Urheberrecht-Abzocke: Fotograf lockt Kunden in Abmahn-Falle


Kommentare zu folgendem Beitrag: Urheberrecht-Abzocke: Fotograf lockt Kunden in Abmahn-Falle

Wenn das nicht so bitter für die Abgemahnten wäre, die wenig dafür können, und jetzt bestenfalls einen langwierigen Rechtsstreit ausfechten dürfen, wäre das fast absurd komisch.

Höchste Zeit, dass so etwas verboten wird - und zwar auch RÜCKWIRKEND

Der Artikel ist aber nur bedingt aktuell.

Korrigiert mich, wenn ich was verwechsele, aber nach kurzer Google-Recherche wurde zumindest der Fall des Hotels bereits im Jahr 2022 vom Landgericht Düsseldorf entschieden (Az. 12 O 129/22).

  • „Von dem Erwerber einer Fototapete kann üblicher Weise nicht erwartet werden, dass dieser sicherstellt, dass keine Fotos in den mit der Tapete ausgestatteten Räumen gefertigt werden oder die Tapete jeweils abgedeckt oder retuschiert wird.“

  • „Kein Eigentümer eines Cafés oder Restaurants erwirbt eine Tapete und tapeziert damit seinen Gastraum, wenn dies dazu führt, dass er diesen nicht auf Internetauftritten abbilden kann. Auch bei Privatpersonen ist ohne Weiteres vorhersehbar, dass z.B. bei privaten Feiern oder auch bei der Weiterveräußerung des Objektes, in welchem die Fototapete angebracht ist, Lichtbilder erstellt und in sozialen Netzwerken geteilt werden. Niemand kann erwarten, dass im Rahmen von Familienfeiern oder einer Weiterveräußerung Lichtbilder gefertigt werden, auf denen die Fototapete beseitigt, verhängt oder retuschiert ist.“

Da hat wohl ein Fotograf, R. Kneschkes Buch gelesen, um sich die dort angesprochenen Vorgehensweisen, als Beispiel zu nehmen?! :wink: