Pay-TV-Pirat verurteilt, Kundendaten illegaler Pay-TV-Zugänge im Visier der Ermittler
Illegale Pay-TV-Zugänge: Nach dem Urteil geraten auch die Kundendaten ins Visier der Ermittler.
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Pay-TV-Pirat: Zwei Jahre und vier Monate Haft – Kunden im Visier

Ein Pay-TV-Pirat muss für zwei Jahre und vier Monate in Haft. Zudem werden 137.286 Euro eingezogen. Auch seine Kunden geraten ins Visier.

Ein 39-jähriger Pay-TV-Pirat aus Homburg muss für das Anbieten illegaler Pay-TV-Zugänge zwei Jahre und vier Monate in das Gefängnis. Das Landgericht Saarbrücken ordnete außerdem die Einziehung von 137.286,36 Euro an. Aber auch für seine Abnehmer könnte das Verfahren noch ein unangenehmes Nachspiel haben. Ihre Daten sollen an zuständige Staatsanwaltschaften weitergeleitet werden.

Zwei Jahre und vier Monate Haft für Streaming-Piraten

Über neun Jahre hinweg soll Mohamad Al K. über eine eigene Internetseite und eBay illegale Zugänge zu Pay-TV-Angeboten verkauft haben. Besonders soll Sky zu seinem Angebot gehört haben. Aktuell ist der Fall vor dem Landgericht Saarbrücken abgeschlossen. Der 39-Jährige wurde zu zwei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung kommt bei dieser Strafhöhe nicht mehr infrage. Zusätzlich ordnete das Gericht die Einziehung von 137.286,36 Euro an. Auch die Kosten des Strafverfahrens muss der Verurteilte tragen.

Über das Urteil berichtete zuerst BILDplus. Das Verfahren lief unter dem Aktenzeichen 14 KLs 11 Js 748/25 (1/26) bei der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Saarbrücken.

Tausende illegale Pay-TV-Zugänge verkauft

Im Rechtsfall sah sich der Pay-TV-Pirat mit 6.076 Fällen konfrontiert, in denen er illegale Zugänge zu verschlüsselten Fernsehprogrammen verkauft haben soll. Das Geschäftsmodell soll dabei über einen Zeitraum von rund neun Jahren gelaufen sein. Die Zugänge wurden demnach über eine eigene Internetseite sowie über eBay angeboten. Kunden konnten damit Pay-TV-Programme empfangen, ohne die regulären Abonnementpreise zu bezahlen. Für die Ermittler entstand dadurch allerdings auch eine umfangreiche Datenspur.

Bezüglich der technischen Abwicklung kamen Cardsharing und IPTV zum Einsatz. Beim Cardsharing werden Entschlüsselungsdaten eines Pay-TV-Angebots an weitere Nutzer weitergegeben. IPTV ermöglicht die Übertragung der Programme als Internetstream.

Die nächste Spur führt zu den Kunden

Bei diesem Rechtsfall haben die Ermittler offenbar auch Kundendaten gesichert. Wie BILDplus berichtete, sollen diese Daten an die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften weitergegeben werden.

Laptop mit abstrakter Kundendatenbank und Zahlungsdatensätzen, daneben Zahlungsbelege, Aktenmappe und Smartphone – Symbolbild für Ermittlungen gegen Pay-TV-Kunden.
Kundendatei und Zahlungsströme: Die Datenspur führt von den Verkäufern zu den Abnehmern.

Entsprechende Ermittlungen könnten nach dem bisherigen Stand in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz relevant werden. Ob gegen einzelne Kunden tatsächlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, hängt jedoch vom jeweiligen Sachverhalt ab. Eine gespeicherte Kundendatei bedeutet schließlich nicht automatisch eine strafrechtliche Verurteilung.

Vom Pay-TV-Kunden zum Beschuldigten

Rechtsanwalt Jens Ferner berichtete bereits bei früheren Cardsharing-Verfahren von Ermittlungen gegen Nutzer. In einem Verfahren gegen Kunden von KeyTV.eu und Keyworld.Club hat man ihm zufolge mehr als 1.000 Nutzer ermittelt.

Auch Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel beschreibt in einem Rechtstipp bei Anwalt.de, wie Ermittler bei illegalen IPTV-Angeboten einzelne Nutzer identifizieren können. Zur Auswertung gelangen demnach neben den Kundendaten insbesondere Zahlungsinformationen wie Kreditkarten-, PayPal- oder Klarna-Daten, aber auch IP-Adressen, Chatverläufe und Server-Logs. Wer einen solchen Dienst unter seinem Namen bezahlt hat, lässt sich dadurch vergleichsweise leicht zuordnen. Bunzel nennt als mögliche Konsequenzen polizeiliche Vorladungen, Strafbefehle und Hausdurchsuchungen. Er weist zudem darauf hin, dass die Daten häufig über Jahre hinweg gespeichert werden und damit auch noch für eine spätere Auswertung zur Verfügung stehen.

Bunzel geht darüber hinaus auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen für Nutzer ein. In seinem Rechtstipp führt er empfindliche Geldstrafen, Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren sowie die Beschlagnahme von Geräten an. Für den aktuellen Saarbrücker Fall ist entscheidend, welches Angebot genutzt wurde und welches konkrete Verhalten dem jeweiligen Kunden nachgewiesen werden kann.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.