es keine weiteren Indizien für ein strafbares Verhalten meinerseits gab.

Wichtig: Auch Aussagen, die man bei der Polizei als Zeuge tätigt, können später gegen dich verwendet werden. Manchmal wird man in den Augen der Polizisten recht schnell vom Zeugen zum Angeklagten. Von daher sollte man besser nichts aussagen und den Termin stattdessen absagen. Das geht auch telefonisch oder per E-Mail. Leider erhält man ohne anwaltliche Hilfe keine Kopie der Ermittlungsakte. Die sogenannte Akteneinsicht ist nämlich Juristen vorbehalten. Erst dann ist klar, was im Detail gegen dich vorliegt.

Kein Strafbefehl ist in Stein gemeißelt

Ein Strafbefehl wird ebenfalls schriftlich zugestellt. Doch dagegen kann man innerhalb von 14 Tagen Einspruch erheben. Mir wurde einmal Fahrerflucht nach Entstehen eines Unfalls vor ca. 20 Jahren vorgeworfen. Ich habe direkt meinen Anwalt eingeschaltet. Hätte man mich rechtskräftig verurteilt, wären nicht nur die Tagessätze fällig geworden. Dann hätte ich ebenfalls eingestanden, Verursacher eines größeren Unfalls gewesen zu sein. In der Folge hätten sich auch die Versicherungen aller am Unfall beteiligten Fahrzeughalter an mich gewendet, damit ich ihre Schäden begleiche. Das wäre gleichbedeutend mit meinem finanziellen Ruin gewesen. Es hätte Jahrzehnte gedauert, das alles zu bezahlen!

Das Ganze ging Monate später vor Gericht, ich wurde freigesprochen. Von daher: Kein Strafbefehl steht fest. Wer einen erhält, sollte sich umgehend juristische Hilfe holen. Am besten von jemandem, der Fachanwalt für Strafrecht ist. Wer diesbezüglich Tipps braucht, kann sich gerne an uns wenden!

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Früher brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert. In seiner Freizeit geht er am liebsten mit seinem Hund spazieren.