Glühendes eBay-Logo in einem Stein im Schnee, im Hintergrund ein Schiff.
Nicht nur der Preis ist heiß. Wer bei eBay verkauft, hat viel zu verlieren.
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eBay Käuferschutz: Das musst du wissen, wenn du als privater Verkäufer abgezockt wirst

Der eBay Käuferschutz soll sowohl Käufer als auch Anbieter vor Betrug bewahren, doch die Verkäufer sind dabei klar im Nachteil! Was tun?

Verfolgt man die Berichte in den Online-Portalen, so ist trotz eBay Käuferschutz immer wieder davon die Rede, dass sich manche Käufer auf Kosten der Verkäufer bereichern. Gerade für private Anbieter, die das Internet für den Verkauf gebrauchter Gegenstände nutzen wollen, ist das Regelwerk von eBay anhaltend problematisch. Wir erklären, warum das so ist. Wie kann man das Risiko minimieren und wie kann man auf einen Betrugsversuch reagieren.

eBay Käuferschutz schützt die Falschen – Wie läuft der Betrug ab?

Die Verkäufer bieten hochwertige Ware über eBay an und hoffen, dass sie der eBay Käuferschutz vor einem Missbrauch bewahrt. Das können beispielsweise High Tech Monitore*, Smartphones, hochwertige Gaming Grafikkarten* oder aktuelle Spielkonsolen sein. Für Betrüger ist der Gegenstand nebensächlich. Wichtig ist, dass er möglichst teuer war. Nach Durchführung des Verkaufs gibt der Käufer dann einfach an, die Hardware sei gar nicht bei ihm angekommen oder sei defekt. Der volle Kaufpreis wäre eh nicht beim Verkäufer gelandet. eBay zieht für den Käufer- und Verkäuferschutz eine Gebühr vom Kaufpreis ab.

Wird die Ware beanstandet, reicht der Verkäufer Belege dafür ein, dass der Artikel beim Versand vollständig und funktionstüchtig war. Natürlich kann der Anbieter mittels der Quittung nachweisen, dass man das Paket oder Päckchen bei DHL & Co. abgegeben hat. Aber das sagt ja noch nichts darüber aus, was drin ist. Oder konkreter: Ob das Gerät auch funktioniert. Es folgt ein Konflikt, den der Käufer eröffnet. In der Folge schicken manche Käufer dem Verkäufer einfach ein leeres Paket zurück. Für den Zahlungsdienstleister Paypal oder alternativ eBay ist der Fall damit so gut wie abgeschlossen.

eBay Käuferschutz, Das musst du wissen, wenn du als privater Verkäufer abgezockt wirst.
Alles Wissenswerte zum Thema eBay Käuferschutz. Für Anbieter kann es sonst frustrierend werden.

Besser keine zurückgeschickten Pakete ohne Zeugen öffnen

Warum? Der Käufer kann belegen, dass der Verkäufer die zurückgesendete Ware in Empfang genommen hat. Was drin ist, weiß der Verkäufer natürlich erst, wenn es schon zu spät ist – er also das Paket geöffnet hat. Möglichst sollte man das Paket nicht ohne Zeugen öffnen. Ansonsten steht man sowohl ohne Geld als auch ohne die verschickte Ware da – also mit leeren Händen. Doch man muss fairerweise auch sagen, so recht geeignet ist eBay nicht mehr als Marktplatz für Cyberkriminelle. Das Unternehmen hat ihre Anti-Fraud-Maßnahmen verschärft und das System an vielen Stellen nachgebessert. Da müssen sich die Fraudler (= Online-Betrüger) heutzutage schon etwas Außergewöhnliches einfallen lassen, um eBay anhaltend auszutricksen.

eBay Käuferschutz – das BGB ist in dem Zusammenhang wenig hilfreich

Für den Fachanwalt für Medienrecht, Rechtsanwalt Michael Terhaag, der sich während seines Aufbaustudiums auf E-Commerce spezialisiert hat, nützt einem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wenig bei solchen E-Commerce-Anbietern. Denn um handeln zu können, muss man zuvor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugestimmt haben. Damit aber verzichtet man freiwillig zumindest teilweise auf sein Recht. Denn eigentlich gibt es laut gültiger Rechtslage für den Verkäufer keine Verpflichtung, die Ware zurückzunehmen. Auch das Transportrisiko haben die Internet-Plattformen zulasten der Verkäufer verteilt. Doch damit noch nicht genug. Manche Versicherer für Rechtsschutzversicherungen schließen Rechtsstreitigkeiten aus Internetauktionen oder bei Plattformen wie eBay ausdrücklich aus. Auf derartige Klauseln muss man beim Vertragsabschluss achten, das steht im Vertrag zumeist im Kleingedruckten.

