Kommentare zu folgendem Beitrag: Abmahngefahr durch Likes: US-Gericht wertet Social-Media-Interaktionen als Piraterie-Beweis
Etwas unsauber formuliert. Das Gericht hat die Likes offensichtlich als Indiz bewertet. Wäre es ein Beweis, würde die Person verurteilt werden, tatsächlich geht man aber dem Verdacht weiter nach und das verfahren läuft.
Ein Indiz ist ein Verdacht und eben gerade kein Beweis. Deswegen sind bekanntlich reine Indizienprozesse so schwer und haben oft Fehlurteile gebracht.
Einen Like als Indiz zuzulassen ist auch völlig in Ordnung. Das ist lediglich die digitale Version der seit ewigen Zeiten genutzten Aussagen und Meinungen eines Angeklagten, meist von Dritten gehört, die dann als Zeugen aussagen.
Berühmtestes Beispiel ist das „den bring ich um“, das oft so leichtfertig gesagt wird und in 99,99% aller Fälle nur Gerede ist. Doch wehe der so Verfehmte ist dann tatsächlich umgebracht worden. Dann ist das unbedacht Gesagte plötzlich ein Indiz. Natürlich ein Indiz und eben kein Beweis, genau wie das Like.
Genauso ist es mit Social Media Likes und Aussagen. Es ist naiv anzunehmen, dass das alles in einer geschlossenen Infanitlitätbubble namens Social Media bleibt.
Wenn grosse Unternehmen Unbedachtes in Social Media posten ist doch auch gleich ein Shitstorm losgetreten. Offensichtlich lesen da Leute mit. Erstaunlich !
Eben nicht…
Nach Prüfung der Positionen beider Seiten stellte sich Bezirksrichterin Sheri Polster Chappell schließlich auf die Seite von Strike 3 und meinte, dass die Likes in den sozialen Medien in diesem Stadium des Falls einen gewissen Wert hätten.
„Die sozialen Medien des Angeklagten zeigen tatsächlich, dass er ein Fan von Star Wars, Minions, Grey’s Anatomy und Halloween ist“, heißt es in der Verfügung, und es wird darauf hingewiesen, dass dies mehr als bloße Spekulation sei.
Der Beschluss zitiert ausführlich die bestehende Rechtsprechung und weist darauf hin, dass Social-Media-Aktivitäten als Beweismittel verwendet werden können, um die Identität eines Angeklagten mit BitTorrent-Aktivitäten in Verbindung zu bringen.
Heisst also im Umkehrschluss, wenn ich z. B. Fan von Star Wars bin und diesen Beitrag mag bzw like, darf ich auomatisch als Verdächtiger illegaler downloads eingestuft werden, auch wenn ich das nie gemacht habe.
Fängt ja gut an… demnächst geht es dann wohl soweit, wenn ich den Artikel eines z. B. Klimakatastrophenleugner gut finde, weil er sinnvolle und nachvollziehbare Argumente bringt, werde ich sofort mit in das Boot der Verdächtigen genommen, weil Klimawandel leugnen strafbar ist.
Man könnte meinen das versucht wird die freie Meinung einzuschränken.
Eben doch, das Gericht hat Äußerungen in den sozialen Medien als Indizienbeweis gewertet. Siehe dazu https://de.wikipedia.org/wiki/Indiz#Zivilprozess („Im Zivilprozess gibt es den Indizienbeweis“).

Heisst also im Umkehrschluss, wenn ich z. B. Fan von Star Wars bin und diesen Beitrag mag bzw like, darf ich auomatisch als Verdächtiger illegaler downloads eingestuft werden, auch wenn ich das nie gemacht habe.
Nein, den Umkehrschluss gibt es nicht. Nur wenn du aufgrund einer IP-Adressermittlung verdächtigst wirst, illegal Star Wars Filme verbreitet zu haben, erhärten deine Likes den Verdacht.