Polizeifahrzeug vor einer Wache in Haan.
Polizeifahrzeug vor einer Wache in Haan. Foto Lars Sobiraj.
Bildquelle: Lars Sobiraj

Illegales Streaming Köln: bis zu 4.000 Kunden nach Razzia betroffen

Am Mittwoch wurde ein Dienst für illegales Streaming in Köln hoch genommen. Rund 4.000 Nutzer warten nun ab, ob sie bald auch Post bekommen.

Ermittler der Polizei Köln durchsuchten vergangenen Mittwochmorgen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Köln auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses die Wohnung sowie die Geschäftsräume eines 57-jährigen Mannes in Köln-Mülheim. Man verdächtig den Mann, kostenpflichtige Inhalte eines Streaming-Dienst-Anbieters empfangen und illegal an mehrere Tausend Nutzer verkauft zu haben. Seine Kunden konnten so Streaming-Programme ohne gültiges Abo empfangen. Illegales Streaming aus Köln Mühlheim gibt es jetzt zumindest nicht mehr.

Streaming-Pirat aus Köln überführt

Bei der Durchsuchung des Mehrfamilienhauses in der Keupstraße stießen die Cybercrime Spezialisten auf ein professionell eingerichtetes Techniklager im Keller. Der Tatverdächtige war offenkundig gut eingerichtet, wie auch die Fotos der Pressemitteilung vermuten lassen. In dem Raum liefen mehrere Server, Receiver, Encoder und SAT-Verteiler, gekühlt durch sechs Ventilatoren. Die Beamten sicherten den Zugriff auf ein Admin-Panel, das rund 4.000 registrierte Nutzer aufwies. Zum Zeitpunkt des Zugriffs stellte man 400 aktive Verbindungen fest.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war die Strafanzeige eines namentlich nicht genannten legalen Streaming-Dienst-Anbieters. Die Kriminalbeamten werten nun die sichergestellten Beweismittel aus. Alle festgestellten Nutzer der illegal erlangten Streams erwarten nun laut Auskunft der Polizei Köln ebenfalls Strafverfahren. Daran schließen sich häufig zivilrechtliche Konsequenzen in Form von Schadenersatzforderungen der unrechtmäßig genutzten Streaming-Provider an.

Techniklager im Keller, IPTV-Anbieter
Von hier aus verteilte der Kölner IPTV-Pirat seine Streams gegen Bezahlung weiter.

Wie gelangt die Polizei eigentlich an die Kundendaten?

Die Computer des Streaming-Verkäufers kann die Polizei natürlich nicht im verschlüsselten Zustand auswerten. Doch oft machen es ihnen die Täter leicht. In vielen Fällen greifen die Behörden zusätzlich, wenn möglich, auf beschlagnahmte Webserver zu. Sie hoffen dort mehr aufschlussreiche Informationen zu erhalten.

Für die Zuordnung der IP-Adressen der zahlenden Kundschaft haben die Polizeibeamten nur sehr wenig Zeit. Bei wechselnden (dynamischen) IP-Adressen beträgt die Speicherdauer vieler Internet-Anbieter oft nur sieben Tage. Am achten Tag geben sie mangels Vorratsdatenspeicherung keine Auskunft mehr, selbst wenn sie die Daten noch gespeichert haben. Warum? Schlichtweg, weil sie es nicht mehr müssen. Andere Internet-Service-Provider geben auf Basis der IP-Adresse die Daten ihrer Kunden sogar nach bis zu 30 Tagen preis.

Illegales Streaming Köln
Verkabelung des illegalen Streaming-Anbieters aus Köln.

Die Bezahlung eines illegalen Streaming-Dienstes stellt noch keine Straftat dar

Im nächsten Schritt müsste die Polizei den Anschlussinhabern der IP-Adressen ihre Tat nachweisen, sollten keine weiteren Beweise gegen sie vorliegen. Deswegen kommt es dann zu Vorladungen in der Hoffnung, die Empfänger der IPTV-Streams gestehen ihre Tat im Angesicht des Polizeibeamten direkt ein.

Viel relevanter, weil nicht zeitkritisch ist aber die Verfolgung des Geldflusses vom Kunden zum illegalen IPTV-Anbieter. Wer per Überweisung von seinem Konto aus bezahlt oder einen PayPal-Account, der auf seinen Namen läuft, nutzt, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Transfers per Bitcoin über einen Krypto-Handelsplatz nach dem KYC-Prinzip können die Behörden ebenso zurückverfolgen. Das dauert zwar länger, wenn das Krypto-Unternehmen im Ausland sitzt, aber möglich ist die Zuordnung dennoch.

Trotzdem ist selbst die Bezahlung lediglich ein Indiz, aber noch kein Beweis dafür, dass der Kunde den IPTV-Dienst auch wirklich genutzt hat. Die reine Bezahlung stellt an sich keine Straftat dar, weil dabei gar keine Urheberrechte verletzt werden. Genauso wie der reine Besuch offensichtlich rechtswidriger Webseiten völlig legal ist. Straf- und zivilrechtlich relevant wird es stets dann, wenn man nachweislich urheberrechtlich geschützte Werke ohne Bezahlung der Rechteinhaber konsumiert hat. Ob per Cardsharing, als IPTV-Stream oder als regulärer Download, das spielt dabei keine Rolle.

Streaming-Verkäufer aufgeflogen? Was sollte man als Kunde tun?

Illegales Streaming ist in Köln und anderswo natürlich mit empfindlichen negativen Konsequenzen verbunden. Wer demnächst Post erhält, sollte sich an einen Anwalt wenden, der sowohl auf Medien- als auch auf Strafrecht spezialisiert ist. Die Begleitung durch das komplette Verfahren gibt es nicht umsonst, nur ein Erstgespräch ist vielfach kostenlos. Eine kompetente Unterstützung durch einen Juristen hilft aber sehr dabei, unnötige strafrechtliche Konsequenzen und weitere Kosten zu vermeiden.

Wir dürfen hier keine Rechtstipps geben. Aber wer sich per PN bei uns im Forum an uns wendet, dem geben wir gerne einen Wink, an welchen Anwalt man sich wenden sollte.

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Früher brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert. In seiner Freizeit geht er am liebsten mit seinem Hund spazieren.