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Wie stellt sich die Lage bei kleinanzeigen.de dar?

Das Portal Kleinanzeigen.de gehört ja schon länger nicht mehr zu eBay. Dort gibt es nur noch einen Käuferschutz namens „Sicher bezahlen„. Gegen eine Servicegebühr verwaltet das Portal den Kaufpreis treuhänderisch. Der Käuferschutz greift aber nur noch, wenn die Ware nicht geliefert wurde, sie erheblich von der Beschreibung abweicht, gefälscht ist oder nicht vollständig geliefert wurde. Außerdem sollte man sich darüber im Klaren sein, dass das Portal gesetzlich dazu gezwungen ist, auch die privaten Umsätze an das Finanzamt zu melden.

Alternativ kann man den Verkauf auch über PayPal abwickeln, also den kostenpflichtigen Schutz von PayPal nutzen. Doch dann stellt sich die Problematik als Anbieter so ähnlich wie bei eBay dar.

Was kann ich als privater Verkäufer tun, um mich zu schützen?

Zur ausführlichen Beschreibung des Artikels gehören insbesondere Einschränkungen wie Gebrauchsspuren, die man auch mit Fotos dokumentieren muss. Die höheren Gebühren für einen versicherten Versand sollte sich der Anbieter nicht sparen. Kommt die Hardware kaputt zurück und dies soll schon beim ersten Versand passiert sein, kann man das Geld zumindest darüber wieder reinholen. Die Online-Handelsplattformen setzen einfach voraus, dass ihr Schutzsystem funktioniert. Die wollen ihre Mitarbeiter ganz bestimmt nicht wochenlang mit einem einzigen Streit beschäftigen. Warum? Ganz einfach, natürlich gibt es auch Personen, die vorsätzlich kaputte Ware verschicken oder sonstige Tricks anwenden, um die andere Seite um ihr Geld zu bringen. Es sind nicht immer nur die bösen Käufer, die betrügen.

Im Idealfall kann man trotz des enormen Aufwands, die vor dem Versand funktionstüchtige Ware mit Fotos als auch mit Aussagen von Zeugen belegen. Wie gesagt, Zeugen sind auch vonnöten, wenn man das Paket der angeblich mangelhaften Ware öffnen will. Wenn der Käufer nicht mehr reagiert, sollte man sich unverzüglich schriftlich an den ebay bzw. den Zahlungsdienstleister Paypal wenden. Zudem gibt es die Möglichkeit, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Wie das auch online geht, wird hier ausführlich beschrieben.

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Wann lohnt sich der Gang zum Fachanwalt?

Sollte es sich um wirklich hochwertige Ware handeln, lohnt sich auch der Gang zum Rechtsanwalt. Ansonsten sind die ganzen Kostennoten höher, als was man an Rückerstattung erwarten kann. Der Jurist wird dann in Absprache mit seinem Mandanten vor Gericht ziehen. Das allerdings zieht natürlich weitere Kosten nach sich, die man direkt bezahlen muss. Damit kann man natürlich nicht warten, bis die mögliche Rückerstattung vollzogen wurde. Am besten man wählt dafür keinen Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt sondern jemanden, der Fachanwalt für Medienrecht ist und sich entsprechend gut mit solchen Streitigkeiten auskennt.

Und genau das wissen die Kriminellen auch und hoffen, man lässt die Angelegenheit einfach auf sich beruhen, weil alles andere von vornherein eine Minusrechnung wird. Michael Terhaag sagte gegenüber ZDFheute, wenn es um höherwertige Produkte geht, sollte man sich besser nicht auf den eBay Käuferschutz verlassen. Seriöse Käufer seien außerdem durchaus dazu bereit, die Ware in Vorkasse zu bezahlen.

