Kommentare zu folgendem Beitrag: Strafanzeige, Vorladung Polizei & Strafbefehl: Was sind meine Rechte?
Wie reagiert man am besten bei einer Strafanzeige, bei einem Strafbefehl oder einer Vorladung der Polizei? Wir klären auf.
Wie reagiert man am besten bei einer Strafanzeige, bei einem Strafbefehl oder einer Vorladung der Polizei? Wir klären auf.
Ich finde es leider nicht, aber auf Klonovsky.de rät ein Leser (Jurist) für den Fall eines Meinungsverbrechens dazu, selbiges einfach umgehend und schriftlich zu gestehen um eine Hausdurchsuchung (nebst Beschlagnahme aller Geräte) damit abzuwenden.
Auch kriege ich es nicht mehr auf die Reihe, aber sollte es nämlich soweit kommen, steht man in irgendeinem Register oder sowas in dem man nicht eingetragen sein will.
WIe gesagt, ich finde es nicht mehr und 'ne KI (Leo in Brave) erweist sich ebenfalls als unnütz dabei den Artikel aufzufinden.
Der Rat bezog sich wie gesagt auf Gedankenverbrechen und nichts weiter, aber trotzdem. Sowas geht ja heutzutage auch sehr schnell, und Meldestellen gibt es ja nicht grundlos wie Sand am Meer.
Beim Meinungsverbrechen wird dir aber trotzdem das „Tatmittel“ eingezogen werden. Halte ich persönlich für Humbug