Erspart viel Ärger: Geld gegen funktionierende Ware, Ware gegen Geld

Was kann man sonst tun? Eine andere Möglichkeit ist es, man holt einen neutralen Zeugen dazu und lässt den Käufer zu sich nach Hause kommen. Dieser soll sich von der Funktionstüchtigkeit der Ware vor Ort überzeugen, anschließend folgt die Geldübergabe. Also nur Ware gegen Geld und Geld gegen Ware, wie man es schon vor Hunderten von Jahren auf dem Wochenmarkt praktiziert hat. Das ist auch keine absolute Garantie, aber mindert dennoch die Betrugsgefahr. Mit möglichen Schäden, wie während des Transports auftreten, hat man in dem Fall als Verkäufer nichts mehr am Hut.

Und wer ganz sicher gehen will, verkauft die Ware nur innerhalb des eigenen Bekanntenkreises.

eBay
Glänzende Oberfläche, aber was steckt alles dahinter?

Was kann ich vor dem Verkauf zu meinem Schutz als privater Verkäufer tun?

Als privater eBay-Verkäufer kann man sich in der Artikelbeschreibung durch einen klaren Haftungsausschluss zumindest weitgehend absichern. Dann steht da in unmittelbarer Nähe des Produkts: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung“, was die Attraktivität des eigenen Angebots natürlich gleichzeitig mindert. Wer den Ausschluss der Nachbesserung klar in der Artikelbeschreibung oder den eBay-Einstellungen angibt, den kann man nicht mehr so einfach dazu verpflichten, nachzubessern oder die beschädigte Ware zurückzunehmen. Doch wie gesagt, das dürfte sich negativ auf den Preis auswirken.

Wie kann man den Konflikt am besten klären?

  • Zunächst sollte man ohne einen Konflikt zu eröffnen, den Käufer kontaktieren, um eine gemeinsame – also einvernehmliche – Lösung zu finden.
  • Vielfach ist der Verkäufer beim Versandgeschäft dazu verpflichtet, den Schaden auf seine Kosten zu beheben.
  • Geht die Lösung des Konflikts zu Ungunsten des Verkäufers aus, so kann er sich bei günstigen Waren dazu entschließen, auf die Rücksendung der Ware zu verzichten, um sich die ansonsten anfallenden Portokosten zu sparen. Das klingt vielleicht nicht gerade attraktiv, kann aber weitere Kosten sparen.
  • In vielen Fällen entscheiden sich Zahlungsdienstleister bzw. die Handelsplattformen dazu, dass der Käufer sein Geld und der Verkäufer seine (defekte oder ganz andere) Ware zurückbekommt. Das sollte man wissen, bevor man die Kosten des eBay Käuferschutzes tragen und sich darauf verlassen will.
  • Ein Anwalt lohnt sich leider eher selten, auch wenn die Juristen beim Portal anwalt.de fleißig für ihre Dienstleistungen werben. Wer einen Juristen einschaltet, sollte sich besser vorher erkundigen, was ihn der Spaß kosten wird.
  • Bei der Rechtsschutzversicherung muss man sich im Vorfeld eine sogenannte Deckungszusage einholen, bevor man aktiv wird, das ist wichtig! Anderenfalls kann es ein böses Erwachen geben, wenn man trotz Versicherung auf den Kosten sitzen bleibt!

Fazit zum Thema eBay Käuferschutz

Wie oben schon ausgeführt: Für waschechte Cyberkriminelle ist es in den Jahren auch als privater Anbieter sehr viel schwerer geworden (beinahe unmöglich) geworden, zu betrügen. eBay gilt nahezu als sicher. Trotzdem kommt es immer wieder zu Konflikten, die eBay häufig zu Ungunsten der Verkäufer regelt. Besser man führt den Verkauf vor Ort durch und zieht im Idealfall sogar einen neutralen Zeugen (also nicht die Ehefrau etc.) hinzu.

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Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Früher brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert. In seiner Freizeit geht er am liebsten mit seinem Hund spazieren.